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[ 12. Apr 2003 ]

Diskriminierungen in Graz

In Graz werden Diskriminierungen aufgrund der Hautfarbe oder Herkunft von Menschen immer wieder publik. Nur die wenigsten Betroffenen unternehmen aber rechtliche Schritte. Zwei aus afrikanischen ländern stammende Grazer haben in sehr verschiedenen fällen Anzeigen erstattet.

 

In Graz werden Diskriminierungen aufgrund der Hautfarbe oder Herkunft von Menschen immer wieder publik. Nur die wenigsten Betroffenen unternehmen aber rechtliche Schritte. Zwei aus afrikanischen ländern stammende Grazer haben in sehr verschiedenen fällen Anzeigen erstattet.

"Ich habe bei Schwarzen immer ein schlechtes Gefühl - wer kriminell aussieht, kommt in das Lokal nicht hinein", solche Bemerkungen hört Herr K., ein seit Jahren in Graz lebender, allein erziehender Vater aus dem Kamerun oft, wenn er mit seinen FreundInnen mit Österreichischem Pass ein Lokal betreten will. Er ist nur einer von vielen AfrikanerInnen, die in Graz regelmäßig Opfer von Diskriminierungen werden. Einige wurden als DrogendealerInnen beschimpft, einer - der Computerfachmann N. aus Ghana - wurde beim Parken seines Autos von Polizisten misshandelt .

Betroffene leiten selten rechtliche Schritte gegen Diskriminierungen ein. Anders Herr K. und Herr N. Ersterer erstattete Ende März bei der Polizei und beim Gewerbeamt Anzeige gegen die BesitzerInnen von vier Lokalen oder Diskotheken, weil diese gegen die Gewerbeordnung verstoßen hätten. Dabei will K. nicht, dass den Lokalen, bei denen er mehrmals - einmal auch in Begleitung einer grünen Landtagsabgeordneten - vergeblich versuchte einzutreten, der Gewebeschein entzogen wird: "Aber sie sollen eine Strafe zahlen und nachdenken. Auch als Zeichen für die anderen Wirte."

Die Geldstrafe würde maximal 1090 Euro betragen, doch bevor es zu einer Entscheidung kommt, könnte noch viel Zeit vergehen. Denn der Chef des Grazer Gewerbeamtes, Ernest Schwarz, meint: "Zuerst muss die Polizei einen Sachverhalt feststellen, erst dann können wir alle Seiten einvernehmen und ein Entziehungsverfahren einleiten."

"Das ist keinesfalls so", widerspricht dem der Grazer Polizeipräsident Franz Stingl. "Wir haben die Anzeige zum Magistrat geschickt, weil der in diesem Fall die erkennende Behörde ist. Wir sind nicht zuständig."

Die Anzeige wegen körperverletzung, die N. erstattete, bewirkte bisher mehr. "Es schaut gut aus", bestätigt sein Anwalt Klaus Kocher. Am Dienstag, 8. April, wurden alle involvierten PolizeibeamtInnen vom Unabhängigen Verwaltungssenat vernommen, gegen einen ist jetzt ein Strafverfahren anhängig.