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[ 10. Sep 2003 ]

Rechtshilfe Manual


Manual der Rechtshilfe Wien

 

Verhalten auf Demonstrationen



Festnahmen

In Polizeigewahrsam

ID-Behandlung

Verhoer

Gedaechtnisprotokoll

Datenschutz

Hausdurchsuchungen

Aussageverweigerung

neu: Das Vermummungsverbot im Wortlaut


Lesetipp: Text zur Aussageverweigerung auf at.indymedia.org







Ausstattung auf Demonstrationen.


(zum index)

Das solltet ihr auf eine Demo mitnehmen: Kleingeld zum Telefonieren, Rechtshilfenummer auf den Arm schreiben (wird meist auf Demos verteilt oder ist auf aktuellen sites im Internet zu finden, anonsten siehe unter Kontakt) und einen amtlichen Lichtbildausweis.


Folgendes solltet ihr sicherheitshalber zu Hause lassen: Adress- und Notizbücher, Kalender, Fotos. Diese Sachen sind im Falle einer Festnahme reichhaltiges Material, um weitere Leute zu kriminalisieren zu versuchen. Loescht die Anruflisten und SMS aus dem Handy. Ueberlegt euch eine Loesung für eure Handytelefonbuecher zB. übt sie schnell zu loeschen oder besser: loescht sie schon zuhause.



Verhalten auf Demonstrationen.



Kommt mit Leuten, die ihr gut kennt und auf die ihr euch im Notfall verlassen koennt. Bleibt zusammen und geht gemeinsam nach der Demo wieder weg. Für den Fall, dass ihr euch verliert, macht euch einen Treffpunkt für nach der Demonstration aus, wo sich alle verlaesslich melden, damit ihr feststellen könnt, ob euch wer abgeht. Wichtig ist, dass der Informationsfluss innerhalb der Demonstration funktioniert. Das heisst, dass Informationen über Festnahmen und dergleichen an alle Leute in der Demo gelangen sollten (z.B Lautsprecherwagen. ..). Wichtig ist aber auch, dass keine Geruechte entstehen. Eine Demo ist keine Party, die Polizei ist anwesend. Daher: Keinen Alkohol und/oder andere Drogen vor und auf der Demonstration, die dein Wahrnehmungsvermoegen beeintraechtigen. Du gefaehrdest dich und andere.

Nach der Demonstration

Auch nach der Demo versucht die Polizei oft Einzelne festzunehmen. Deshalb: geht gemeinsam weg und achtet darauf, ob ihr verfolgt werdet. Wenn es auf der Demo Stress gab, melde dich bei FreundInnen zurück, die wussten, dass du demonstrieren warst, damit du nicht als vermisst giltst!

Die Staatspolizei ging bisher nach Demonstrationen ungeführ so vor: Mit Hilfe der Fotos, die sie auf den Demos gemacht haben, laden sie Leute vor, die sie namentlich identifizieren konnten.

Wichtig: Vorladungen sind nur verpflichtend, wenn sie eingeschrieben verschickt wurden. Das wird oft nicht bedacht!

Tätigkeiten der Polizei.

Die Polizei schleust Spitzel in die Demo ein. Einige Anzeigen gegen Leute haben die Wahrnehmungen von Spitzeln als Grundlage. Passt also auf, was ihr auf der Demo erzählt! Redet eure Bekannten nicht mit ihren Namen an! "He, hallo, du da" ist vielleicht unhöflich, erschwert den Spitzeln aber ihre Arbeit. Vermeidet auch Spitznamen, redet nicht über andere!
Es empfiehlt sich die Verwendung von Bezugsgruppen-codes, d.h. ihr gebt euch einen Namen, auf den alle hoeren. Den koennt ihr laut rufen und euch so im Gewuehl leichter wiederfinden.



Wenn es hektisch wird

Vermummung :

Nazis und Staatspolizei filmen und fotografieren seit jeher jegliche Art von politischer Opposition, damit sie ihre Archive fuellen und sich ein Bild von uns machen koennen. Solche Archive wurden schon immer zur Verfolgung politisch aktiver Menschen verwendet. Geben wir ihnen dazu keine Chance! Schuetzen wir uns!



