Wenn die Polizei versucht, persönliche Daten über Personen zu sammeln...
Wahrscheinlich wirst du erkennungsdienstlich behandelt. D.h. Fingerabdrücke und Fotos. Sie wollen wahrscheinlich auch auch deinen DNA-Abstrich.
Aus dem Polizei-"Informationsblatt für erkennungsdienstlich behandelte Personen": "Die erkennungsdienstliche Behandlung ist keine Strafe; sie soll Sie vor der Begehung weiterer Straftaten abhalten, weil Sie damit rechnen müssen, daß Sie im Falle neuerlicher StraffÃ?lligkeit anhand Ihres erkenungsdienstlichen Materials leichter wiedererkannt werden."
"Neuerliche StraffÃ?lligkeit" ist natuerlich eine Frechheit, da du zu diesem Zeitpunkt lediglich unter Verdacht stehst. Die ED-Behandlung kann mit Zwangsgewalt durchgesetzt werden (§78 SPG). Wie kooperativ du dich dabei verhaeltst mußt du selbst einschaetzen. Wenn sie die Daten jedenfalls einmal haben ...

rechtshilfe manual