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[ 04. Nov 2011 ]

Kinderbetreuungsgeld für subsidiär Schutzberechtigte

Agenda Asyl fordert Gleichstellung von subsidiär Schutzberechtigten bei Familienleistungen.

 

"Kinder von subsidiär schutzberechtigten Personen haben den gleichen Bedarf an Unterstützung und Betreuung wie Kinder von ÖsterreicherInnen" kritisiert Agenda Asyl die geplanten Verschärfungen bei Kinderbetreuungsgeld und der Familienbeihilfe. Gerade jene Familien, die sich aufgrund von schlecht bezahlten Jobs, wegen Krankheit eingeschränkter Erwerbstätigkeit, bei Bezug von Karenz- oder Arbeitslosengeld ohnehin in einer schwierigen finanziellen Situation befinden, sollen keine Familienleistungen mehr bekommen können, wenn ihnen Unterstützung aus dem Grundversogungssystem zustehen würde. Das würde z.B. bedeuten, dass eine Familie mit 4 Kindern kein Kinderbetreuungsgeld bei Geburt eines weiteren Kindes erhalten kann, wenn das Familieneinkommen unter € 980 liegt. Eine zusätzliche Schikane ist die notwendige Erwerbstätigkeit der Person, die Kinderbetreuungsgeld beantragt, gleichzeitig aber den Einkommensgrenzen unterliegt, um überhaupt Ansprüche geltend machen zu können.

Dieses diskriminierende System muss dringend geändert werden, denn die Grundversorgungsunterstützung ist mit € 80 pro Monat für ein Kind ist meilenweit davon entfernt, den Lebensbedarf sicherzustellen. Sogar das Innenministerium, das bisher wenig Bereitschaft gezeigt hat, die Grundversorgungsunterstützung anzuheben, weist in seiner Stellungnahme zur Gesetzesänderung darauf hin, dass eine europareichtskonforme Änderung nötig sei. Denn die EU-Statusrichtlinie fordert die Gleichstellung von subsidiär Schutzberechtigten mit Staatsbürgern bei den sozialen Kernleistungen, worunter jedenfalls die Unterstützung bei Elternschaft fällt.

Presseaussendung vom 04. Nov 2011 von der Agenda Asyl (asylkoordination österreich, Diakonie Flüchtlingsdienst, Integrationshaus, SOS Mitmensch, Volkshilfe Österreich).