(Anmerkung: Seit 01.09.2002 ist in österreich ein Vermummungsverbot in Kraft --> zum Gesetzestext im Wortlaut)



Passt aufeinander auf. Verhindert bei Angriffen das Entstehen von Panik. Bildet Ketten, am besten mit Leuten, die ihr gut kennt. Nicht auseinander laufen, ruhig bleiben und versuchen, die Lage unter Kontrolle zu behalten. Fliehende sind ein beliebtes Ziel! Falls Leute rausgegriffen werden sollten: nie vom Geschehen weglaufen sondern hin. Die Demonstration aufhalten. Bei entschlossenem, gemeinsamen Vorgehen gelingt es immer wieder, Festnahmen zu verhindern, und die Leute wieder freizubekommen. Nehmt Leute die von der Polizei konkret anvisiert werden in dieMitte der Demo. Werdet ihr konkret anvisiert, geht in die Mitte der Demo.







Bei Festnahmen.

(zum index)



Wenn Leute festgenommen werden und sie nicht mehr davor zu bewahren sind, fragt sie nach ihren

- Namen,

-ihrer Meldeadresse und

-ihrem Geburtsdatum


und meldet euch sofort bei der Rechtshilfe.



Bei
Verletzungen


Lasst Verletzte nie allein, bildet einen Kreis um sie und bringt sie -
wenn es die Verletzung zulässt - aus der Gefahrenzone. Bei einem
Abtransport durch die Rettung verlangen, dass eine Vertrauensperson mitfahrt
(die sich mit der Rechtshilfe in Verbindung setzt). Ein ärztliches Attest
über Euren Zustand verlangen. Achtung: Das Krankenhaus muss jede Verletzung,
die euch zugefuegt wurde, anzeigen. Wenn ihr also sagt, dass euch die
Polizei verletzt hat, führt das zu einer Anzeige gegen die Polizei, die
euch wiederum mit einer Gegenanzeige "belohnt". Besser ist,
ihr sagt im Krankenhaus "Fremdverschulden von Unbekannt", und erzählt
dort nur die Details, die für eine Diagnose wichtig sind. Sc kcc
ihr euch immer noch in Ruhe und nach Beratung mit der Rechtshilfe oder
AnwaeltIn ueberlegen ob ihr Anzeige gegen die Polizei erstattet, eine
UVS-Beschwerde macht oder das ganze zum Einschlafen bringen wollt. Wenn
ihr in Polizeigewahrsam verletzt wurdet: mit dem Taxi oder Rettung direkt
von der Polizei ins Krankenhaus
fahren. Lasst euch von dem/der FahrerIn
eine Bestättigung über Weg und Fahrtzeit geben, um gegebenenfalls
spaeter belegen zu können, daß ihr euch nicht selbst nach der
Freilassung verletzt habt. Eine AertzIn eures Vertrauens waere optimal.
Wenn du die Moeglichkeit dazu hast: mach Fotos von deinen Verletzungen.



Bei
eigener Festnahme


Ruhig
bleiben! Versuche anderen mitzuteilen, wer du bist (Name, Geburtsdatum,
Adresse). Merk dir alles gut! Du kannst versuchen den Festnahmegrund und
die Dienstnummer der/des BeamtIn zu erfragen.


Beim
Abtransport


Auf
der Fahrt ins Kommissariat oder Polizeigefangenenhaus sprich ggf. mit
den anderen Festgenommenen über eure Rechte, aber mit keinem Wort
über das, was ihr oder du gemacht habt7hast. Die Waende haben Ohren!
Achte auf andere und zeige dich verantwortlich, wenn sie mit der Situation
(Festnahme und so) schlecht zurecht kommen. Das beruhigt auch dich.


Redet
über eure Rechte
und darueber, dass es Sinn macht, von jetzt
ab konsequent die Aussage zu verweigern und nach Telefonanrufen zu verlangen.
Tausche mit deinen Mitgefangenen Namen und zumindest Geburtsjahr (Minderjährigkeit!)
aus, damit die/der zuerst telefonieren darf oder rauskommt die Rechtshilfe
informieren kann.









Im
Polizeigewahrsam


(zum index)


NICHTS
UNTERSCHREIBEN!
(dabei kann sicher nix schiefgehen!)



AUSSAGE
VERWEIGERN!
(das ist IMMER das sicherste; genaueres siehe "Vernehmung
durch die Polizei")


TELEFONATE
(und was dir sonst noch so einfällt) verlangen!


