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[ 18. Jun 2004 ]

Salzburger Polizist schlug Asylwerber mit Pistole - Prozess vertagt

Wegen versuchter schwerer NÃŒtigung "unter Ausnützung einer Amtsstellung" stand am Donnerstag ein 52-jähriger Polizist vor einem Salzburger SchÃŒffengericht.

 

Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Weil ein Asylwerber am 23. Jänner seine Taxirechnung nicht bezahlte und keine Wohnadresse angab, habe der Sicherheitsbeamte dem 41-jährigen Mongolen Barbaater G. die Dienstpistole an die SchlÀfe gesetzt und sie dann zwei Mal an dessen Kopf geschlagen. Der Polizist bestritt seine Schuld. Die Verhandlung wurde auf 16. August vertagt.

Hintergrund


Hat der Angeklagte dem Mongolen, der derzeit unauffindbar ist, den Lauf der Pistole an die SchlÀfe gesetzt oder nicht? Jene 27-jährige Kollegin, die mit dem 52-Jährigen in der Nacht auf den 23. Jänner 2004 Dienst versah und den Vorfall später ihrem Vorgesetzten meldete, antwortete auf die Frage des vorsitzenden Richters Robert Singer mit "ja". "Ich habe auch den Eindruck, dass ich ein Klicken gehört habe." Der Beschuldigte Kollege bestritt das Ansetzen der Glock vehement. Dass er dem Asylbewerber einen Stoß versetzte und die ungeladene Waffe gegen den Kopf schlug, gestand er ein. "Im Sinne einer körperverletzung bin ich auch schuldig."

"Er hat uns verÀppelt"


Der Taxilenker selbst hatte in der Tatnacht die Polizei alarmiert. Sein Kunde könne die Rechnung nicht begleichen und auch keine Wohnadresse angeben. Die zwei Polizisten des Wachzimmer Gnigls eilten nach Aigen. Sie nahmen den Asylwerber in die Dienststelle mit. "Dort hat er uns verÀppelt. Er war auch leicht alkoholisiert", schilderte der Angeklagte. Weil die Kommunikation mit dem Mongolen schwierig war, habe der Postenkommandant vorgeschlagen, den Mann im Streifenwagen mitzunehmen und nach der Adresse eines Freundes zu suchen, wo er übernachten wollte, gab die Polizistin an. für den Asylwerber wäre es auch besser gewesen, hätte er die Rechnung bezahlen können.

In der Nähe des Salzachsees eskalierte dann die Situation. Die Darstellung des Polizisten: "Die angegeben Adressen waren alle negativ. Wir blieben stehen und stiegen aus. Er hat alles ins LÀcherliche gezogen, blöde Äußerungen gemacht und mir voll ins Gesicht gespuckt. Das Ganze hat mir dann gereicht."

Ob er aus dem Fall Omofuma nichts gelernt habe, wollte Staatsanwältin Barbara Feichtinger von dem "übereifrigen" Polizisten wissen. "Ich war zornig, es tut mir auch Leid", sagte der Angeklagte, der sich damals "grippig fühlte". Von einem Spucken und den anzüglichen Bemerkungen will seine Kollegin aber nichts bemerkt haben.

Suspendierung aufgehoben


Verteidiger Rene Musey betonte, dass sich in der Dienstwaffe keine Patrone befand. Mit dem Ziehen der Pistole habe sein Mandant seinen Unmut ausRücken wollen.

Die Suspendierung des Polizisten wurde am 25. Februar wieder aufgehoben. Er leiste jetzt "nur mehr Kraftfahrdienste", so der Beschuldigte. Das Opfer wurde noch kontradiktorisch einvernommen, dann verlor sich seine Spur. Musey sprach sich gegen eine Verlesung der Einvernahme aus.

"Der Zeuge wurde nicht darauf hingewiesen, dass diese Angaben in der Hauptverhandlung verlesen werden können." Das Gericht will den Asylwerber deshalb bis zur nächsten Verhandlung ausforschen.

Quelle:
www.derstandard.at