Innenministerin Fekter will Asylverfahren beschleunigen und die Schubhaft häufiger angewendet sehen. Ein neues Schubhaftzentrum möchte sie in Leoben errichten lassen.
Innenministerin möchte mit schärferen Asylgesetzen Österreich zum 'sichersten Land der Welt' machen
Schnellere Abschiebungen, weniger Folgeanträge und Ausweisung straffällig gewordener Asylwerber, das kündigte Innenministerin Maria Fekter im Rahmen eines Hintergrundgesprächs zur Fremdenrechtsnovelle an. Mit Vehemenz wiederholte sie, dass die Novelle teil ihres Projektes sei, 'Österreich zum sichersten Land der Welt zu machen'. Selbst ein bereits erlangter Asylstatus soll nach Fekters Plänen nicht unbedingt vor Abschiebung schützen.
Nach einer Straftat, die mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht ist, soll demnach ausgewiesen werden können, sofern die Asylgründe nicht mehr vorliegen.
Was sich zudem noch ändert, ist, dass das Bundesasylamt den faktischen Abschiebeschutz aufheben kann, wenn eine aufrechte Ausweisung besteht. Den Sanktus geben muss dann noch die zweite Instanz, der Asylgerichtshof.
Last-Minute-Verfahren
Eingezogen wird auch eine Art Last-Minute-Verfahren. Wird der Folgeantrag innerhalb von zehn Tagen vor der Abschiebung eingebracht, gibt es grundsätzlich keinen Schutz mehr außer in bestimmten subjektiven Ausnahmefällen. Dies bedeutet, dass künftig auch ohne Anwesenheit des Antragstellers das Verfahrens abgewickelt werden kann. Kommt der Antrag zwei Tage vor der Abschiebung, wird nur noch "objektiv" geprüft. Das wiederum hieße: Es wird abgeschoben, wenn im Herkunftsland zum Beispiel ein Bürgerkrieg ausbricht.
Häufiger angewendet werden dürfte in Zukunft auch die Schubhaft. So will die Innenministerin das 'Abtauchen in die Illegalität' durch verschärfte Schubhaft-Regelungen unterbinden. Kapazitäten, um mehr Schubhäftlinge aufzunehmen, seien bereits vorhanden.
Zudem will Fekter, wie bereits angekündigt, in Leoben ein weiteres großes Schubhaftzentrum errichten. Fix sei dies aber noch nicht, da dieser Plan in Leoben auf breiten Widerstand stoße.
Auch Lockerungen angekündigt
Neben den Verschärfungen kündigte die Ministerin aber auch Lockerungen an. So sollen laut Gesetzesvorlage künftig Angehörige von Fremden nicht mehr belangt werden. Sie bleiben straffrei, wenn sie ihren Verwandten Beihilfe zu unbefugten Aufenthalt leisten. Zudem können subsidiär Schutzberechtigte nach fünf Jahren einen Daueraufenthaltstitel erwerben. Bisher ist der Modus so, dass bei nicht abschiebbaren Personen nur von Jahr zu Jahr entschieden wird, ob sie weiter in Österreich bleiben dürfen.
DER STANDARD - Printausgabe, 12. Juni 2009, redaktionell gekürzt.