Verlange
eine Vertrauensperson anzurufen. Entweder die Rechtshilfe oder sonstwen
der/die dann die Rechtshilfe informiert. Oft wählt dabei der/die
BeamtIn die Nummer und hält dir dann den Hörer hin.



Dein
Anruf bei der Rechtshilfe:

- sag wer und wo du bist;

-sind noch andere festgenommen? (Namen?);

-sollen wir wen verstaendigen?


Wenn
du entlassen wirst: sag der Rechtshilfe bescheid!


Vertreib
dir die Zeit ohne mit den BeamtInnen Smalltalk zu betreiben !



Versuch
ruhig zu bleiben und soweit moeglich zu relaxen. Konzentrier dich.Wenn
du entlassen wirst melde dich jedenfalls bei der Rechtshilfe!








Erkennungsdienstliche
Behandlung:


(zum index)


Wahrscheinlich
wirst du erkennungsdienstlich behandelt. D.h. Fingerabdruecke und Fotos.
Sie wollen wahrscheinlich auch auch deinen DNA-Abstrich.



Aus
dem Polizei-"Informationsblatt für erkennungsdienstlich behandelte
Personen": "Die erkennungsdienstliche Behandlung ist
keine Strafe; sie soll Sie vor der Begehung weiterer Straftaten
abhalten
, weil Sie damit rechnen müssen, daß Sie im Falle
neuerlicher Straffaelligkeit anhand Ihres erkenungsdienstlichen Materials
leichter wiedererkannt werden."



"Neuerliche
Straffälligkeit" ist natuerlich eine Frechheit, da du zu diesem
Zeitpunkt lediglich unter Verdacht stehst. Die ED-Behandlung kann mit
Zwangsgewalt durchgesetzt werden (78 SPG). Wie kooperativ du dich
dabei verhaeltst mußt du selbst einschaetzen. Wenn sie die Daten
jedenfalls einmal haben ...








Vernehmung
durch die Polizei



(zum index)


In
JEDER Gespraechssituation mit PolizistInnen gilt:

WIR HABEN DAS RECHT AUF AUSSAGEVERWEIGERUNG !!!
Deshalb sagst du am
besten GAR NICHTS. Das ist das Beste für dich und alle anderen Betroffenen
und laesst sich auch am leichtsten durchhalten.


Gar
nichts sagen heißt:


"ICH
MACHE VON MEINEM RECHT AUF AUSSAGEVERWEIGERUNG GEBRAUCH."



Ende.
Aus.


Es
heiß NICHT zu sagen: "Ich weiß das und das nicht." "ich war da und dort gar nicht." "Ich war zwar dort und
da, aber ich hab ja eh nichts getan." Wenn du anfaengst zu reden,
und sei es scheinbar noch so belanglos, dann wissen sie, dass du redest
und haken nach. Du bist in einer Ausnahmesituation, kannst nicht so gut
kontrollieren was du sagst, merkst vielleicht gar nicht, in was du dich
verstrickst. Du bist im Streß, die PolizistInnen in ihrer normalen
Arbeit, sie koennen sich abwechseln. Es ist für dich einfacher, dich
darauf zu konzentrieren, gar keine Aussage zu machen, als darauf zu achten,
was moeglicherweise an deiner Aussage gefaehrlich werden könnte und
was nicht. Was für dich harmlos klingt, kann in irgendeinem Paragraphen
unter Strafe gestellt sein.
Deine Verteidigung beginnt im Gerichtsverfahren.
Die Polizei versucht bei einer Einvernahme (mit deiner Hilfe!) lediglich
"Belastendes" GEGEN dich zu sammeln. Vermeintlich Entlastendes
ist bei der Polizei an der voellig falschen Adresse! Jede Info kann Teil
einer Anklagekonstruktion werden, oder aber sie wird ganz einfach ein
Baustein in den Akten. Und du lieferst ihnen mit der "Darstellung
deiner Sicht der Dinge" zu diesem Zeitpunkt wichtige Hinweise über
deine Verteidigungsstrategie, die doch nur die Staatsanwaltschaft zur
Anklagekonstruktion nützen wird. Beziehungsweise können sie
sich die Sache nachher zurechtbiegen, um dein Entlastungsmaterial nutzlos
zu machen. Sie versuchen uns alles anzuhängen, was sie können,
und das hat mit der Realität meist wenig zu tun. Das Verhör
kann belanglos beginnen, mit Fragen nach deinen Eltern, der Schule oder
deiner Arbeit.



