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[ 13. Apr 2010 ]

Berufungsverhandlung gegen Abschiebearzt vor dem Landgericht Frankfurt

Vor Gericht

Fehlverhalten hatte zum Suizid eines Abschiebe- häftlings beigetragen. Presse- erklärung von Pro Asyl vom 12. Apr 2010.

 

Vor dem Landgericht Frankfurt am Main findet morgen die Berufungsverhandlung gegen den Facharzt für Psychiatrie Heinrich W. statt. W. hatte in erheblichem Maße seine ärztlichen Sorgfaltspflichten verletzt, indem er im Juni 2007 den kurdischen Abschiebehäftling Mustfa Alcali nach einem einzigen Gespräch in der JVA Kassel als nicht suizidgefährdet eingestuft hatte. Dabei hatte er die Diagnosen der Ärzte, die Alcali in Hanau vorher stationär behandelt hatten, vom Tisch gewischt und den Grundsatz der Psychiatrie missachtet, dass eine länger dauernde Beobachtung Voraussetzung einer aussagekräftigen Diagnose ist. Alcali hatte sich kurz darauf in seiner Zelle in der JVA Frankfurt am Main-Preungesheim erhängt.

Das :: Amtsgericht Frankfurt am Main hatte im August 2009 ein Fehlverhalten des Arztes konstatiert. Es sei jedoch nicht die direkte und eindeutige Ursache für den Suizid gewesen. Der Arzt habe den weiteren Fortgang der Ursachenkette nicht mehr wesentlich beeinflussen können und sei deshalb vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freizusprechen.

Tatsächlich offenbarte das Verfahren eine Vielzahl von Organisationsmängeln der medizinischen Versorgung im hessischen Justizvollzug. Der zum Tatzeitpunkt 79 Jahre alte Angeklagte musste im Rahmen einer 12-Stunden-Stelle de facto den gesamten psychiatrischen Sachverstand der JVA Kassel vertreten. Die Überstellung in die JVA Frankfurt erfolgte zu einer Zeit, wo kein Facharzt greifbar war. Nach einem kurzen Telefonat eines Allgemeinmediziners wurden bis dahin verabreichte starke Psychopharmaka abrupt abgesetzt, ein weiterer Kunstfehler.

Heinrich W. hatte sich vor dem Amtsgericht uneinsichtig gezeigt. Er war bis zum Schluss bei seiner Diagnose geblieben: Die behandelnden Ärzte in der Hanauer Psychiatrie hätten ein Gefälligkeitsgutachten erstellt, um Alcali vor der Abschiebung zu bewahren. Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten Berufung eingelegt.

Die Verhandlungstermine:
Dienstag, 13. April, 9 Uhr
Freitag, 16. April, 9 Uhr
Ort: Landgericht Frankfurt am Main, Gebäude E, Saal 17

Presseerklärung übernommen von :: proasyl.de, 12. April 2010