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[ 28. Apr 2015 ]

Zum Untertauchen gezwungen, um Abschiebung zu verhindern

Seit 3 1/2 Jahren lebt Gevorg A. in Österreich. In seiner früheren Heimat Armenien drohen ihm Haft und Verfolgung - und jetzt auch in Österreich. Er tauchte vor der geplanten Abschiebung am 28. April 2015 unter.

 

Um der Verhaftung und Abschiebung durch die rassistischen Beamten in Österreich zu entgehen, entschloss sich der in einer Unterkunft für Asylwerber_innen in Horitschon, Burgenland, lebende Flüchtling zu diesem Schritt.

Er floh aus Armenien, weil er und seine Familie dort politisch verfolgt werden. Ihm selbst drohen drei Jahre Haft. Den Asylbehörden ist dies egal, sie wollen lediglich ihre rassistischen Taten erledigen - und lehnten das Gesuch auf Asyl ab. In einem Protestaufruf werden die Asylrichter_innen kritisiert, denn diese waren "nicht bereit, Gevorg persönlich in einer mündlichen Verhandlung anzuhören, in einer nichtöffentlichen, geheimen Verhandlung wurde vom Schreibtisch aus negativ entschieden. Gevorg hatte gar keine Chance auf ein faires Verfahren."

Angesichts der gesetzlichen Lage von "fairen Asylverfahren" zu reden, ist ohnehin nur ein Traum, denn was soll "fair" sein, angesichts der rassistischen Migrations- und Asylpolitik. So wie die Toten an den Grenzen Europas bewusst in Kauf genommen werden, werden Verfolgung, Folter und Mord durch sogenannte "Drittstaaten" nicht nur akzeptiert, die Fremdenbehörden kooperieren mit den Verfolger_innenstaaten.

Die zeigt einmal mehr der "Besuch" von der armenischen Polizei wenige Tage vor der geplanten Abschiebung Gevorgs bei dessen Eltern. Die armenischen Behörden wurden wohl über den abgelehnten Asylantrag und die bevorstehende Abschiebung des Regimegegners informiert. Und dies ist kein Einzelfall, denn bei einer Abschiebung muss der Staat, in dem eine Person abgeschoben wird, zustimmen.

In Armenien wird kein Hehl daraus gemacht, dass die Ankunft Gevorgs am Flughafen bereits erwartet wird. Um ihn als politischen Feind sofort in Haft zu nehmen. Um dies zu verhindern, sah der Geflüchtete keine andere Chance, als unterzutauchen. In einem Gespräch mit :: ORF-Burgenland sagte sein sagt sein Anwalt Tim Außerhuber:

"Die Chance die Abschiebung noch zu verhindern, hat der Gevorg jetzt in der Hand, weil er sich der Behörde heute nicht gestellt hat. Das heißt, er ist gestern nicht mehr in sein Quartier zurückgekehrt. Es ist jetzt eine prekäre Situation, weil er jederzeit irgendwo aufgegriffen werden könnte.
burgenland.ORF.at: Sie wissen überhaupt nicht wo sich ihr Klient aufhält?
Außerhuber: Ich habe ihn im Detail gar nicht gefragt. Aber er hat mit gestern Abend gesagt, er hat Angst und geht in sein Quartier, wo er gewohnt hat, nicht mehr zurück.
burgenland.ORF.at: Das heißt, aus Ihrer Sicht wird es auch gar nicht dazu kommen, dass die Polizei ihn abholt und ihn heute nach Armenien abschiebt?
Außerhuber: Wenn ihn die Polizei jetzt nicht findet, um es einmal so auszudrücken, werden sie ihn nicht abschieben können. Die Situation wird immer prekärer, weil er hat jetzt keinen Platz mehr, wo er hingehen kann, er hat keine Grundversorgung. Ich meine, er kann nicht untergetaucht leben. Wir bemühen uns wirklich in alle Richtungen, dass wir die Abschiebung offiziell stornieren können. Es ist ja kein Ausweg sich vor der Polizei zu verstecken. Ich sehe seine Reaktion ein, weil er ist davon überzeugt und hat ganz starke Hinweise darauf, dass er drei Jahre in Haft kommt in Armenien."


Protestiert gegen die Abschiebung!


Unterstützer_innen Gevorg fordern humanitären Aufenthalt auf Grund der politischen Verfolgung und der sportlichen Leistungen des Sprinters.

Wer diese Forderungen teilt, ist aufgefordert, sich bei folgenden Stellen per Mail und/oder Anruf gegen die Abschiebung und für das :: "Bleiberecht" auszusprechen:

Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Burgenland
Neusiedler Straße 24-26, 7000 Eisenstadt
Zuständiger Referent: Amtsdirektor Novak
Tel 05 9 133 157001
Fax 05 9 133 157099
BFA-RD-B-Einlaufstelle (at) bmi.gv.at
Regionaldirektor Burgenland:
Dr. Harald Lipphart-Kirchmeir

Landeshauptmann von Burgenland:
Hans Niessl (SPÖ)
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
Telefon: 057-600/2200
Telefax: 057-600/2900
E-Mail: hans.niessl (at) bgld.gv.at

BMI
Pressestelle des Innenministeriums
Herrengasse 7, 1014 Wien
Telefon +43-(0)1- 531 26 - 2488
Fax: +43-(0)1-531 26 - 2573
E-Mail: pressestelle (at) bmi.gv.at

Innenministerin
Mag.a Johanna Mikl-Leitner
Sekretariat: Daniela Hausberger
Telefon: +43-(0)1-53 126-0