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[ 24. Oct 2001 ]

Resolution zum 'Integrationsvertrag'

Die Sondersitzung der Wiener Integrationskonferenz am 24.10.2001 verabschiedet folgende Resolution zum "Integrationsvertrag",
der als Ministerratsbeschluss vom 2. Oktober 2001 vorliegt.

 

PrÀambel:

Die Wiener Integrationskonferenz ist sich ihrer Verantwortung als Österreichweit größtes Gremium von MigrantInnenorganisationen bewusst. Diese Verantwortung verpflichtet die Wiener Integrationskonferenz, ein deutliches Zeichen des Widerstands gegen den von der ÖVP-FPÖ-Regierung beschlossenen "Integrationsvertrag" zu setzen. Mit diesem Zeichen verbindet die Wiener Integrationskonferenz die Hoffnung, dass der Widerstand gegen den "Integrationsvertrag" von anderen Gremien, Dachverbänden und Einzel-Organisationen der MigrantInnen sowie solidarischen Nicht-MigrantInnen aufgegriffen und in Richtung der Entscheidungsinstanzen der Republik Österreich weitergetragen wird.

Die Wiener Integrationskonferenz mischt sich mit dieser Resolution in die politische Auseinandersetzung zwischen den im Österreichischen Parlament vertretenen Parteien ein. Diese Einmischung soll nicht zu einer Vereinnahmung durch die SPÖ oder die Grünen noch durch irgendeine andere politische Partei führen. Die Wiener Integrationskonferenz betont an dieser Stelle ihre Eigenständigkeit sowie den Umstand, dass auch die Stadt Wien in Sachen Integration angesichts der seit Jahren bestehenden Forderungen zur Aufhebung der Diskriminierungen gegen die MigrantInnen keinesfalls genug politischen Einsatz und Umsetzungswillen gezeigt hat. Dementsprechend richten sich die in dieser Resolution enthaltenen Forderungen nicht nur an die Bundesregierung sondern an alle im Parlament vertretenen Parteien und politischen Instanzen in Österreich.


1. Abschnitt: Der "Integrationsvertrag"

Artikel 1: Qualifikation des "Integrationsvertrages"
Der "Integrationsvertrag" ist eine rassistische maßnahme. Zwangssprachkurse unter Androhung von Geldstrafen und Verlust der Niederlassungsbewilligung bzw. des Aufenthaltsrechts dienen nicht der Integration, sondern der Verunsicherung, Diskriminierung, Schikanierung und Abschiebung von MigrantInnen.



2. Abschnitt: Forderungen gegen den "Integrationsvertrag"

Artikel 2: Forderung an die Österreichische Bundesregierung
Die Wiener Integrationskonferenz lehnt den "Integrationsvertrag" in seiner Gesamtheit ab und fordert die Bundesregierung auf, von der weiteren Umsetzung ihres Beschlusses Abstand zu nehmen.

Artikel 3: Forderung an das Österreichische Parlament
Sollte die Bundesregierung eine entsprechende Regierungsvorlage ins Parlament bringen, fordert die Wiener Integrationskonferenz die Abgeordneten aller Parlamentsparteien auf, die Gesetzwerdung des "Integrationsvertrages" zu verhindern.

Artikel 4: Forderungen an die Stadt Wien und die übrigen Bundesländer
(a) Die Wiener Integrationskonferenz fordert die Stadt Wien und die übrigen Bundesländer auf, die im "Integrationsvertrag" vorgesehene Kofinanzierung der länder bereits im Vorfeld der Gesetzwerdung zu verweigern und damit die Regierungspläne zu Fall zu bringen.
(b) Die Wiener Integrationskonferenz fordert die Wiener Landesregierung auf, öffentlich rechtliche Schritte gemäß Art. 140 (1) B-VG anzukündigen und sich auf eine Auseinandersetzung vor dem Verfassungsgerichtshof vorzubereiten. Die Wiener Integrationskonferenz ersucht um einen Bericht über die verfassungsrechtlichen AnfechtungsMöglichkeiten seitens der Landesregierung bei der nächsten Sitzung der Wiener Integrationskonferenz am 15. Dezember.
(c) Die Wiener Integrationskonferenz fordert die Bildungsinstitutionen auf, schon im Vorfeld der Gesetzwerdung gegen den "Integrationsvertrag" Stellung zu beziehen.

Artikel 5: Forderungen für den Fall der Gesetzwerdung
Die Wiener Integrationskonferenz wird in den nächsten Wochen und Monaten maßnahmen setzen, die auf ein Scheitern der Pläne der Bundesregierung zum Integrationsvertrag ausgerichtet sind. Von diesem Ziel wird sich die Wiener Integrationskonferenz auch nicht durch die Gesetzwerdung des "Integrationsvertrages" abbringen lassen, durch die im Gegenteil rechtliche Gegenmaßnahmen erst möglich werden. Die Wiener Integrationskonferenz geht (insbesondere aufgrund der Entstehungsgeschichte des Ministerratsbeschlusses zum "Integrationsvertrag") nicht davon aus, dass die Regierungskoalition von der gesetzlichen Umsetzung des "Integrationsvertrages" (bestenfalls in einer gegenüber dem Ministerratsbeschluss etwas abgemilderten Form) vollkommen Abstand nehmen wird. Daher sind schon jetzt maßnahmen ins Auge zu fassen, die im Fall der Gesetzwerdung des "Integrationsvertrages" greifen.

