Innenministerin Fekter hat mit ihrer Entscheidung für eine Erstaufnahmestelle in Eberau im Burgenland kurz vor Weihnachten wieder einmal ihr besonderes Gespür in der Flüchtlingspolitik bewiesen...
In der Weihnachtszeit rücken Flüchtlinge als "Mitmensch" in unser Blickfeld, spenden wir diesen armen Menschen unsere Anteilnahme. Ministerin Fekter ist es mit ihren Aktionen gelungen, negative Stimmung zu machen.
"Eine Abstimmung oder Volksbefragung, nur weil es sich um eine Flüchtlingsunterkunft handelt, wäre ein falsches Signal an die Bevölkerung, dass sie entscheiden kann, wer in ihrer Nachbarschaft wohnt", gibt Anny Knapp von der asylkoordination zu bedenken. Diese Entscheidungskompetenz wird in anderen Fällen ja nicht zugestanden, wenn Flächenwidmung und Raumordnung einer Errichtung nicht entgegenstehen. Aufklärung und Information über Funktion und Aufgaben einer Erstaufnahmestelle halten wir hingegen als unverzichtbar. Hier hat Ministerin Fekter offenbar versagt und das Land und die Gemeinde mitihrer Entscheidung überrumpelt.
Die asylkoordination bezweifelt, dass eine weiteres Erstaufnahmestelle überhaupt nötig und sinnvoll ist. Die Asylantragszahlen sind zuletzt nicht so stark angestiegen, dass ein weiteres Zentrum nötig wäre. Eine schnellere Zulassung zum Asylverfahren bei unbegleiteten Minderjährigen beispielsweise ohne zeitaufwendige Altersfeststellungen oder auch raschere Übernahme der AsylwerberInnen in die Landesbetreuung könnte die Betreuungsstelle in Traiskirchen entlasten.
Auch die Auswahl des Standorts würde eher für eine Folgeunterkunft als eine Erstaufnahemstelle sprechen. Traiskirchen ist den Flüchtlingen bekannt, es ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln auch gut erreichbar. Flüchtlinge werden selbst wohl kaum die Erstaufnahmestelle im Südburgenland finden. Ein Abtransport der Flüchtlinge von Traiskirchen ins Südburgenland bedeutet nicht nur zusätzliche Kosten für diese Transporte, sondern auch für die MitarbeiterInnen der Erstaufnahmestelle, die RechtsberaterInnen und DolmetscherInnen. Für die Asylsuchenden wäre es aufgrund der Abgelegenheit auch unmöglich, sich über ihr Verfahren von unabhängigen NGOs beraten zu lassen, Gutachten oder andere Beweismittel für ihr Verfahren oder therapeutische Behandlung zu bekommen.
Im Burgenland gab es unter Minister Löschnak bereits heftigen Protest, als eine Flüchtlingsunterbringung in Kaisersteinbruch geplant wurde. Die damalige Vorgangsweise des Innenministeriums hatte zur Folge, dass Flüchtlinge nicht länger als schutzbedürftige Personen angesehen wurden, sondern als Sicherheitsrisiko. Restriktive gesetzliche Maßnahmen ließen sich so leichter rechtfertigen.
Die Debatte um ein neues Erstaufnahmezentrum im Burgenland erinnert auch stark an die Ankündigung des damaligen Innenminister Strasser im Jahr 2003, dass keine Asylwerberunterkünfte ohne die Zustimmung der Bürgermeister errichtet werden. Dieses eingeräumte Vetorecht hatte lediglich die Funktion der Beschwichtigung, ein Veto konnte aber die Einrichtung einer Flüchtlingsunterkunft nicht verhindern. Schon damals war klar, dass ohne Information der Gemeinde und einer Auseinandersetzung mit den mit einer Flüchtlingeunterkunft verbundenen Herausforderungen politische Unruhe und Proteste nicht ausbleiben.
Aussendung der asylkoordination Österreich vom 22. Dez 2009, übernommen von :: asyl.at.
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