Einladung zur Demonstration am Mittwoch, 28. Mai 2014 in Hannover. Amir Ageeb wurde 1999 im Zuge einer gewaltsamen Abschiebung in einem Flugzeug der Lufhansa von deutschen Polizisten ermordet.
grenzregime deutschland
In Germany, in the middle of February 2002, the Frankfurt public prosecutor's office preferred charges of causing death by culpable negligence against three officers of the Federal Border Patrol.
Three German border police officers were given suspended nine-month prison sentences by a court on 18 October 2004 over the death of Aamir Ageeb during his forced deportation from Frankfurt airport.
Neun Monate auf Bewährung für BGS-Beamte, die Aamir Ageeb töteten. PRO ASYL in einer Presseerklärung: Strafmaß hinterlässt bitteren Beigeschmack.
Aamir Ageeb wurde am 28.05.1999 bei seiner Abschiebung von Frankfurt am Main in den Sudan durch "massives Niederdrücken" erstickt. Die drei mutmaßlichen Täter, drei BGS-Beamte, stehen ab 22. Sep 2004 vor Gericht.
In Deutschland hat die Frankfurter Staatsanwaltschaft Mitte Februar 2002 Anklage wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung gegen drei Beamte des Bundesgrenzschutzes erhoben. Die Beamten hatten im Mai 1999 den sich heftig wehrenden Sudanesen Aamir Ageeb auf dem Flug von Frankfurt nach Khartoum begleitet. Dabei drückten sie den Ermittlungen zufolge den Gefesselten so heftig in seinem Sitz nach unten, dass er erstickte.
Von 02.02. - 22.03.2004 mußten sich die BGS-Beamten Jörg Heinrich S., Reinhold S. und Taner D., die Aamir Ageeb durch "massives Niederdrücken" erstickt haben, in einem Prozess vor dem Amtsgericht Frankfurt verantworten. Doch der Prozess ist geplatzt. Das Amtsgericht verwies das Verfahren an das Landgericht, da der hinreichende Tatverdacht bestehe, dass sich die drei BGS-Beamten nicht nur der fahrlässigen Tötung, sondern der körperverletzung mit Todesfolge schuldig gemacht haben.
Am 28.05.1999 erstickte der sudanesische Flüchtling Aamir Ageeb bei seiner Abschiebung von Frankfurt/Main in den Sudan. Drei BGS-Beamte hatten ihn gefesselt, setzten ihm einen Motorradhelm auf und drückten ihn beim Start der Lufthansa-Maschine nach unten. Am 2. Februar 2004 beginnt der Prozess gegen die drei beteiligten BGS-Beamten vor dem Amtsgericht in Frankfurt am Main. Die Anklage lautet auf fahrlässige Tötung.