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[ 15. Dec 2011 ]

Deutschtest-Pflicht vor Einreise könnte fallen

Millionenshow gegen Fremdenunrecht, Wien, 9. April 2011

EU-Kommission hat Gesetz für EU-rechts- widrig erklärt - Verfahren vor dem EuGH müsste Klarheit bringen.

 

Ohne Sprachtest keine Einreise: Das gilt für zuwanderungswillige Menschen, die über keinen EU-Pass verfügen, seit Sommer 2011. Die Aufregung über die Novelle war groß - von mutwilligen Einwanderungshürden war die Rede. Nun sieht es ganz danach aus, als würde das Gesetz übers Kleinkindalter nicht hinauswachsen: Die Europäische Kommission hat es für EU-rechtswidrig erklärt. In den Niederlanden wurde eine ähnliche Regelung bereits gekippt.

In ihrer Stellungnahme an den Europäischen Gerichtshof schreibt die Kommission, die EU-Staaten hätten zwar das Recht, 'Integrationsmaßnahmen' zu verlangen, unter anderem auch Sprachtests. Diese Maßnahmen sollten aber dazu dienen, die Integration im Land zu fördern - es dürfe sich 'nicht um ein Ausschlusskriterium oder eine Einreisebedingung' handeln, heißt es in der Stellungnahme.

Familienleben erleichtert Integration


Die Kommission beruft sich dabei auf die Familienzusammenführungs- Richtlinie. Hier heißt es, die Zusammenführung von Familienmitgliedern in einem EU-Staat 'trägt zur Schaffung soziokultureller Stabilität bei, die die Integration Drittstaatsangehöriger in dem Mitgliedsstaat erleichtert'. Dieses Ziel dürfe durch Integrationsmaßnahmen nicht unterlaufen werden.

Zwar hat die Stellungnahme der Kommission unmittelbar keine Auswirkung auf österreichisches Recht. Mittelfristig wird sie jedoch bewirken, dass die österreichische Sprachtest-Regelung fällt, glauben JuristInnen: 'Der EUGH wird sich der Meinung der Kommission anschließen', ist sich Fremdenrechtsexperte Johannes Peyrl sicher. 'Was es jetzt aber braucht, ist ein Verfahren.'

Entscheidung in Luxemburg


Anders gesagt: Der Gerichtshof in Luxemburg muss von einem beliebigen Gericht in der EU angerufen werden, um anhand eines Einzelfalls diese offene Rechtsfrage zu klären.
Und genau das könnte in absehbarer Zeit geschehen. Das deutsche Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat im November angekündigt, beim nächsten Anlassfall diese Frage dem EuGH vorzulegen. Im Durchschnitt dauert es dann ein bis zwei Jahre, bis eine Entscheidung vorliegt, im Fall eines Eilverfahrens sogar nur ein halbes Jahr. Dass es die Sprachtest-Regelung in ein paar Jahren noch gebe, sei 'nicht realistisch', sagt Peyrl.

Spezielle Regelung für TürkInnen


In den Niederlanden wurde eine ähnliche Regelung übrigens Ende September gekippt, allerdings nur für türkische Staatsangehörige: Sie widerspricht nämlich nicht nur der Familienzusammenführungs-Richtlinie, sondern auch dem einem Abkommen zwischen Türkei und EWG aus dem Jahr 1963, dem sogenannten Assoziationsabkommen. Dieses untersagt beiden Vertragsparteien, nach Inkrafttreten neue Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit einzuführen. Die EU-Kommission hat im Juli festgestellt, dass die Sprachtests dieser Klausel widersprechen.

Sollte der EuGH sich auch dieser Meinung anschließen, dann wären in der Folge nicht nur die Deutschtests vor der Einreise, sondern auch die - schwierigeren - Prüfungen zur Erfüllung der Integrationsvereinbarung im Inland rechtswidrig.

Meinungsumschwung


Das deutsche Bundesverwaltungsgericht hatte die deutsche Sprachtest-Regelung bislang als rechtskonform betrachtet - der jüngste Beschluss, im Anlassfall den EuGH anzurufen, wird daher als Meinungswandel gesehen, der Folgen für alle Mitgliedsländer mit vergleichbaren Regelungen haben könnte.

Die deutsche Regierung machte jedoch klar, dass sie der Luxemburger Judikatur nicht vorgreifen werde: 'Solange es rechtlich möglich ist, einen solchen Sprachnachweis zu verlangen, werden wir das auch tun', antwortete Ole Schröder, Staatssekretär im Innenministerium, auf eine Anfrage der Linke-Bundestagsabgeordneten Sevim Dagdelen. Auch dem österreichischen Gesetzgeber sei 'ein gewisses Spannungsverhältnis zur EU-Rechtslage' schon bei der Beschlussfassung klar gewesen, meint Johannes Peyrl.

'Es wird eine Vorlage beim EuGH geben - die Frage ist nur, wann', sagt auch Klaus Dienelt, deutscher Migrationsrechtsexperte und Richter am Verwaltungsgericht Darmstadt. 'Ich selbst würde jedenfalls immer vorlegen, wenn mir ein solcher Fall unter käme.' Am Ergebnis hat Dienelt keinen Zweifel: 'Ich bin mir relativ sicher, dass der EuGH diese Praxis nicht mehr zulässt.' Dienelt glaubt, dass zumindest in Deutschland bereits jetzt legerer mit dem Sprachtest-Gebot umgegangen werde: 'Die Gerichte wissen jetzt, dass die Vereinbarkeit mit dem EU-Recht nicht mehr zweifelsfrei gegeben ist. Es liegt jetzt an ihnen, zu entscheiden.'

Artikel von Maria Sterkl, erschienen in: derStandard.at, 15.12.2011