Das
aeußerste, was du sagen mußt, ist:

-Name,

-Adresse,

-Geburtsdatum.


Wenn du minderjährig bist die Namen deiner Erziehungsberechtigten/Eltern.



SONST
NICHTS.


Denn
sonst bist du schon mitten drin im Geplauder, ploetzlich werden die Fragen
ernsthafter und du weißt nicht, wie du das ganze Ding jetzt noch
stoppen sollst. Bist du schon mittendrin: Spaet gestoppt ist besser als
gar nicht !


Oder
es beginnt mit Bemerkungen über deine politische Einstellung, das
kann abwechselnd freundlich-verstaendnisvoll sein, oder auch provokant-beleidigend.
In beiden c gilt, dass du nicht beweisen mußt, dass du
gescheiter bist als sie, hier ist nicht der richtige Ort um zu agitieren.
Es kann auch sein, dass sie sich abwechseln: zuerst macht dich der/die
"Boese"
zur Sau, dann troested dich der/die "Gute".
In der Hoffnung, dass du dich ausweinst. Vergessen wir nicht: hier
passiert nichts zufaellig!
Sie wollen dich zum Reden bringen, und
darauf sind sie auch geschult.



Reagiere
nicht auf "Versprechungen" wie: "Wenn du redest
kommst du raus, wenn nicht sitzt du Wochen, Jahre, Monate, ewig." Alte "Haefen"weisheit: "Sagst du ja, bleibst du da,
sagst du nein, gehst du heim."
Drohungen wie: "Wir wissen
eh`schon alles, deine Freunde haben gestanden.": Das ist einer der
AELTESTEN VERHOERTRICKS! Egal ob das stimmt oder nicht: das Beste für
dich ist nichts zu sagen! Denn sie wissen meist gar nichts!



Auch
vermeintlich erdrueckende Beweise sollten nicht zu einer Aussage verführen.
Nur über Aussagen, in denen wir uns selbst oder gegenseitig
belasten, kommen sie zu einem Anklagekonstrukt!
Auch wenn sie
uns Fotos, Filme und anderes "Beweismaterial" vorlegen: ohne
Aussagen kommen sie damit allein vor Gericht oft nicht durch. Und eine
Aussageverweigerung darf vor Gericht nicht zu deinem Nachteil gewertet
werden.


DAHER:
wenn du im "Informationsblatt für Festgenomme"der Polizei
liest: " Einvernahme: sie werden Gelegenheit erhalten, sich zu
den gegen sie erhobenen Vorwuerfen zu aeussern. Wenn sie diese nicht nuetzten,
sondern schweigen, nehmen sie sich die Moeglichkeit, die Dinge aus ihrer
Sicht darzustellen und sich zu verteidigen. (....)"



!MERKE!
die Polizei ist nicht die richtige Adresse für Verteidigung - deine
Verteidigung findet ( wenn sie ueberhaupt notwendig wird!) erst ( und
nach rechtlicher Beratung!) im Gericht statt!


Angst:

ist eine normale menschliche Reaktion, für die sich keineR schaemen
muss. Lassen wir uns von unsrer Angst nicht unterkriegen.

DENK DRAN: ES WIRD VORBEI GEHEN.

Mit einer Aussage kannst du der Gegenseite ( und das ist die Polizei in
so einer Situation nun mal) höchstens noch mehr (Pseudo)-Argumente
fuer ein Verfahren gegen dich liefern.OB es überhaupt zu einem Verfahren
gegen dich kommt entscheidet erst einmal eine Staatsanwältin, der/
die deinen Fall prozesswuerdig finden muss. ( Die Staatsanwaltschaft stellt
einen Strafantrag über den der/die Richterin entscheidet).



Dem
Polizisten oder der Polizistin etwas erklaeren zu wollen hat also Gar
Keinen Zweck. Am Ende der Einvernahme bekommst du ein Protokoll, in dem
dann steht: "... verweigert die Aussage." Du brauchst es nicht
zu unterschreiben.


