Am 16. Juli 2006 wurde einem im Senegal geborenen Mann aus Wiener Neustadt der Eintritt in ein Lokal verwehrt - Als er sich beschwerte, erhielt er eine Klage über 7000 Euro.
Der Jugendbetreuer beschwerte sich bei der Gleichbehandlungkommission - und erhielt eine Unterlassungsklage auf 7000 Euro.
Am 16. Juli 2006 um ca. ein Uhr morgens wollte Alassane Kane mit einem Bekannten noch kurz in ein Lokal in der Herrengasse in Wiener Neustadt gehen. Der Türsteher kontrollierte gerade Ausweise damit Minderjährige um diese Uhrzeit nicht in das Lokal kommen. Trotzdem Alassane Kane über 18 Jahre alt ist wurde er nicht eingelassen. Die Erklärung des Türstehers: "Nur für Österreicher". Herr Kane ist österreichischer Staatsbürger, wie er auch sogleich, aber vergeblich per Ausweis belegte. Sein Freund, ein Italiener, wurde durchgelassen.
Das war für Allassane Kane zu viel der Unlogik, er verlangte "den Chef" zu sprechen. Der Lokalbesitzer kam heraus, schaute sich den verhinderten Gast kurz an, um ebenfalls zu befinden: "Der kann nicht hinein" - diesmal ohne Begründung.
Nun liegt die Vermutung nahe, dass es etwas mit der Hautfarbe von Herrn Kane zu tun haben könnte. Für den Gründer des Kulturvereins "Xalaat Africa" und Vertreter im Integrationsbeirat der Stadt Wiener Neustadt war es nicht das erste Mal, dass er ausgesperrt wurde. Er kennt auch viele ähnliche Fälle in Wiener Neustadt. Es sei aber kein spezifisches Problem von AfrikanerInnen: Auch Menschen aus dem karibischen Raum oder US-BürgerInnen seien betroffen - "es geht nur um die Hautfarbe".
"Die meisten Betroffenen schlucken das und gehen einfach nach Hause, ohne sich zu wehren", sagte Alassane Kane in einem Interview mit der Tageszeitung der Standard. Er selbst wollte es anders machen, suchte ZeugInnen der Szene, notierte deren Adressen. Am nächsten Tag schickte er einen Beschwerdebrief an Bürgermeister, Stadträtin und ans Gewerbeamt, das in solchen Fällen verpflichtet ist, den Diskriminierungsvorwürfen nachzugehen. Bis zur Entziehung der Gewerbeberechtigung reichen die Konsequenzen, wenn sich die Vorfälle in einem bestimmten Lokal häufen.
Außerdem reichte Alassane Kane gemeinsam mit seiner Frau Gudrun eine Beschwerde bei der Gleichbehandlungskommission des Innenministeriums ein und rief eine Online-Petition "gegen rassistische Türpolitik" ins Leben, die von mehr als 3.300 Menschen unterschrieben wurde. Schließlich wurden auch die Lokalmedien hellhörig.
Dem Lokalbesitzer wurde die Negativwerbung zu viel, eine Unterlassungsklage wurde an die Familie Kane geschickt - auf 7000 Euro, "bei sonstiger Exekution". Bei der Gerichtsverhandlung machten sich Kanes Bemühungen bezahlt: Die Aussagen zweier Zeugen, die die Worte des Türstehers klar und deutlich gehört hatten, entkräfteten die Vorwürfe des Lokalbesitzers schnell, es kam zum Vergleich: Der Unternehmer musste schriftlich sein "aufrichtiges Bedauern" über den Vorfall bekunden und Kanes Prozesskosten begleichen.
Vor kurzem stand der Jugendbetreuer wieder vor der Bar in der Herrengasse - und wurde erneut abgewiesen: Eine "Privatveranstaltung" sei im Gange, so der Türsteher. Doch als ein Kellner ihn als "der Schwarze, der uns schon Probleme gemacht hat", identifizierte, durfte er plötzlich eintreten.
Auf die Frage, ob TürsteherInnen bei der Einschulung mit dem Thema Rassismus konfrontiert würden, sagte der Lokalbesitzer: "Nein. Aber das ist auch nicht notwendig. Schauen Sie die Fotos auf unserer Homepage an: Dann sehen Sie, es sind auch Schwarze im Lokal."
Kanes Anwalt Wolfram Proksch hält den Vorfall auch aus rechtlicher Sicht für bedenklich: "Es ist problematisch, dass jemand, der sich bei der Gleichbehandlungskommission beschwert, gleichzeitig befürchten muss, dass er auf Unterlassung geklagt wird", meint er.
Quelle: derstandard.at, 12.07.2007