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[ 22. Oct 2004 ]

Dokumentation Untersagung der Kundgebung vor der JA Stein

Justizanstalt Stein will keine Aufmerksamkeit ...

Der Magistrat der Stadt Krems an der Donau untersagte auf Bitte der Justizanstalt Stein die für 17. Oktober 2004 angemeldete Demonstration zum Tod von Edwin Ndupu.

 

Die Demonstration wurde trotz Untersagung durchgeführt. Die Demo sollte vom Kremser Friedhof, wo Edwin Ndupu am 14. September 2004 in einem namenslosen Armengrab begraben wurde, quer durch die Kremser Innenstadt zur Justizanstalt (JA) Stein führen. Sie wurde ordnungsgemäß und zeitgerecht am 14. Oktober 2004 angemeldet.

Das Ersuchen der JA Stein


Der Leiter der JA Stein, Hofrat Mag. Nowak, wurde am 14. Oktober 2004 vom Magistrat der Stadt Krems von der geplanten Demonstration informiert. Mit Schreiben vom 15. Oktober 2004 ersuchte er den Magistrat Krems, die für 17. Oktober 2004 ordnungsgemäß angemeldete Demonstration zu untersagen. Hier im Wortlaut:

"Die Leitung der Justizanstalt Stein ersucht den Magistrat der Stadt Krems (...) die bevorstehende Demonstration einer linksextremen Gruppe im Bereich der Justizanstalt Stein am 17.10.2004 zu untersagen und begründet dieses dringende Ersuchen wie folgt:
Auf Grund der angespannten Situation in der ho. Justizanstalt können durch eine Demonstration im näheren Anstaltsbereich unabsehbare Folgen eintreten, die sowohl die Sicherheit Ordnung in der Öffentlichkeit, als auch innerhalb der Justizanstalt massiv gefährden. Die gespannte AtmosphÀre unter den Insassen resultiert einerseits durch überzogene Berichte in den Medien und andererseits durch den bestehenden Personalmangel in der Justizanstalt Stein. So Wären Tumulte unter den Insassen nicht auszuschließen, die auch Gewalttätigkeiten gegen Sachen als auch Mitgefangene nach sich ziehen könnten. Ein derartiger Zustand wäre nicht zu verantworten und würde noch größere Probleme nach sich ziehen, da das notwendige Wachpersonal fehlt, um eine Notsituation bewältigen zu können."


--> Brief im Original

Der Untersagungsbescheid


Am Freitag, 15. Oktober 2004, klopften nachmittags zwei Polizisten an der WohnungsTür des Anmelders und überbrachten den Untersagungsbescheid des Magistrats der Stadt Krems an der Donau zur Versammlungsanmeldung für den 17. Oktober 2004. Der Magistrat erfüllte damit eins zu eins den Wunsch des Leiters der JA Stein, Hofrat Mag. Nowak. Im Untersagungsbescheid des Magistrats findet sich folgende Begründung:

"Die Situation in der Justizanstalt Stein kann ohne übertreibung als angespannt bezeichnet werden. Es ist amtsbekannt und es geht auch aus der Stellungnahme der Justizanstalt zur geplanten Versammlung (...) eindeutig und schlüssig hervor, dass die Situation in der Anstalt nicht durch Aktionen außerhalb der Anstalt, die auch in der Anstalt wahrgenommen werden können, noch unsicherer gemacht werden sollen. Denn es ist nicht von der Hand zu weisen, dass so eine Kundgebung vor den Toren der Justizanstalt, welche von den Insassen akustisch wahrgenommen wird, diese so beunruhigen kann, dass Tumulte nicht auszuschließen sind, welche Gewalttätigkeiten gegen Sachen und Mitgefangene nach sich ziehen könnten. Das so ein Zustand nicht zu verantworten wäre und auch die öffentliche Sicherheit gefährdet muss nicht näher erläutert werden."

Als weitere Untersagungsgründe, auf die "nach Ansicht der Behörde (..) nicht mehr explizit eingegangen werden" muss, sind "die Beeinträchtigung des Verkehrs als auch übermäßiger lärm" genannt. Es bestehe zwar das Recht, gegen den Bescheid innerhalb von zwei Wochen Einspruch zu erheben, jedoch: "Die Anwendung des § 64 Abs 2 und somit die Aberkennung der Aufschiebenden Wirkung musste wegen Gefahr im Verzug ausgesprochen werden." Gegen den Bescheid wurde mittlerweile Einspruch erhoben.

--> Der Bescheid im Original: Seite 1 / Seite 2

Trotz Untersagung beteiligten sich 60 Leute an den Protesten in Krems (siehe Demobericht).

Verdunklungsgefahr durch Behörden?


Interessant ist die Begründung der Untersagung vor allem deshalb, da sich die Demonstration klar gegen unhaltbare Zustände in der JA Stein richtete, bverbunden mit der Forderung nach AufKlärung des Todes von Edwin Ndupu. Herr Ndupu war nicht der erste, der unter eigenartigen Umständen in der JA Stein zu Tode kam. Und es ist zu befürchten, dass er nicht der/die letzte Tote in einem Gefängnis in Österreich ist. Gerade aus diesem Grund erscheint die Untersagung als Versuch, Personen die auf diese Umstände aufmerksam machen, einzuschÃŒchtern und die Vorkommnisse im Gefängnis zu verschleiern.

Um so notwendiger erscheint es, alle rechtlichen und politischen Möglichkeiten zu ergreifen, um einen möglichst großen Druck auf die Justiz in Richtung objektive, unabhängige Untersuchung des Todes von Edwin Ndupu auszuÃŒben.