Geplauder
mit der Polzei am Gang oder sonstwo steht zwar nicht im Protokoll, wird
aber zu einem Aktenvermerk und später ev. als "eigene dienstliche
Wahrnehmung" zu einem Baustein einer Anklagekonstruktion gegen dich.


All
die feinen taktischen Schachzuege, die dir durch den Kopf gehen, wie du
die Bullen reinlegen oder dich aus dem Schlamassel bringen koenntest:
vergiss sie! Jede Situation ist guenstiger, um sich was Schlaues zu ueberlegen,
als die, wenn du bei den Bullen sitzt, und alles - wirklich alles - ist
auch nach Absprache mit deinen GenossInnen und dem/der AnwältIn möglich,
auch wenn die BeamtInnen dir erzaehlen, dass es zu deinem Vorteil gereiche,
wenn du ihnen gegenueber Aussagen machen wuerdest.



Wenn
du meinst, dir wuerden Sachen vorgehalten, mit denen du gar nix zu tun
hast - sag bitte trotzdem nicht aus. Denn was dich entlastet, kann jemand
anderen belasten. Wenn von zwei Verdaechtigen eineR ein Alibi hat,
bleibt immer noch einE ueber!


Wenn
du meinst du steckst schon so tief im Schlamassel, dass du lieber alles
zugeben willst, damit du nicht so hart verurteilt wirst, shut up! Erst
NACHDEM deinE AnwaeltIn Akteneinsicht hatte und ihr euch beraten habt,
laesst sich eine gute Strategie festlegen.


Wenn
du erstmal ausgesagt hast, nuetzt dir oft auch der/die beste AnwaeltIn
kaum noch was. Ausserdem reisst du womoeglich unbeabsichtigt andere Leute
mit rein. Und noch ein Argument: Ein Gestaendnis vor dem Richtertisch
zahlt sich immer mehr aus als bei der Polizei, wenn`s denn schon sein
muss!


Dauer
der Festnahme


Aus
dem "informationsblatt fuer Festgenommene" der Polizei bzw.
Gendarmerie, das dir u.U. im Polizeigewahrsam ueberreicht wird: "Dauer
der Anhaltung: Zunaechst wird Ihnen mitgeteilt werden, welcher Vorwurf
gegen Sie erhoben wird und weshalb Sie festgenommen worden sind. (...)
aAusserdem gibt es fuer die Dauer der Haft Hoechstgrenzen. Wenn Sie im
Verdacht einer gerichtlich strafbaren Handlung (zB Koerperverletzung,
Diebstahl) stehen, werden Sie innerhalb von 48 Stunden nach Ihrer Festnahme
enthaftet oder dem Gericht ueberstellt werden. (Sind Sie ausserhalb des
Sprengels des zustaendigen Gerichts festgenommen worden, kann diese Frist
um 24 Stunden ueberschritten werden.) Liegt Ihnen dagegen ein Verwaltungsdelikt
(zB. Ruhestoerung, Laermerregung) zur Last, werden Sie spaetestens nach
24 Stunden freigelassen werden."



Also:
In Polizeigewahrsam: max. 24 Stunden bei Verdacht auf Verwaltungsuebertretungen
(zB. Laermerregung), max. 48 Stunden bei Verdacht auf strafrechtlich
relevante Vorwuerfe
(zB. Sachbeschaedigung), pls 24 Stunden bei Sprengelproblemen oder laenger bei U-Haft (Anm.: bei der Polizei heisst
es immer "Verdacht auf ...")


Im
Normalfall musst du also nach spaetestens 48 Stunden freigelassen oder
zur/m U-RichterIn (bzw. am Wochenende zur/m JournalrichterIn) gebracht
werden, die/der entscheidet, ob du weiter angehalten/festgehalten wirst.
Auch hier: Keine Aussagen!!!



AUS
"PRAXISTIPS FUER JUNGANWAELTE":


Festnahme der/des Klientin:


Jede/r
Festgenommene ist bei der Festnahme (oder unmittelbar dannach) von den
Sicherheitsbeamten ueber den gegen sie/ihn bestehenden Tatverdacht zu unterrichten und darueber zu belehren, dass sie berechtigt ist, eineN
AngehoerigeN oder eine andere Vertrauensperson und eineN
VerteidigerIn zu verstaendigen (.b. auf frischer Tat) von der Sicherheitsbehoerde unverzueglich zur sache zu vernehmen (177 Abs2 StPO). Zu diesem Zeitpunkt
ist die Beiziehung einer/s RechtsanwaeltIn zur Befragung noch
nicht moeglich.


