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[ 17. Dec 2017 ]

Sorge um Flüchtlingsschutz bei EU-Asylrechtsreform

Asylkoordination wendet sich gegen Absenken von Schutzkriterien

"Europa muss ein Kontinent der Humanität und Solidarität bleiben und die Tür offen halten für schutzsuchende Männer, Frauen und Kinder - dabei muss jedes Land Verantwortung übernehmen", fordert Anny Knapp, Obfrau der asylkoordination österreich anlässlich des Treffens des Europäischen
Rates.

 

Die asylkoordination österreich befürchtet nicht nur, dass die derzeit durch die EU- Kommission beabsichtigte Umgestaltung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) die Lebensbedingungen für Schutzsuchende in den EU-Mitgliedstaaten verschlechtert, sondern vor allem auch, dass der Zugang zu einem fairen Asylverfahren erheblich behindert, oder sogar faktisch verhindert wird.

Die Politik der EU darf nicht darauf zielen, die Fluchtwege von Menschen, die in ihren Heimatländern verfolgt werden, in unsicheren und unfreien Transitstaaten enden zu lassen. Sie müssen einen Antrag auf internationalen Schutz in der Europäischen Union stellen können und es muss gewährleistet sein, dass sie eine bedarfsgerechte und menschenwürdige Versorgung erhalten, egal wo in der EU sie sich aufhalten.

Derzeit wird besonders unter den EU-Mitgliedstaten im Europäischen Rat um die Zukunft des Dublin-Systems, das die Verteilung der Asylsuchenden innerhalb der EU regelt, gerungen. Die EU-Mitgliedsstaaten, sollte sich an Stelle der vorgeschlagenen Sanktionen und Zwangsmaßnahmen für Staaten und Schutzsuchende für finanzielle Unterstützung und positive Anreize einzusetzen. "Ein gerechtes und funktionierendes Verteilsystem für Schutzsuchende wird nur dann Erfolg haben, wenn es von möglichst allen Seiten akzeptiert wird. Individuelle Kriterien und Interessen der Schutzsuchenden sowie die Aufnahmebereitschaft von Regionen und Kommunen müssen stärkere Berücksichtigung finden. Dazu gehört auch, dass Flüchtlinge nach einer Anerkennung am Europäischen Binnenmarkt teilhaben können", erklärt Knapp.

Es sei fatal, bei Flüchtlingen, die nicht im Erstaufnahmeland geblieben sind, die Unterstützung auf Kernleistungen zu beschränken. Dies betreffe auch die gesundheitliche Versorgung. Eine medizinische Notfallversorgung, die unter dem Niveau des physischen Existenzminimums liegt, sei nicht ausreichend, so die Vertreterin der asylkoordination.

Der Europäische Rat muss mit einer Teilung der Verantwortung und der mit den Asylverfahren verbundenen Lasten unter den EU-Mitgliedsstaaten die Voraussetzung dafür schaffen, dass Europa als Raum der Freizügigkeit und der internationalen Verantwortung glaubwürdig und zukunftsfähig bleibt. Europa muss für gemeinsame Werte, humanitäre Rechtsprinzipien und die Wahrung von Menschenrechten stehen.

Die Europäische Union darf nicht hinter die über viele Jahre hinweg entwickelten Standards zurückfallen, auch nicht bei den Zugängen zu Asylverfahren.