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[ 11. Oct 2003 ]

Strafen

Gerichtsakt

ACHTUNG: Dieses Manual ist nicht mehr aktuell - bitte verwendet für aktuelle Fragen entsprechende Seiten aus den :: Rechtshilfe Links.

Was tun, wenn ich eine hohe Strafe bezahlen muss, was bei "aussergerichtlichen Tatausgleich" oder "Wiedergutmachung"?

In den letzten Monaten haben viele Leute ohne Gerichtsverfahren Strafen im sogenannten "aussergerichtlichen Tatausgleich" erhalten.

Da bekommst du einen Brief, meist einige Wochen nach einer Festnahme oder einer Personenkontrolle, da steht drinnen: wenn du innerhalb einer gewissen Frist eine bestimmte Summe zahlst, bzw. "Wiedergutmachung" bietest, wird kein Verfahren gegen dich eröffnet.

 

Überlegt euch gut, ob ihr darauf eingeht! Einerseits ist es ein Schuldeingeständnis, auch wenn es vor Gericht nicht als Schuldeingestaendnis zu werten waere, andererseits ermöglicht das der Justiz, massenhaft Leute zu kriminalisieren, ohne langwierige und teuere Verfahren durchführen zu muessen.

Bei jedem Brief der euch ins Haus flattert - sei es Ladung oder Strafe: Ruft die Rechtshilfe an, schaut vorbei, damit wir moegliche Schritte u/o Konsequenzen geinsam besprechen koennen.

So bist du zB. vorbestraft, wenn du eine gerichtliche Strafverfolgung einfach bezahlst. Du hast damit naemlich ein gerichtliches Urteil angenommen.