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[ 04. Mar 2016 ]

EU-Türkei-Gipfel: PRO ASYL legt Rechtsgutachten vor

Pläne zur Zurückweisung in die Türkei sind rechtswidrig - Presseerklärung von Pro Asyl vom 04. März 2016.

 

Vor dem EU-Gipfel mit der Türkei steigt der Druck auf Griechenland. Die NATO will in Kürze ihre Operation gegen Flüchtlinge in der Ägäis starten. Die Menschenrechtsorganisation PRO ASYL appelliert eindringlich, europäisches Recht einzuhalten. „Es darf keine Zurückweisungen von Schutzsuchenden in die Türkei geben. Auch das Aufbringen und Zurückschleppen von Flüchtlingsbooten durch die NATO in die Türkei wäre rechtswidrig“, sagt PRO ASYL-Geschäftsführer Günter Burkhardt.

Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und das europäische Asylrecht müssen eingehalten werden. Die Türkei ist kein sicherer Drittstaat für Flüchtlinge – zu diesem Ergebnis kommt das :: Rechtsgutachten des renommierten Asylrechtsexperten Dr. Reinhard Marx, das PRO ASYL heute zum bevorstehenden EU-Gipfel veröffentlicht.

Gilt ein Staat, in dem sich Flüchtlinge zuvor aufgehalten haben, als „sicherer Drittstaat“, können sie im Asylverfahren abgelehnt werden und auf diesen Staat zurückverwiesen werden. Zurückweisungen in die Türkei hätten für Schutzsuchende Folgen: Ihnen drohen völkerrechtswidrige Abschiebungen durch türkische Behörden in ihr Herkunftsland.

In seinem Gutachten weist Dr. Marx darauf hin, dass das Europarecht den Grundsatz des Non-Refoulement (:: Art. 33 Abs. 1 GFK) – also den Schutz vor unzulässigen Rückschiebungen – als Bedingung für die Behandlung eines Staates als sicher voraussetzt. Das Zurückweisungsverbot wurde im türkischen Asylgesetz nicht umgesetzt und schützt Flüchtlinge nicht vor menschenrechtswidrigen Zurückschiebungen an der Grenze.

Marx verweist in seinem Rechtsgutachten auf zahlreiche Berichte von :: Human Rights Watch, :: Amnesty International und :: Statewatch, die Zurückweisungen von SyrerInnen und IrakerInnen durch türkische Behörden dokumentieren. Seine Diagnose: Flüchtlinge sind in der Türkei schon jetzt der Gefahr ausgesetzt, in die Staaten abgeschoben zu werden, in denen ihnen Verfolgung oder gar der Tod droht. Gegenüber syrischen Flüchtlingen verfolgt die Türkei derzeit eine systematische Praxis der Zurückweisung.

Die :: Asylverfahrensrichtlinie der Europäischen Union sieht zudem in Art. 38 und 39 vor, dass ein sicherer Drittstaat die :: Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) vollständig umgesetzt haben muss. Doch die Türkei hat die GFK mit einem sogenannten geographischen Vorbehalt versehen, der nur Flüchtlingen aus Europa einen Schutz nach der GFK gewährt. Deswegen gibt es gerade die absurde Situation, dass die Türkei weltweit eines der Hauptaufnahmeländer von Flüchtlingen ist, zugleich aber alle Flüchtlinge aus den Kriegs- und Krisenregionen (Syrien, Irak etc.) nur sehr eingeschränkte Rechte erhalten. Eine dauerhafte Lebensperspektive haben sie dort nicht. Schon allein aus diesem Grund kann die Türkei kein sicherer Drittstaat für Flüchtlinge sein. Die EU würde fundamentale Prinzipien des internationalen Flüchtlingsrechts brechen, wenn sie weiterhin auf eine Einstufung der Türkei als „sicher“ drängt.

PRO ASYL sieht die Grundsätze des internationalen Flüchtlingsrechts ausgehebelt und das Leben Schutzsuchender in Gefahr, wenn die Türkei zum „sicheren Drittstaat“ erklärt wird. Entsprechende politische Vorhaben müssen sofort gestoppt werden. Schutzsuchende müssen die Möglichkeit erhalten, ihre Fluchtgründe in einem fairen Asylverfahren überprüfen zu lassen – und sie müssen dann auch in den vollen Genuss der Rechte aus der Genfer Flüchtlingskonvention kommen.

Quelle :: proasyl.de, 04. Mar 2016