no-racism.net logo
 
 

[ 17. Dec 2002 ]

Rassistisch diskriminierende Türpolitik bei Wiener Nachtlokalen

Eine von Radio Afrika International, der Österreichischen HochschülerInnenschaft, SOS Mitmensch und ZARA (Verein für Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit) durchgeführte Aktion bei zwölf Lokalen in Wien ergab, dass zahlreiche der getesteten Diskotheken und Bars ihre Gäste nach Hautfarbe und Herkunft selektieren.

 

Bei dem durchgeführten "Lokal Rassismus Test" versuchten sowohl arabisch und afrikanisch, als auch "europäisch" aussehende Personen die Lokale zu betreten. Während die Personen weisser Hautfarbe keine Probleme hatten, in die Lokale hineinzukommen, wurden die "nicht weissen" oftmals unter VorWänden abgewiesen. Bei einer Pressekonferenz erklärten die Initiatoren heute, dass sie gegen fünf der betreffenden Lokale (Cafe 100 %, Fun Factory, Havanna Club, Titanic, Cojote) Anzeigen erstatten werden und forderten ein umfangreiches und wirksames Anti-Diskriminierungsgesetz sowie regelmäßige überPrüfungen durch die Wirtschaftskammer. Um diese Forderungen zu untermauern, kündigten die Initiatoren ähnliche Tests in den Bundesländern an.

Von den insgesamt zwölf getesteten Lokalen, wurden der "Araber" und der "Afrikaner" nur bei drei Lokalen auf die selbe Weise behandelt wie die "weisse" Testperson. Meist wurde ihnen der Einlass mit der Begründung eines fehlenden Clubausweises verwehrt, während der "weisse" einen solchen nie benötigte, um das Lokal betreten zu können. Auch "die besondere Aggressivität" oder "die AnfÀlligkeit für Kriminalität" waren Gründe, farbigen Personen den Zutritt zu verwehren.

"Gegen jene fünf Lokale, bei denen keinerlei Zweifel an rassistischen Motiven bestehen, strengen wir nun ein Verfahren an", verweist Ali Taghikhan, juristische Berater von ZARA, auf die Möglichkeit, nach Artikel IX des Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen (EGVG) Anzeige zu erstatten. "Jede Person, die aufgrund ihrer Rasse, ihrer Hautfarbe, ihrer nationalen oder ethnischen Herkunft, ihres religiösen Bekenntnisses oder einer Behinderung benachteiligt wird, indem ihr der Zutritt zu öffentlichen Orten verwehrt wird oder Dienstleistungen vorenthalten werden, hat die Möglichkeit dies anzuzeigen", heißt es dort. Im Falle einer Verurteilung droht eine Strafe von 1.090 Euro.

"Die Bundesregierung ist sÀumig. Ein umfangreiches Anti-Diskriminierungsgesetz, wie es das Boltzmann Institut für Menschenrechte im Auftrag der NGOs ausgearbeitet hat, und auch von der Europäischen Union verlangt wird, muss dringend her", fordert deshalb Susanne Puchberger von der Österreichischen HochschülerInnenschaft. Denn rassistisch diskriminierende Einlasspolitik ist nur ein Bereich, in dem Menschen in ihren Freiheiten ungerechtfertigt eingeschränkt werden. "Um Diskriminierung in allen Lebensbereichen wirkungsvoll zu ahnden, reichen die geltenden Bestimmungen bei weitem nicht aus", so Puchberger: "Es geht darum, dass kein Menschen in Österreich durch Diskriminierung eingeschränkt wird. Beim Wohnen, bei der Arbeit, bei der öffentlichen Fortbewegung und in der Freizeit."