(Einige) StrafverteidigerInnen empfehlen fuer diesen Fall, dass die/der
beschuldigte die Aussage verweigern soll. Dies insbesondere bei
komplizierten Faellen, bei denen mit einer Bestrafung gerechnet werden
muss. Spaetestens 48 Stunden nach der festnahme ist die/der Verdaechtige
vom polizeilichen Gefangenenhaus in das zustaendige Gericht einzuliefern.
(176 Abs.2, 177 Abs.2 StPO). Diese Frist kann um 24 Stunden
ueberschritten werden, wenn die/der Verdaechtige ausserhalb des Sprengels
des zustaendigen Gerichtshofes festgenommen wurde (176 Abs.1StPO).
Dort ist die/der Verdaechtige unverzueglich, laengstens aber binnen
48 Stunden , von der /dem U-RichterIn zu vernehmen(179Abs.1StPO). Bis dahin gibt es fuer RechtsanwaeltInnen kein durchsetzbares Recht die/den KlientIen zu sehen.



Denk
dran: du bist nicht allein!!!!!!! Auch wenn du (noch) keine Post oder
Besuche bekommst: draussen stehen deine FreundInnen und GenossInnen Schlange.
Sie werden nicht zu dir gelassen, sind aber mit dem Herzen bei dir und
tun alles was moeglich ist fuer dich!




Verhaftungen.


Auch
bei einer moeglichen Ueberstellung in U-Haft gilt: gar nichts sagen bevor
der Kontakt zur Aussenwelt hergestellt ist, du deine AnwaeltIn gesprochen
haben, klar ist, was im Akt steht. Gemeinsam überlegen ist wichtiger,
als gleich herauskommen. Eine Aussage, um im Moment schnell heraus zu
kommen, kann unter Umstaenden bedeuten, dass Du oder andere spaeter Monate
im Gefaengnis sitzt.


Wirst
du in U-Haft ueberstellt: keine Panik. Das unangenehme an der U-Haft ist,
dass alles noch laenger dauert. Die Haftbedingungen in gerichtlichen Gefangenenhaeusern
sind aber vergleichsweise menschlicher: Du wirst nicht mehr in Einzelhaft
sondern in bewohnten Mehrpersonenzellen sein. Rede mit deinen Mitgefangenen
ueber das Leben im Gefaengnis, ueber eure Faelle, aber keine Heldengeschichten
und nichts Belastendes. Es gibt Hofgang, Einkauf, Sonntagsmesse. Du hast
das recht auf vegetarisches oder koscheres Essen. Erkundige dich danach
wie mensch zu Buechern aus der Anstaltsbibliothek kommt, wie mensch eigene
beantragt. In der U-Haft hast du das Recht Privatkleidung zu tragen. Im
Landesgericht 1 (LG1, "Landl") musst du dein privates Gewand
extra beantragen. Pfarrer und SozialarbeiterInnen sollte es auch geben
- mit denen rede nichts ueber deinen Fall.



Du
bist nicht allein! Denk daran, dass sich draussen wer um deinen Fall kuemmert.


Haftpruefungsverhandlung


Die
erste Haftpruefungsverhandlung muss binnen 14 Tage ab Festnahme erfolgen.
Anwesend: U-RichterIn, StaatsanwaeltIn, deinE VerteidigerIn und du. Inhalt
der Haftpruefungsverhandlung ist lediglich die Frage, ob ein Haftgrund
vorliegt. (Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr, Tatbegehungsgefahr = Wiederholungsgefahr).

Die Schuldfrage ist nicht zu eroertern. Hebt der/die U-RichterIn die U-Haft
auf, bist du sofort zu enthaften.


Wenn
nicht gibt es die Moeglichkeit einer Haftbeschwerde, das besprich mit
deinem Anwalt, deiner Anwaeltin.


Einen
Monat spaeter kommt die naechste Haftpruefung. Auch hier gilt: Beweismittel
zu frueh offen zu legen macht sie nutzlos und schraenkt die Verteidigung
in der Gerichtsverhandlung ein. Oft musst du dich dabei gegen deinE AnwaeltIn
durchsetzen.



