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rechtshilfe manual

ACHTUNG: Dieses Manual ist nicht mehr aktuell und hier nur zur Dokumentation erhalten. Bitte verwendet für aktuelle Fragen entsprechende Seiten aus den :: Rechtshilfe Links.

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Manual der Rechtshilfe Wien - Tipps, Tricks und das notwendige Wissen im Umgang mit Behörden im Zusammenhang mit Demonstrationen.

Das Rechtshilfemanual wurde von der Rechtshilfe Wien erstellt (Datum der Veroeffentlichung: 13.9.2000) - und in der vorliegenden Fassung lediglich um das Vermummungsverbot erweitert. Dazu liegen jedoch nur wenige Informationen über die Anwendung vor.

Aktuelles in den
:: Rechtshilfe Links

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[07. Oct 2003]

artikel Gegen sinnlose Gewalt!

Eine Gesellschaft, die auf Herrschaftsverhältnissen basiert, ist noch nie "gewaltlos" verändert worden.

 

[08. Oct 2003]

artikel Aussageverweigerung

Die Aussageverweigerung ist ein recht. Die Wahrnehmung dieses Rechts, bietet vorerst (d.h. vor rechtskundiger Beratung, Akteneinsicht etc.) den bestmoeglichen Schutz vor der Eroeffnung einer Verfahrens und - wenn ein Verfahren eingeleitet wird - die besten vorrausetzungen fuer eine optimale verteidigung.

 
 

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Tipps zum Verhalten auf und nach Demos.

Kommt mit Leuten, die ihr gut kennt und auf die ihr euch im Notfall verlassen koennt. Bleibt zusammen und geht gemeinsam nach der Demo wieder weg. Für den Fall, dass ihr euch verliert, macht euch einen Treffpunkt für nach der Demonstration aus, wo sich alle verlässlich melden, damit ihr feststellen künnt, ob euch wer abgeht.

 
 

[10. Oct 2003]

artikel Datenschutz

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Pass auf, was du am Telefon sagst oder uebers Internet kommunizierst!

Wir leben in Schengenland, alle Daten die die Polizei gegen uns erhebt kann sie ins SIS (Schengen Informations System) speisen. Kommunikationsmittel wie Handys und Internet sind praktisch...

...sowohl für den Widerstand als auch für die Polizeispitzelei.

 
 

[11. Oct 2003]

artikel Strafen

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Was tun, wenn ich eine hohe Strafe bezahlen muss, was bei "aussergerichtlichen Tatausgleich" oder "Wiedergutmachung"?

In den letzten Monaten haben viele Leute ohne Gerichtsverfahren Strafen im sogenannten "aussergerichtlichen Tatausgleich" erhalten.

Da bekommst du einen Brief, meist einige Wochen nach einer Festnahme oder einer Personenkontrolle, da steht drinnen: wenn du innerhalb einer gewissen Frist eine bestimmte Summe zahlst, bzw. "Wiedergutmachung" bietest, wird kein Verfahren gegen dich eröffnet.

 
 

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Was tun, wenn die Polizei mich zur Einvernahme vorlädt?

Rsa-Brief: Mit blauem Kuvert: Ein solches Schreiben darf nur dem/der EmpfaengerIn hoechstpersoenlich oder seinem/ihrem "PostbevollmaechtigteN" (Formular am Postamt) uebergeben werden.

Rsb-Brief: Mit weissem Kuvert: Hier darf die Brieftraegerin den Brief jeder erwachsenen MitbewohnerIn bzw. Der ArbeitgeberIn oder einer ArbeitnehmerIn der EmpfaengerIn aushaendigen. Ist niemand zuhause, hinterlaesst der/die BrieftraegerIn im Briefkasten eine gelbe Hinterlegungsanzeige, Auf der stehen muss, wo, ab wann und wie du den Brief abholen kannst. Hol solche Briefe moeglichst rasch ab, da sonst eventuell wichtige Fristen versaeumt werden. Melde dich bei der Rechtshilfe!

 
 

[14. Oct 2003]

artikel Gedächtnisprotokoll

Sofort schreiben - nicht via Post/E-Mail verschicken!!!

Nach einem Polizeiübergriff ist es wichtig, so bald wie möglich (Kurzzeitgedächtnis!!) ein Gedächtnisprotokoll zu schreiben, das ihr der Rechtshilfe zukommen lässt.

 
 

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Über die Methoden der Polizei und Aussageverweigerung.

 

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Wenn die Polizei versucht, persönliche Daten über Personen zu sammeln...

Wahrscheinlich wirst du erkennungsdienstlich behandelt. D.h. Fingerabdrücke und Fotos. Sie wollen wahrscheinlich auch auch deinen DNA-Abstrich.

Aus dem Polizei-"Informationsblatt für erkennungsdienstlich behandelte Personen": "Die erkennungsdienstliche Behandlung ist keine Strafe; sie soll Sie vor der Begehung weiterer Straftaten abhalten, weil Sie damit rechnen müssen, daß Sie im Falle neuerlicher Straffälligkeit anhand Ihres erkenungsdienstlichen Materials leichter wiedererkannt werden."

 
 

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Was tun, wenn ich selbst, FreundInnen verletzt oder festgenommen bzw. von der Polizei mitgenommen werden?

Wenn Leute festgenommen werden und sie nicht mehr davor zu bewahren sind, fragt sie nach ihren
- Namen,
-ihrer Meldeadresse und
-ihrem Geburtsdatum
und meldet euch sofort bei der Rechtshilfe.

 
 

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Was ihr auf Demos mitnehmt...
...und was ihr zuhause lasst.

Mitnehmen:
- Kleingeld zum Telefonieren
- Rechtshilfenummer
- Amtlichen Lichtbildausweis

Zuhause lassen:
- Adress- und Notizbücher
- Handys

 
 

[17. Oct 2003]

artikel Im Polizeigewahrsam

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Keine Panik - Tipps fuer richtiges Verhalten nach Festnahme/Verhaftung:

NICHTS UNTERSCHREIBEN! (dabei kann sicher nix schiefgehen!)

AUSSAGE VERWEIGERN! (das ist IMMER das sicherste; genaueres siehe "Vernehmung durch die Polizei")

TELEFONATE (und was dir sonst noch so einfällt) verlangen!

 
 

[09. Oct 2003]

artikel Hausdurchsuchung

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Keine Panik! - Hier findest du u.a. eine Checkliste fuer den Fall eine Hausdurchsuchung.

Fuer Hausdurchsuchungen sind prinzipiell Hausdurchsuchungsbefehle, die von einem/einer UntersuchungsrichterIn untrschrieben sein muessen notwendig. Ausnahme: Gefahr im Verzug, Anwesenheit von mindestens vier Menschen ohne oesterreichischem Pass, Verdacht auf Anwesenheit einer Person ohne Aufenthaltsbewilligung.

Die BewohnerInnen duerfen bei der Hausdurchsuchung anwesend sein: versuche (moeglichst bevor du die Tuer oeffnest) eineN Nachbarin, FreundIn u/o eineN AnwaeltIn zu erreichen. Lass dir jeden noch so kleinen Gegenstand, den die Polizei mitnimmt protokollieren.