Geoffrey A. ist Ehemann einer österreichischen Staatsbürgerin. Seit 30 Tagen befindet er sich in Schubhaft und in Hungerstreik. Obwohl sein gesundheitlicher Zustand nach dieser Zeit denkbar schlecht ist, denken die österreichischen Behörden nicht an seine Entlassung und riskieren damit sein Leben.
Geoffrey A. ist 1999 von Nigeria nach Österreich gekommen. Im Juni 2004 heiratete er seine Frau, eine österreichische Staatsbürgerin. Das Familienleben schien perfekt - bis zum August 2006.
Am 23. August wurde Geoffrey A. von 10 Polizisten festgenommen und in Schubhaft gebracht. Geoffrey A. konnte sich nicht einmal von seiner Frau verabschieden und wurde überdies trotz kooperativen Verhaltens äußerst rüde von den Polizeibeamten behandelt.
Als Grund für die Verhängung der Schubhaft wurde eine Verurteilung aus dem Jahre 2001 genannt. Geoffrey A. hatte diese Tat damals aus seiner finanziellen Notlage als Asylwerber begangen und sieht heute das von ihm begangene Unrecht ein. Nach der Verbüßung seiner Strafe und der Heirat mit seiner Frau schien es, als könnte Geoffrey A. ein neues Leben beginnen. Doch Österreich verzeiht nicht.
Um gegen die Haft und die Zerstörung seines Familienlebens durch die Polizei zu protestieren, trat Geoffrey A. mit Beginn seiner Haft in Hungerstreik. Den österreichischen Beamten scheint eine drohende Gesundheitsschädigung jedoch egal zu sein.
Geoffrey A. ist nun seit 30 Tagen in Hungerstreik. Der 1,75 m große Mann hatte zum Zeitpunkt seiner Verhaftung 70 Kilogramm, sein Gewicht ist nun auf 52 Kilogramm gesunken. Laut Body Mass Index (BMI) ist dieses Gewicht Zeichen einer starken Unterernährung. Jeder weitere Gewichtsverlust wird als äußerst gefährlich beschrieben. Das Hungern hat Auswirkungen auf seinen gesamten Körper. Geoffrey A.'s Kreislauf ist in einer denkbar schlechten Lage, er ist schwach, zittert, kann nur unter großer Anstrengung sprechen und kaum mehr sein Bett verlassen. Freigelassen wird er jedoch trotzdem nicht.
Im Gegenteil bemüht sich das Innenministerium darum einen schnellst möglichen Termin für seine Abschiebung zu finden. Dies würde nicht nur ein Familienleben verunmöglichen, sondern stellt darüberhinaus eine weitere gesundheitliche Bedrohung für Geoffrey A. dar. Wie jemand, der nicht einmal aufstehen kann, reisefähig sein soll, liegt allein in der Logik des Innenministeriums.
Auch auf seine Frau hat Geoffrey A.'s Inhaftierung schwere Auswirkungen. Die ständige Sorge um ihren Mann ist der Grund für die erhebliche psychische Belastung, die sie erleidet.
Die Unmenschlichkeit der gesetzlichen Bestimmungen zeigt sich hier in der Praxis. Statt Geoffrey A. aufgrund seines gesundheitlichen Zustandes zu entlassen, sieht das Gesetz in gewohnter Härte die Maßnahme der Zwangsernährung vor. Diese erniedrigende und menschenunwürdige Maßnahme soll, obwohl noch nicht angewendet, die Antwort auf den gerechtfertigten Protest der Menschen sein.
Wir fordern die sofortige Freilassung von Geoffrey A. aus der Schubhaft zur Schonung seines Lebens! Wir fordern ebenso, Geoffrey A. das festgeschriebene Menschrecht auf Familienleben zu gewähren! Es kann nicht sein, dass Menschen für eine bereits verbüßte Straftat erneut bestraft werden, dies sogar unter Gefährdung ihres Lebens.
Wir bitten Sie, Geoffrey A. und seine Frau zu unterstützen. Richten Sie Ihren Protest an das
Polizeianhaltezentrum Hernalser Gürtel: bpdw.pazhernalserguertel (at) polizei.gv.at
Fremdenpolizeiliches Büro: pdw.frb (at) polizei.gv.at
Innenministerium: ministerbuero (at) bmi.gv.at
Ein Text der Deserteurs- und Flüchtlingsberatung
Schottengasse 3a/1/59, 1010 Wien
Tel.: +43/1/533 72 71, Fax.: +43/1/532 74 16
http://www.deserteursberatung.at