Der Unabhängiger Verwaltungssenat (UVS) hebt einen entsprechenden Strafbescheid mit rassistischer Argumentation auf. Bei Menschen schwarzer Hautfarbe handle es sich um "Personen, die auf den ersten Blick - also rein äußerlich und oberflächlich betrachtet - als Drogendealer in Betracht kommen könnten", so die Urteilsbegründung.
Für heftige Diskussionen sorgt die Aufhebung einer Geldstrafe gegen zwei Geschäftsführer und einen Türsteher, die im Juli 2001 dem dunkelhäutigen Grünpolitiker Mike Chukuwuma aus Vorarlberg in Begleitung eines Vertreters der nigerianischen Botschaft und eines weiteren Bekannten den Zutritt in eine Linzer Disco verwehrten.
Der Türsteher ließ, sagt Chukuwuma, "nur österreichische Staatsbürger" ins Lokal. Als er sich mit seinem österreichischen Pass auszuweisen versuchte, hieß es: "Ja, aber keine Schwarzen." Die Grünen erstatteten Anzeige, im August 2002 wurden die beiden Geschäftsführer und der Türsteher vom Bezirksverwaltungsamt des Magistrats Linz zu jeweils 750 Euro Strafe verurteilt.
Der Unabhängige Verwaltungssenat hob das Urteil jetzt auf. Der Türsteher sei "offenkundig durch suggestive und feindselige Fragestellungen unter Druck gesetzt und zu der erwünschten Aussage verleitet worden, damit die Angelegenheit am Bundeskongress der Grünen als weiterer Fall für eine nicht funktionierende Ausländerintegration aufgezeigt hätte werden können", sagt der UVS. Darüber hinaus seien die Geschäftsführer in Sorge gewesen, das Lokal könnte "ein Umschlagplatz für Drogen" und damit in seiner Existenz bedroht werden.
"Eine verschärfte Zugangskontrolle bezüglich jener Personen, die auf den ersten Blick - also rein äußerlich und oberflächlich betrachtet - als Drogendealer in Betracht kommen könnten", sei daher "vollkommen legitim".
Quelle: Der Standard