Am 4. Mai 2010 wurden 22 Personen aus Wien mit einem Frontex - Charterflugzeug abgeschoben. Unter ihnen waren auch 2 Spieler des FC Sans Papiers. Nach wie vor gibt es zu dieser Abschiebung viele Unklarheiten.
Was geschah in der Schubhaft vor der Frontex-Abschiebung?
Ist vor der Frontex-Flugzeugabschiebung am 4. Mai, als 22 Westafrikaner in zwei Wiener Schubhaftgefängnissen auf ihren Abtransport warteten, alles mit rechten Dingen zugegangen? Oder wurden rechtliche Regelungen missachtet - sogar jene nur sehr rudimentären Rechtsvorschriften, die Abzuschiebenden seit Inkrafttreten der neuesten Asylnovelle zu Jahresbeginn Möglichkeit zur Gegenwehr geben? Die Schilderungen zweier RechtsvertreterInnen, die bis zuletzt versuchten, ihren Klienten zur Seite zu stehen, lassen den Verdacht aufkommen, dass polizeiintern die Devise "weg mit ihnen, um jeden Preis" ausgegeben worden war. Der Justizsprecher der Grünen, Albert Steinhauser, bringt daher eine parlamentarische Anfrage an Innenministerin Maria Fekter ein.
So soll dem Rechtsvertreter der beiden Sans Papiers-Fußballer, die fünf Tage vor dem Abschiebeflug beim Training festgenommen wurden, tagelang verwehrt worden sein, zu seinen Mandanten vorgelassen zu werden, obwohl er Vollmachten dafür hatte. Einem der Männer soll verboten worden sein, zu telefonieren: dieses dürften Schubhäftlinge nur einmal wöchentlich - eine Regel, die bisher unbekannt war. Als Freunde des Zweiten wenige Stunden vor dessen Abtransport ins Polizeianhaltezentrum kamen, um ihm frische Kleidung und persönliche Dinge zu bringen, seien sie unter Hinweis auf ein "Verbot" nicht zu ihm vorgelassen worden.
Auch sei dem Rechtsvertreter am Tag vor der Abschiebung mitgeteilt worden, der genaue Termin dafür stehe noch nicht fest - eineinhalb Stunden, bevor der genaue Wegbring-Zeitpunkt einem der Mandanten mitgeteilt wurde. Und als die Sans Papiers-Männer sagten, sie wollten erneut einen Asylantrag stellen - einer am Tag seiner Festnahme, der anderen am Tag vor der Abschiebung - , sei dies von den anwesenden Beamten einfach ignoriert worden.
Selbst wenn diese Folgeasylanträge nur wenig Aussicht auf Erfolg hatten, weil das Gesetz hier strengste Vorgaben erteilt: Ihre Annahme zu verweigern stellt einen schweren rechtsstaatlichen Verstoß dar. Überhaupt kommt angesichts der Schilderungen der Eindruck auf, die Fremdenpolizei habe vor allem den Frontexflieger vollzubekommen wollen. Lästigen Regeln, Rechtsvertretern und Demonstranten habe man eine lange Nase gezeigt. Von menschlichen Erwägungen hatten sich die Zuständigen offenbar ohnehin verabschiedet: Mit an Bord des Flugzeuges (in dem sich verlässlichen Quellen zufolge übrigens 45 Abzuschiebende aus fünf EU-Staaten sowie sage und schreibe 113 Bewacher befanden) war auch Mark N. aus Linz, der seit 2001 in Österreich gelebt und hier eine vierjährige Tochter hat. Sieben Jahre hatte er auf seinen Asylbescheid gewartet. Als dieser negativ war, stellte er einen Antrag auf humanitäres Bleiberecht. Über diesen war zum Zeitpunkt der Abschiebung noch nicht entschieden.
Quelle: derstandard.at 10.05.2010, redigiert von no-racism.net