Flüchtlingsrat Niedersachsen reagierte enttäuscht auf die Stellung- nahme des nieder- sächsischen Innenministeriums, das "keine Hinweise auf Versäumnisse, die zu fehlerhaften Entscheidungen gegenüber Slawik K. geführt haben", erkennen konnte.
Nachdem das Innenministerium zunächst drei Wochen brauchte, um sich die Akte vorlegen zu lassen, nimmt es nun die beteiligten Behörden in Bausch und Bogen in Schutz und bestreitet Sachverhalte, die vom Landrat des Landkreis Harburg, Joachim Bordt, bereits öffentlich eingeräumt wurden.
Wörtlich heißt es in der Erklärung des Innenministeriums: Vorwürfe in den Medien an die Ausländerbehörde Harburg und die ZAAB-Außenstelle Lüneburg konnte der Sprecher nicht bestätigen. "Die Hinweise des BKA auf möglicherweise falsche Personendaten von Slawik K. wurden von der ZAAB berücksichtigt."
Landrat Bordt hatte dagegen auf der Pressekonferenz des Landkreises Harburg vom 27. Juli 2010 wörtlich festgestellt:
"Bei unserem Antrag über die ZAAB an die armenische Botschaft, uns Passpapiere für den Mann auszustellen, haben wir darum gebeten, diese Papiere auf der Grundlage seiner eigenen Angaben auszustellen. Mich wundert nun im Nachhinein, dass die ZAAB zwar diese Daten für den Antrag benutzt hat, aber auch die falschen Daten, die bei dem Personenfeststellungsverfahren heraus gekommen waren. Beide Datensätze wurden offensichtlich an die armenische Botschaft weiter gegeben. Eigentlich hätten die Lüneburger erkennen können, dass die Daten aus dem Verfahren von Wiesbaden als falsch erklärt worden waren." (Zitat nach: Hamburger Abendblatt vom 28. Juli 2010)
Auf die Frage, warum die falschen Daten überhaupt weitergegeben wurden, erklärte Landrat Bordt: "Das ist so üblich. Ich will aufgeklärt wissen, warum beide Datensätze für das Passersatzpapier verwendet worden sind." (ebd.) Diese Aufklärung bleibt uns das niedersächsische Innenministerium bis heute schuldig.
Auch hinsichtlich der Inhaftierung zeigt sich ein erschreckendes Rechtsverständnis des Innenministeriums, das als Fachaufsicht wieder einmal vollkommen versagt: So beruft sich das MI zur Begründung der Inhaftierung des Flüchtlings auf Sachverhalte (wie einen lange zurückliegenden Verstoß gegen die sog. Residenzpflicht und einen Besuch in Holland), die sich im Haftantrag des Landkreises gar nicht wiederfinden und insofern für den Haftbeschluss auch gar keine Rolle gespielt haben. Das Nichtvorliegen eines Passes ist ebenso wenig ein Haftgrund wie die behauptete falsche Identität, für die es im Übrigen nicht einmal einen Beleg gibt. Das Innenministerium deckt hier ein offensichtlich rechtswidriges Handeln der Ausländerbehörde.
Pressemitteilungen des Flüchtlingsrat Niedersachsen vom 02. Aug 2010, :: nds-fluerat.org