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[ 19. Apr 2016 ]

Im Schnellverfahren Grundrechte abschaffen?

Kulturrat Österreich: Wir fordern legale Fluchtwege und die Einhaltung bzw. Umsetzung des Menschenrechts auf Asyl. Aufruf zur Kundgebung am 25. April 2016, 18h, Parlament, Wien.

 


Kulturrat Österreich spricht sich vehement gegen Abschaffung des Asylrechts aus!


Bevor noch die letzte Verschärfung im Fremden(UN)recht beschlossen ist, steht schon die nächste auf dem Programm und soll im Schnellverfahren umgesetzt werden. War im Herbst, als die aktuell vorliegende Gesetzesverschärfung im parlamentarischen Verfahren auf den Weg gebracht wurde, noch von symbolischen Maßnahmen die Rede, soll nun Flüchtlingen die Möglichkeit, internationalen Schutz an einem sicheren Aufenthaltsort zu erhalten, gänzlich verweigert werden. Die Annahme von Asylanträgen soll erst erfolgen, wenn sich die Möglichkeit einer Abschiebung oder Zurückweisung als unmöglich erweist. Diese Vorgangsweise wird das Leid vieler Menschen dramatisch vergrößern. Zudem bricht Österreich damit internationale und europäische Verpflichtungen – von politischen Werthaltungen wie Empathie oder Solidarität ganz zu schweigen, die von SPÖVP längst zu Feindbildern erklärt worden sind. Zur Umsetzung ist dieses Mal Notstandsgesetzgebung geplant: Sobald „öffentliche Ordnung und innere Sicherheit“ für bedroht erklärt werden, ist die Rechtsstaatlichkeit auszusetzen. Ein Tabubruch, um so mehr wenn Innen- wie VerteidigungsministerInnen seit Tagen trommeln, dass sie den Notstand erklären wollen, sobald das Gesetz es "erlaubt" - dass also für sie ein Notstand bereits eingetreten ist.

Konkret ist geplant:

# Der Entwurf der Notstandsparagraphen nutzt perfide eine Lücke im österreichischen Asylgesetz: Der Antrag auf Asyl kann zwar gestellt werden, die Entscheidung, ob dieser Antrag als eingebracht gilt (und damit Rechte wie Abschiebeschutz, Verpflegung oder Unterkunft gewährt werden), behält sich der Staat aber vor. In Zeiten des erklärten Notstands soll künftig ein Asylantrag – mit wenigen Ausnahmen, insbesondere bzgl. Familienzusammenführung – generell nur dann als eingebracht gelten, wenn eine sofortige Abschiebung nicht möglich ist. Dieselbe Lücke nutzte der Staat auch im Herbst 2015 immer wieder, wenn es darum ging, AsylwerberInnen Unterkunft und Verpflegung vorzuenthalten – respektive auf freiwillige und organisierte HelferInnenarbeit zu verweisen. Zusätzlich soll offenbar schnell und leise noch eine Erweiterung der Haftmöglichkeiten zum Zweck der Abschiebung durchgeboxt werden: 2 Wochen statt bisher 72h.

# Der seit Herbst vorliegende Gesetzesentwurf sieht zudem eine Verschärfung des temporären Aspekts des Asylrechts vor: Die Aufenthaltsberechtigung gilt zunächst mit Vorbehalt für drei Jahre, was die Aufforderung zur raschen Integration als reine Rhetorik entlarvt. Zudem wird der Familiennachzug stark eingeschränkt. Die Botschaft ist klar: Bleibt, wo ihr seid, wir wollen euch hier nicht haben nach außen bzw. wir lassen keine Flüchtlinge herein nach innen.

Dass eine Novelle wie die nunmehr geplante überhaupt möglich ist, erstaunt und schockiert, insbesondere nach der Welle an Menschlichkeit im Sommer 2015, als sich selbst die deutsche Bild-Zeitung zu einer Refugees-Welcome-Kampagne hinreißen ließ. Es war abzusehen, dass uns bald eine politische Mobilisierung der Ressentiments und eines Hurra-Patriotismus für geschlossene Grenzen (Mordphantasien eingeschlossen) ins Haus stehen würde. Die Schnelligkeit, mit der diese Gegenmobilisierung – derzeit umfassend und erfolgreich politische Entscheidungen lenkend – stattfindet, geht über ein Warnsignal bereits weit hinaus.

Empathie mag keine politische Kategorie sein, aber wer zulässt oder absichtlich herbeiführt, dass Empathie kein ethisch-moralischer Wert in der Gesellschaft mehr ist, zielt auf das Ende einer offenen demokratischen Gesellschaft. Dem tritt der Kulturrat Österreich mit aller Vehemenz entgegen: Wir fordern legale Fluchtwege und die Einhaltung bzw. Umsetzung des Menschenrechts auf Asyl.


Möglichkeiten zum Protest:



Links:

Pressemitteilung des Kulturrat Österreich vom 19. April 2016, :: kulturrat.at/agenda/brennpunkte/20160419.