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[ 05. Sep 2018 ]

Afghanistan: Keine interne Flucht- oder Schutzalternative

Keine Abschiebung in den Krieg - Protest zum europaweiten Aktionstag am 18. Februar 2018.

Am 30. August 2018 hat UNHCR neue Richtlinien zur Schutzbedürftigkeit von Flüchtlingen aus Afghanistan veröffentlicht. asylkoordination fordert Stopp der Abschiebungen nach Afghanistan.

 

Angesichts der vom UNHCR veröffentlichen neuen Erkenntnisse und Einschätzungen des UN-Flüchtlingshochkommissariats erscheint der asylkoordination jede Rückführung nach Afghanistan ein nicht zu verantwortender Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention.

Ein wichtiger Aspekt des 120 Seiten starken Berichts bezieht sich auf die verheerenden Zustände in den afghanischen Großstädten. Diese sind laufend Anschlägen (vor allem Kabul) und militärischen Angriffen (wie jüngst Ghazni) ausgesetzt, worunter vor allem die Zivilbevölkerung zu leiden hat. Darüber hinaus haben sich die Lebensbedingungen durch die große Anzahl der Binnenvertriebenen (ca.2 Millionen) und eine regional verheerende Dürre so verschlimmert, dass weder familiäre Netze und schon gar nicht der Staat ein menschenwürdiges Überleben nach Afghanistan Zurückgeschobener sicher stellen können.

UNHCR geht auch besonders auf die Situation in der Hauptstadt Kabul ein, die von den österreichischen Behörden und Gerichten häufig als sichere innerstaatliche Fluchtalternative herangezogen wird. Kabul hatte 2017 die höchste Anzahl ziviler Opfer (1.831 davon 479 Tote) in ganz Afghanistan zu beklagen. Der Großteil der Opfer war auf Selbstmordanschläge oder ähnliche Attacken zurückzuführen. Der Alltag in Kabul ist – so UNHCR – lebensgefährlich. Jeder Weg in die Schule, ins Büro oder ins Spital kann mit dem Tod oder einer lebenslangen Verstümmelung enden.

Von den geschätzten fünf Millionen EinwohnerInnen der Hauptstadt leben mindestens 70% in Slums. UNHCR kommt daher zum Schluss, dass unter Beachtung der Entwicklung des internen Konflikts, der allgemeinen Menschenrechtssituation sowie deren Auswirkungen auf das Wirtschafts- und Sozialleben in Kabul keine interne Flucht- oder Schutzalternative besteht.

Die asylkoordination fordert im Lichte dieses Berichts den sofortigen Stopp von Abschiebungen und ein grundlegendes Überdenken der Spruchpraxis von BFA und Bundesverwaltungsgericht.


Link zu den UNHCR Eligibility Guidelines for Assessing the International Protection Needs of Asylum-Seekers from Afghanistan. Publisher: UN High Commissioner for Refugees (UNHCR) on 30 August 2018 :: refworld.org/docid/5b8900109.html
:: Hier als PDF zum Download

Aussendung der asylkoordination vom 4. September 2018, :: asyl.at