Der Fall der von der Abschiebung bedrohten Familie Gjoni aus dem Burgenland zeigt strukturelle Mängel im Asyl- und Bleiberechtssystem auf.
Aussendung der Asylkoordination Österreich
'Beim Bleiberecht für gut integrierte, langjährig in Österreich lebende Menschen muß rechtlich nachgebessert werden. Das zeigt einmal mehr die nun von Abschiebung bedrohte Familie Gjoni aus dem Burgenland', kritisiert Anny Knapp von der asylkoordination österreich die bedrückende und ausweglose Situation vieler AsylwerberInnen, deren Asylverfahren nach vielen Jahren negativ entschieden werden.
Beim Bleiberecht für gut integrierte Menschen geht es um mehr als nur
das Vermeiden einer Menschenrechtsverletzung durch Abschiebung. Ob eine solche droht haben Asylgerichtshof oder Fremdenpolizei zu prüfen. Das Bleiberecht sollte aber auch allen langjährig in Österreich lebenden Menschen offenstehen. Dabei sollte sich Österreich nicht nur daran orientieren, den menschenrechtlichen Mindesterfordernissen zu genügen, sondern auch humanitäre Gesichtspunkte gelten lassen. 'Es ist nicht fair, die jahrelangen Versäumnisse der Politik, für zügige Asylverfahren zu sorgen, letztlich den Betroffenen anzulasten,' kritisiert die asylkoordination die unzureichenden rechtlichen Möglichkeiten und verbreitete Praxis, vor allem den ungesicherten Aufenthalt während das Asylverfahrens als Begründung für die Ausweisungsentscheidungen heranzuziehen.
Nicht nur im Burgenland, in 7 Bundesländern sprachen sich die Landesregierungen für ein Bleiberecht von gut integrierte Asylwerber aus.
Man fragt sich angesichts der nunmehrigen Entscheidung gegen die Familie Gjoni, wieviel der Beschluss im burgenländische Landtag im Juni 2007 wert ist. Zum Vertrauen in die Politik tragen solche Entscheidungen nicht bei.