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[ 18. Aug 2010 ]

FC Sans Papiers: Anzeige gegen Rechtsberater

Solidarität mit dem FC Sans Papiers

Eine parlamen- tarische Anfrage nach der Abschiebung von zwei Spielern des FC Sans Papiers wurde beantwortet. Kurzes Fazit: schuld an allem sind die Leute, die gegen die Abschiebung protestierten - und Rechts- beraterInnen droht eine Anzeige.

 

Eine parlamentarische Anfrage der Grünen zur Abschiebung von Cletus B. und Vincent A. wurde vom Innenministerium folgendermaßen beantwortet: für einen Asylantrag von Vincent A. aus Nigeria am 29. April 2010 in der Schubhaft gebe es "anhand des Aktes keine Anhaltspunkte". Und dass der 21-Jährige seinen Frontex-Abschiebeflug am 4. Mai dann ohne Kleidung zum Wechseln antreten musste, sei die Schuld einer Gruppe Protestierender: "Aufgrund der Sicherheitsvorkehrungen wegen einer Demonstration vor dem "Polizeianhaltezentrum Roßauer Lände" hätten am 4. Mai "sämtliche Angehörigenbesuche auf einen Folgetermin verwiesen werden" müssen - auch der mit einer Reisetasche wartende Besuch von Vincent A.

Nach der Abschiebung der beiden Spieler des FC Sans Papiers wurde ein Mitarbeiter des MigrantInnenvereins St. Marx angezeigt. Er soll laut Fremdenpolizei den Asylantrag von A. frei erfunden und damit dessen "rechtswidrigen Aufenthalt gefördert" haben: Ein in Österreich bisher einmaliger Vorwurf.

Besagte Anzeige ist nach wie vor aufrecht: "Auf meine Gegenschrift von Anfang Juli ist bisher keine Antwort gekommen", schildert der Mitarbeiter des MigrantInnenvereins St. Marx. "Das ist ein klarer Einschüchterungsversuch", meint dazu Karin Klaric vom Flüchtlingsberatungsverein Purple Sheep. Ihre regelmäßigen "Interventionen" für Schubhäftlinge haben die Fremdenpolizei bewogen, immer "eine schriftliche Dokumentation in Form einer Meldung, Eintragung oder eines Vermerkes" zu verfassen - ist in der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage zu lesen.

Darin werden indes auch ein ministerieller Erlass und ein Aktenvermerk von Februar und März 2010 zitiert, die RechtsberaterInnen breiten Zugang zu ihren KlientInnen garantieren. RechtsberaterInnen seien ohne Probleme vorzulassen, auch wenn sie keine RechtsanwältInnen, sondern nur Privatpersonen mit Vollmachten seien - und auch der erste Besuch, um sich die Vollmacht unterschreiben zu lassen, sei zu gewähren.

Quelle: derstandard.at, 18.08.2010