(a) Forderung an die Oppositionspartien
Die Wiener Integrationskonferenz fordert die SPÖ und die Grünen auf, die sofortige und bedingungslose Abschaffung eines gesetzlich umgesetzten "Integrationsvertrages" in ihr Paket für künftige Regierungsverhandlungen durch öffentliche Deklaration aufzunehmen und auch in Oppositionszeiten weiter auf die Abschaffung des "Integrationsvertrages" hinzuwirken.

(b) Forderung der Einrichtung eines Rechtshilfefonds
Von der Stadt Wien im Speziellen fordert die Wiener Integrationskonferenz im Rahmen des Budgets 2002 die Einrichtung eines Rechtshilfe-Fonds, der es - sollte der "Integrationsvertrag" soweit umgesetzt werden - den von den Zwangsmaßnahmen des "Integrationsvertrags" Betroffenen ermöglicht, ohne finanzielles Risiko umgehend rechtliche Schritte bis hin zum Verfassungsgerichtshof und zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einzuleiten.

(c) Forderung an die Stadt Wien als Bildungsträgerin
Von der Stadt Wien im Speziellen fordert die Wiener Integrationskonferenz, die Umsetzung des "Integrationsvertrages" in Bildungseinrichtungen der länder (z.B. Volkshochschulen und von der Stadt Wien finanzierte NGOs) zu verweigern.

(d) Forderung an die Bildungsinstitutionen
Rassismus und Bildung sind unvereinbar. Die Wiener Integrationskonferenz fordert die Bildungseinrichtungen in diesem Land auf, die DurchFührung der unter dem Deckmantel der Weiterbildung präsentierten Zwangsmaßnahmen gegen MigrantInnen zu verweigern.


3. Abschnitt: maßnahmen der Wiener Integrationskonferenz

Artikel 6: Erarbeitung eines umfassenden Anti-Diskriminierungs-Pakets
Die Organisationen der MigrantInnen sind hervorragende ExpertInnen in Sachen Integration. Die Wiener Integrationskonferenz bedauert, dass weder die Bundesregierung noch andere staatliche Stellen bisher auf diese Expertise zurückgegriffen haben.
Bis zur diesjährigen ordentlichen Sitzung der Wiener Integrationskonferenz am 15. Dezember wird in Arbeitsgruppen ein umfassendes Anti-Diskriminierungs-Paket im Rahmen von roundtables ausgearbeitet werden, das der Bundesregierung, der Stadt Wien und anderen politischen Instanzen in diesem Land überreicht werden wird. Die Forderungen der Wiener Integrationskonferenz sollen in die Formulierung der künftigen Integrationspolitik einfließen.
Das Anti-Diskriminierungs-Paket soll insbesondere eine Änderung des Artikels 7 der Österreichischen Bundesverfassung enthalten. Dieser soll lauten:
"(1) Alle Menschen, die in Österreich leben, sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Das Handeln aller staatlichen Organe soll von dem Streben nach Gleichstellung aller Menschen unter Einbeziehung ihrer besonderen Bedürfnisse getragen sein."

Artikel 7: Veranstaltungen gegen den "Integrationsvertrag"
Die Wiener Integrationskonferenz fordert die in ihr vertretenen Vereine und die solidarischen Kräfte im Rahmen der Österreichischen Zivilgesellschaft auf, sich an der im Rahmen der Kampagne "Österreich für Alle gleich" organisierten Aktionswoche gegen den "Integrationsvertrag" von 22.11. bis 30.11.2001 zu beteiligen, eigene Informationsveranstaltungen zu organisieren und insbesondere für die große Kundgebung am Freitag, 30.11. um 17.00h vor dem Parlament zu mobilisieren.

Artikel 8: Informationsmaterial gegen den "Integrationsvertrag"
Die Wiener Integrationskonferenz wird in den nächsten Wochen und Monaten verstärkte Anstrengungen unternehmen, um die vom "Integrationsvertrag" Betroffenen über das Vorhaben der Bundesregierung zu informieren. Dazu wird es notwendig sein, Informationsmaterialien in verschiedenen Sprachen zu produzieren und in ausreichender Anzahl zu vervielfältigen. Die Wiener Integrationskonferenz fordert den Wiener Integrationsfonds dazu auf, für die Produktion und Vervielfältigung solcher Informationsmaterialien für den Wiener Raum Ressourcen in ausreichendem Ausmaß zur Verfügung zu stellen.

Artikel 9: Koordinationsgruppe gegen den "Integrationsvertrag"
Die Wiener Integrationskonferenz beschließt die Einsetzung einer offenen Arbeitsgruppe aus dem Kreis ihrer Mitglieder, die bis zum 15. Dezember 2001 die laufenden Aktionen gegen den "Integrationsvertrag" koordinieren und der ordentlichen Integrationskonferenz Vorschläge für die weitere Vorgehensweise unterbreiten soll.

Der Bundesregierung ruft die Wiener Integrationskonferenz zu: Wenn ihr die Gleichheit aller Menschen respektiert, werdet ihr die MigrantInnen auch ohne Zwangssprachkurs verstehen!
"Integrationsvertrag"? ... Nicht mit uns!