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[ 11. Apr 2010 ]

Feuer von Vincennes: Urteilsspruch und erste Reaktionen

Abschiebelager (CRA) brennt - Vincennes, 22. Juni 2010

Am Mittwoch, 17. März 2010 wurde das Urteil vom Prozess bezüglich der Brandstiftung am Abschiebe- gefängnis von Vincennes gesprochen.

 

Die Forderungen des Staatsanwaltes wurden von den Richter_innen befolgt und die Angeschuldigten mit Strafen von bis zu drei Jahren geschlossener Haft verurteilt. Die Anwält_innen kündigten Berufung an.

Die Justiz hat als gute Dienerin des Staates die Forderungen des Staatsanwaltes Gilbert Flam befolgt. Er forderte trafen von 6 bis 36 Monaten Gefängnis. Die Richterin Nathalie Dutartre hat jene, die als schuldig bezeichnet wurden, zu Strafen von 8 bis 36 Monaten geschlossener Haft verurteilt. Des weiteren wurden die fünf des CRA 1 (CRA - centre de rétention administrative; Ausschaffungsgefängnis) dazu verurteilt, jedem der Gefängniswärter wegen moralischem Schaden 700 bis 2500 Euro zu bezahlen. Einzig die beiden Männer, die bereits zuvor gesucht waren, bleiben unter Haftbefehl. Für die acht anderen, die es nicht sind; so wird ihre Verurteilung auf einen neuen Prozess verschoben, wen sie sich entscheiden Berufung einzulegen.

Zu Beginn des Prozess verlangte die Verteidigung eine Begutachtung der Baustoffe des Gebäudes des Gefängnisses, um die Verantwortlichkeit des Staates bei der Brandstiftung zu bestimmen. Diese wurde verweigert. Dafür kam sie nach dem Prozess mit dem Staatsanwalt auf ein Einverständniss, die zehn von Vincennes den Wiederaufbau des neuen Gefängniss für Ausländer zu bezahlen! Eine Gerichtsverhandlung ist im Januar 2011 vorgesehen, um die Summen, die sie zu bezahlen hätten, zu beziffern.

80 Personen versammelten sich in Solidarität vor dem Gerichtssaal und schrien "Freiheit für alle, mit oder ohne Papiere", "Schliessung der Ausschaffungsgefängnisse",...

FREIHEIT FÜR DIE 10 VON VINCENNES!

- Nadir A.: 30 Monate geschlossene Haft (Der Staatsanwalt forderte 36 Monate davon 6 auf Bewährung)

- Hani A.: 24 Monate (Der Staatsanwalt forderte 3 Jahre geschlossene Haft), hat aber das Recht auf einen neuen Prozess

- Samir A.: 12 Monate geschlossene Haft (Der Staatsanwalt forderte 18 Monate davon 6 auf Bewährung)

- Hassen B.: 8 Monate (Der Staatsanwalt forderte 6-8 Monate)

- Bozkurt: 8 Monate (Der Staatsanwalt forderte 6 Monate geschlossene Haft), er hat vielleicht das Recht auf einen neuen Prozess

- Moïse D.: 36 Monate geschlossene Haft (Der Staatsanwalt forderte 36 Monate davon 6 auf Bewährung)

- Ali D.: 30 Monate, davon 6 auf Bewährung (Dies ist, was der Staatsanwalt forderte)

- Mahamadou D.: 30 Monate davon 6 auf Bewährung (Dies ist, was der Staatsanwalt forderte)

- Ekma M.: 12 Monate geschlossene Haft (Der Staatsanwalt forderte 18 Monate, davon 8 auf Bewährung)

- Mohamed S.: 30 Monate geschlossene Haft (Der Staatsanwalt forderte 36 Monate, davon 6 auf Bewährung)

Keine Haftbefehle außer für Ashraf und Bokurt, die auf der Flucht sind.

Im Großen und Ganzen hat das Gericht der Anklage des Staatsanwaltes zugestimmt, außer für Moïse, auf den Madamme D. losging.

Wenig nach dem Urteilsspruch wurden in Paris jeweils ein Büro der "Air France" und der "SNCF" für kurze Zeit besetzt und deren Betrieb blockiert. Es wurden Transparente gehängt, Flyer ferteilt und die Lokale innen und aussen mit Plakaten und Sprayereien zugedeckt. Ausserdem tauchten etwas überall in der Stadt diverse Solidarische Sprayereien auf.

Dieser Artikel wurde zuerst am 23. Mar 2010 auf :: http://ch.indymedia.org/de veröffentlicht.