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[ 16. Oct 2003 ]

Erkennungsdienstliche Behandlung

Abnahme von Fingerabdrücken

ACHTUNG: Dieses Manual ist nicht mehr aktuell - bitte verwendet für aktuelle Fragen entsprechende Seiten aus den :: Rechtshilfe Links.

Wenn die Polizei versucht, persönliche Daten über Personen zu sammeln...

Wahrscheinlich wirst du erkennungsdienstlich behandelt. D.h. Fingerabdrücke und Fotos. Sie wollen wahrscheinlich auch auch deinen DNA-Abstrich.

Aus dem Polizei-"Informationsblatt für erkennungsdienstlich behandelte Personen": "Die erkennungsdienstliche Behandlung ist keine Strafe; sie soll Sie vor der Begehung weiterer Straftaten abhalten, weil Sie damit rechnen müssen, daß Sie im Falle neuerlicher Straffälligkeit anhand Ihres erkenungsdienstlichen Materials leichter wiedererkannt werden."

 

"Neuerliche Straffälligkeit" ist eine Frechheit, da du zu diesem Zeitpunkt lediglich unter Verdacht stehst. Die ED-Behandlung kann mit Zwangsgewalt durchgesetzt werden (§78 SPG). Wie kooperativ du dich dabei verhältst mußt du selbst einschätzen. Wenn sie die Daten jedenfalls einmal haben ...