In den vergangenen Tagen wurden die ersten sechs Entscheidungen über die bereits im Februar 2000 von 32 schwarzafrikanischen Betroffenen der Gendarmerierazzia vom 17.01.2000 in und um das Flüchtlingslager Traiskirchen an die Beschwerdeführer zugestellt.
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Am 9. März fand vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat Niederösterreich in St. Pölten der 24. und letzte Verhandlungstag statt.
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Am Montag dem 15. 8. 2000, fand die neunte Verhandlung im "Fall Traiskirchen" am UVS St. Pölten statt. Acht Stunden lang wurden 3 Beschwerdeführer aus Kongo (von insgesamt 34) und ein bei den Übergriffen vom 17.1 2000 im Flüchtlingslager Traiskirchen beteiligter Polizist befragt.
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Bei den bisherigen Verhandlungen vor dem UVS NiederÖsterreich haben die belangte Behörde und die beamteten Zeugen den Vorwurf, eigenmächtiger Anal- bzw. Vaginalvisitationen, als unzutreffend und absurd zurückgewiesen...
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Bericht über die 1. Verhandlung beim UVS (10.7.2000) mit anonymisierten Gesprächsprotokollen
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Die Anzeiger wurden - wie den beiliegenden Beschwerden an den Unabhängigen Verwaltungssenat für NiederÖsterreich entnommen werden kann - am 17.01.2000 allesamt Opfer einer Haus- und Personsdurchsuchung im Block 3 des Flüchtlingslagers Traiskirchen.
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Schreiben vom 15.03.2000 an den Vorsitzenden des Menschenrechtsbeirates.
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Schreiben von Dr. Rainer an den Innenminister Strasser vom 6.3.2000
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"Wir können mutmaßliche Verbrecher nicht mit Samthandschuhen anfassen. Jeder hat naTürlich das Recht, sich über die Exekutive zu beschweren." Dieser Empfehlung der Sicherheitsdirektion NiederÖsterreich folgen dieser Tage gleich 65 Menschen auf einmal.
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Mehr als vier Jahre nach der Razzia im Flüchtlingslager Traiskirchen, entpuppt sich die damalige Aktion immer mehr zum größten Flop der Österreichischen Kriminalgeschichte.
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