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[ 27. Apr 2004 ]

Razzia in Traiskirchen wird zu millionenteurem Flop

Traiskirchner Flüchtlingslager

Mehr als vier Jahre nach der Razzia im Flüchtlingslager Traiskirchen, entpuppt sich die damalige Aktion immer mehr zum größten Flop der Österreichischen Kriminalgeschichte.

 

Die Razzia im Jänner 2000 war nicht nur größtenteils rechtswidrig, sie wird der Republik auch viel Geld kosten. Der Wiener Rechtsanwalt Wolfgang Rainer hatte im Namen von 33 "amtsbehandelten" Asylwerbern Beschwerde beim Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) NiederÖsterreich erhoben und im großteil der insgesamt 264 Beschwerdepunkte Recht erhalten: Es war menschenrechtswidrig, die Asylwerber prophylaktisch zu fesseln und zu fotografieren, ihnen stundenlang den Gang aufs WC zu verbieten und ihnen Wasser vorzuenthalten.

Kein Hausdurchsuchungsbefehl


überhaupt hatten die Einsatzkräfte bei ihrem Sturm auf das Gebäude Nummer 3 im Arreal des Traiskirchner Flüchtlingslagers nicht einmal einen Hausdurchsuchungsbefehl. Die Razzia war ursprünglich auf das Traiskirchner Bahnhofsgelände und auf ein bestimmtes Lokal beschränkt. Die Ausweitung auf das Lager fand aber "aus schließlich aus kriminaltaktischen Gründen" statt, heißt es im UVS-Entscheid. Und dies sei "nicht rechtlich abgesichert" gewesen.

Bisher hat der UVS in 19 fällen schriftliche Urteile ausgefertigt. Darin werden dem Innenministerium Verfahrenskostenersätze in der Höhe von insgesamt 121.750 Euro vorgeschrieben. "Doch das ist nur ein Zehntel von dem, was auf die Republik noch zukommt", prophezeit Rechtsanwalt Rainer. Nach Eintreffen der noch ausständigen Entscheidungen werde er gegen "verlorene" Punkte noch einmal Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof einbringen und danach Schmerzensgeldforderungen stellen.

Hofburg gepfÀndet


Das Innenministerium, das gegen jede einzelne UVS-Entscheidung Amtsbeschwerde einlegen kann (und wird), nahm es bisher eher locker mit dem auferlegten Kostenersatz und hat bereits vorgegebene Zahlungsfristen versäumt. Worauf Rainer prompt Pfandrechte auf Einlagezahl 1 des Grundbuchs 01004 Innere Stadt Wien, Anteil 1/1, B-Laufnummer 1, eintragen ließ ? diese Adresse ist besser bekannt als Hofburg.

Eine Strafanzeige gegen die involvierten Gendarmeriebeamten wurde übrigens im April 2001 von der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt zurückgelegt. Mit den internen Ermittlungen war ausgerechnet die Kriminalabteilung NiederÖsterreich, die auch federführend bei der Razzia war, beauftragt.

Quelle: Der Standard