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[ 19. Nov 2006 ]

Rassismus vor Gericht - ein Lokalaugenschein

Am am Dienstag 14. November 2006 fand in Salzburg eine Verhandlung in Folge eines rassistischen Polizeiübergriffes statt. Diemal musste sich der von der Staatsgewalt Misshandelte in seinem eigenen Geschäft den Anschuldigungen der Exekutive stellen.

 

Die Verhandlung beginnt um 11:00 Uhr. Nichts besonderes, außer dass an diesem Tag am Ort eines rassistischen Polizeiübergriffes prozessiert wird. Und noch etwas ist sonderbar an der Situation - wenngleich nicht ungewöhnlich angesichts der rassistischen Rechtsprechung in Österreich: Nicht jene Beamten sind angeklagt, die am 6. März 2006 Herrn Owusu bis zur Bewusslosigkeit zusammengeschlugen und anschließend abgeführten. Es ist Herr Owusu selbst, der nach einer Anklage wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt vor Gericht steht. Nach acht Monaten bekommt er wieder - diesmal in Begleitung der Justiz - Besuch von der Polizei.

Der Reihe nach werden alle Zeugen einzeln vernommen und der Tathergang geschildert. Zuerst beginnt der Angeklagte, danach alle anderen Zeugen. Die Polizisten werden zwischendurch immer wieder gefragt, ob sie dem zustimmen, was sie zumeist bejahen, außer bei den heiklen Passagen, da wars dann immer ganz anders. Die Einvernahme insgesamt dauert sehr lange, danach stellt der Anwalt den Antrag auf Unterbrechung des Falles, um zu ermöglichen, dass zumindest eine strafrechtliche Untersuchung der Tat der Polizisten vorangehen kann. Der Richter wirft ein, dass er glaubt, dass diese schon im Gange ist und dass bevor weitere Beschlüsse gefasst werden können, die lange Einvernahme ausgewertet werden muss. Um 13:00 Uhr wird die Verhandlung auf unbestimmte Zeit vertagt.