Wenn
du frei kommst


Bitte
melde dich der Rechtshilfe u/o bei deineR AnwaeltIn. Bei Anlaessen ist
die Rechtshilfe moeglichst rund um die Uhr besetzt! Ansonsten: Anrufbeantworter.
Erst danach kannst du dich hoffentlich verwoehnen lassen und relaxen.





Gedächtnisprotokoll

(zum index)


Nach einem Polizeiuebergriff ist es wichtig, so bald wie moeglich (Kurzzeitgedaechtnis!!)
ein Gedaechtnisprotokoll zu schreiben, das ihr der Rechtshilfe zukommen
laesst.Gedaechtnisprotokolle sind Notizen fuer ZeugInnenaussagen bei einer
eventuellen Gerichtsverhandlung, sie gehoeren daher auf keinen Fall ins
Internet und sollen NICHT ueber e-mail verschickt werden!



Inhalt:
ein kurzer Bericht über die Festnahme selbst, wie und wo genau diese vor
sich ging, wie es zu der Festnahme kam und was sonst an wichtigen Sachen
passiert ist. Ebenso Details wie Wortfetzen, Bekleidungen, Oertlichkeit,
Uhrzeit, FotografInnen, ZeugInnen, Polizeieinheit, Dienstnummer. NICHTS
BELASTENDES!


Briefe
vom Amt


Rsa-Brief:
Mit blauem Kuvert: Ein solches Schreiben darf nur dem/der EmpfaengerIn
hoechstpersoenlich oder seinem/ihrem "PostbevollmaechtigteN" (Formular am Postamt) uebergeben werden.


Rsb-Brief:Mit
weissem Kuvert: Hier darf die Brieftraegerin den Brief jeder erwachsenen
MitbewohnerIn bzw. Der ArbeitgeberIn oder einer ArbeitnehmerIn der EmpfaengerIn
aushaendigen. Ist niemand zuhause, hinterlaesst der/die BrieftraegerIn
im Briefkasten eine gelbe Hinterlegungsanzeige, Auf der stehen muss, wo,
ab wann und wie du den Brief abholen kannst. Hol solche Briefe moeglichst
rasch ab, da sonst eventuell wichtige Fristen versaeumt werden. Melde
dich bei der Rechtshilfe!


Schau
auf der Ladung nach, ob sich eine Androhung einer zwangsweisen Vorfuehrung
darin befindet. Du kannst den Termin auch verschieben - du hast halt keine
Zei, oder bist krank? ( aertzliches Attest).



Wenn
du hingehst, besprich dich vorher mit FreundInnen oder der Rechtshilfe.
Denke daran: wir haben in JEDER Gespraechssituation mit der Polizei (oder
auch der Justiz) das Recht die Aussage zu verweigern. Als BeschuldigteR,
VerdaechtigeR, GeschaedigteR, ZeugIn, etc:


Als
ZeugIn oder geschaedigteR hast du ein

Entschlagungsrecht,

wenn du dich oder nahe Verwandte mit deiner Aussage belasten koenntest.
Davon kannst du auch ruhig Gebrauch machen. Denn nicht selten sind Leute
zuerst als ZeugInnen oder Geschaedigte einvernommen worden und haben dann
eine Anklage bekommen. "Ich mache von meinem Entschlagungsrecht
Gebrauch"
und SCHLUSS - AUS ! Wie gehabt. Es reicht, dass du
weisst, dass du nichts sagen musst, du musst es nicht begruenden.



Strafen


In den letzten Monaten haben viele Leute ohne Gerichtsverfahren Strafen
im sogenannten "aussergerichtlichen Tatausgleich"erhalten; da bekommst
du einen Brief, meist einige Wochen nach einer Festnahme oder einer Personenkontrolle,
da steht drinnen: wenn du innerhalb einer gewissen Frist eine bestimmte
Summe zahlst, bzw. "Wiedergutmachung" bietest, wird kein Verfahren
gegen dich eröffnet. überlegt euch gut, ob ihr darauf eingeht! Einerseits
ist es ein Schuldeingeständnis, auch wenn es vor Gericht nicht als Schuldeingestaendnis
zu werten waere, andererseits ermöglicht das der Justiz, massenhaft Leute
zu kriminalisieren, ohne langwierige und teuere Verfahren durchführen
zu muessen.


