Der am 02.10.2001 von der Österreichischen Regierung beschlossene "Integrationsvertrag" ist die schwarzblaue Fortschreibung des staatlichen Rassismus. Er ist ein perfides Instrument der Ausländer-Raus-Politik.
Am 04.06.2002 hat sich die Regierung endgültig auf eine neue gesetzlichen Regelungen des Fremdengesetzes geeinigt. Diese beinhalten u.a. die Verpflichtung zu Deutschkursen und eine erweiterte SaisonarbeiterInnen-Regelung.
Neu gegenüber des ursprünglichen Entwurfes des "Integrationsvertrages" ist an der Vorlage vom 4.6. ist in erster Linie, dass für den Integrationsvertrag weitere Ausnahmen fixiert wurden (zB für SpitzenmanagerInnen, die keine DeutschPrüfungen ablegen müssen!) und eine gesetzliche Absicherung vollzogen wurde, wonach nicht mehr als 8.000 SaisonarbeiterInnen im Monatsschnitt nach Österreich kommen dürfen.
Der Integrationsvertrag sieht vor, dass AusländerInnen, die noch nicht aufenthaltsverfestigt sind (also nach dem 1.1.1998 nach Österreich gekommen sind), bzw. NeuzuwanderInnen sich Deutschkursen stellen müssen. Die Kosten werden nur zu 50 Prozent vom Bund (oder bei Schlüsselkräften von ArbeitgeberInnen) getragen. Wird ein abschließender Test nicht innerhalb von vier Jahren absolviert, erlischt für ZuwanderInnen die Aufenthaltsgenehmigung.
Dies bedeutet, dass Leute bei Nichterfüllung der sogenannten "Integrationsvereinbarung" ausgewiesen werden. Die "Integrationsvereinbarung" soll nicht nur für diejenigen Menschen gelten, die ab 1.1.2003 neu zuwandern, sondern auch für diejenigen, die bereits seit 1.1.1998 in Österreich niedergelassen sind. Es ist daher laut Entwurf nicht ausgeschlossen, einen Menschen wegen Nichterfüllung der "Integrationsvereinbarung" auszuweisen, der bereits seit mehr als 5 aber weniger als 8 Jahren in Österreich lebt! Erst nach 8 Jahren Niederlassung sind ZuwandererInnen vor einer Aufenthaltsbeendigung aus diesem Grund Geschützt.
Quelle: indymedia