Der Antrag auf humanitäres Bleiberecht für die von Abschiebung bedrohte Familie aus Gallneukirchen wird neuerlich geprüft
Die von der Abschiebung bedrohte fünfköpfige, aus dem Kosovo stammende Familie Pacolli aus Gallneukirchen im Bezirk Urfahr-Umgebung kann vorerst bleiben. Der Abschiebebescheid per 31. August wurde nicht vollzogen. Ihr Antrag auf humanitäres Bleiberecht wird erneut geprüft.
Veranlasst wurde demnach die neuerliche Prüfung vonseiten des Landes, von Landesrat Josef Ackerl. Es sei an die Bezirkshauptmannschaft die Weisung erteilt worden, den Antrag auf humanitäres Bleiberecht noch einmal zu prüfen, wird Ackerl-Sprecher Peter Binder zitiert.
Eine negative Stellungnahme der Sicherheitsdirektion hätte bei der letzten Prüfung zu einer Ablehnung des Antrages seitens des
Innenministerium geführt. Die SID, so Binder, hätte festgehalten, dass bei der Familie aus Gallneukirchen aufgrund der Aufenthaltsdauer noch
'nicht von einer einwandfreien Integration gesprochen' werden
könne. Wie die Sicherheitsdirektion zu einer derartigen Beurteilung komme, wisse man nicht genau. 'Wohl auch aufgrund einer schwach formulierten Stellungnahme der Behörde' sagt Binder.
Wie lange das neue Prüfverfahren dauert, sei noch nicht abzusehen. Die
Bezirkshauptmannschaft arbeite bereits daran. Im Anschluss daran müsse
auch die Sicherheitsdirektion eine neuerliche Stellungnahme abgeben.
Wieder zurück bei der Behörde geht das gesamte Paket nach Wien ins
Innenministerium, wo endgültig über ein humanitäres Bleiberecht
entschieden werde. Abgeschoben werde die Familie vorerst nicht. Das wäre nicht mit der Menschenrechtskonvention vereinbar, so der Ackerl-Sprecher.
Der Vater der Familie war 2001 nach Österreich gekommen. Zwei Jahre danach waren seine Frau und die drei Kinder gefolgt. Erst kürzlich hatte in Gallneukirchen eine Versammlung stattgefunden, in der mehrere hundert Menschen ihre Solidarität mit der Familie bekundeten.