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[ 09. May 2003 ]

Eine rechtswidrige Amtshandlung

UVS gibt misshandeltem Afrikaner Recht - Grazer wurde beim Parken von Beamten angehalten und in der Folge schwer misshandelt Graz.

 

Der 43-jährige, aus Ghana stammende Grazer Computerfachmann K. wurde im Dezember beim Parken seines Wagens von Beamten der Drogen-Sonderkommission angehalten und in der Folge schwer misshandelt - DER STANDARD berichtete. Die Drogen- Soko gibt es mittlerweile nicht mehr, doch die Amtshandlung, die K. veranlasste, Beschwerde beim Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) einzureichen, hat Folgen.Bescheid von UVS-RichterDieser Tage erging ein Bescheid von UVS-Richter Erich Kundegraber, der keinen Zweifel am geschehenen Unrecht lässt. "Das war in aller HÀrte eine rechtswidrige Amtshandlung", so Kundegraber. "Das einzige Vergehen, dass sich K. erlaubt hat, war, dass er sich lieber im Wachzimmer ausweisen wollte". Warum man ihm, der freiwillig in den herbeigerufenen Streifenwagen stieg, das Daumengelenk zerrte, sei nicht nachvollziehbar. Der verantwortliche Beamte habe das selbst nicht rechtfertigen können. Gegen ihn ist nun ein Verfahren wegen körperverletzung beim Straflandesgericht anhängig. Zudem hätte K. nicht gegen sein Willen fotografiert werden dürfen - außer beim Vorliegen eines schweren Verdachtes.Wegen der Hautfarbe angehalten Dass K. alleine wegen seiner Hautfarbe angehalten wurde, bestätigten Polizeibeamte vor dem UVS: Sie erfüllten den Auftrag, "Schwarzafrikaner oder andere Personen, die dem Suchtgiftmilieu zugeordnet werden können", zu kontrollieren. Doch ein Antidiskriminierungsgesetz ist noch in Vorbereitung. So bleibt die Diskriminierung hier nur ein rechtlich irrelevantes Detail.Ein anderes Detail stimmt Kundegrabner zusätzlich nachdenklich: Gefragt, warum der gesamte Inhalt von K.s Tasche auf den Boden geleert wurde, antwortete ein Beamter, am Tisch seien Zettel gelegen. "Das sagt viel über die Einstellung der Leute aus", bemerkt der Richter.

(DER STANDARD Printausgabe 8.5.2003)