Bei
jedem Brief der euch ins Haus flattert - sei es Ladung oder Strafe: Ruft
die Rechtshilfe an, schaut vorbei, damit wir moegliche Schritte u/o Konsequenzen
geinsam besprechen koennen.


So
bist du zB. vorbestraft, wenn du eine gerichtliche Strafverfolgung einfach
bezahlst. Du hast damit naemlich ein gerichtliches Urteil angenommen.







Datenschutz.

(zum index)


Wir leben in Schengenland, alle Daten die die Polizei gegen uns erhebt
kann sie ins SIS (Schengen Informations System) speisen.

Kommunikationsmittel wie Handys und Internet sind praktisch, auch für
den Widerstand. Aber auch für die Polizeispitzelei.


Viele
Leute verwenden Handys als Telefonbücher. Bei JEDEM Handygespraech
wird automatisch aufgezeichnet, wen du und wer dich angerufen hat. Die
Polizei kann das im Nachhinein abfragen, wenn sie eine so verdaechtige
Person wie dich festnimmt, und den Kreis der Verdaechtigen mit den Handy-Daten
gleich um einiges erweitern. ( siehe operation spring). Handys sind Peilsender.
Mit jedem Gespraech wird auch mitgespeichert, von wo aus du es geführt
hast. Handys koennen als Abhoergeraete verwendet werden, auch für die politische Arbeit
immer Wertkartenhandys verwenden, mit diesen Handys dann keine Privatgespraeche
führen. Du brauchst ein eigenes Handy für die Wertkarte, mit jedem Gespraech
wird nämlich die Seriennummer des Handys mitgesendet. Wertkartenhandys
sind zwar gebuehrenmaessig teuer, aber Gerichtsverfahren sind viel, viel
teurer. Namen am Telefon kannst du dir meist sparen, Bekannte erkennen
dich nach einem kleinem Einleitungssatz fast immer an der Stimme.



Das Internet: Wenn ihr Mail verwendet, prinzipiell immer Verschluesselungsprogramme
(PGP mit den oeffentlichen Schluessel der EmpfaengerIn) verwenden! Flugblaetter,
Artikel usw. solltet ihr prinzipiell nur verschluesselt auf eurem Computer
speichern, auch wenn ihr sie nicht selbst geschrieben sondern aus dem
Internet heruntergeladen habt. Es gibt ganz praktische Programme, wie
ScramDisk (www.scramdisk.clara.net) oder e4m (www.e4m.org), damit könnt
ihr verschluesselte Festplatten anlegen. Alles irgendwie Politische sowie
eure Adressen sollten dort gespeichert werden. Verschluesseln kostet euch
ein paar Sekunden, Vorladungen, Gerichtsverhandlungen, Hausdurchsuchungen,
U-Haft stehlen euch Monate und im schlimmsten Fall Jahre eurer Zeit.


Und
noch einmal: Gedaechtnisprotokolle gehoeren nicht ins Internet! Sie sind
eine Gedaechtnisstuetze fuer EntlastungszeugInnen und euch selbst, die
dann verwendet werden, wenn die/der Betroffene es sagt - nach reichlicher
Ueberlegung und erst in der Gerichtsverhandlung. Wenn ihr ueber Polizeiuebergriffe
im Internet (dazu gehoeren auch mail-groups und aehnliches) berichtet,
so tut das unter einem Pseudonym und ohne gerichtsrelevante Details (keine
Namen)! Benutzt anonyme Remailer (zB. www. anonymizer.com) und nicht eure
normale e-mail sondern kostenlose webmail.


Auf
www.bunte-hilfe.de unter dem Stichwort "sicher surfen" gibt`s
eine kleine uebersichtliche Einstiegsseite zu den Themen anonym surfen,
mails verschluesseln und links zu Hintergrundinfos.









Hausdurchsuchung


(zurm index)


Fuer
Hausdurchsuchungen sind prinzipiell Hausdurchsuchungsbefehle, die von
einem/einer UntersuchungsrichterIn untrschrieben sein muessen notwendig.
Ausnahme: Gefahr im Verzug, Anwesenheit von mindestens vier Menschen ohne
oesterreichischem Pass, Verdacht auf Anwesenheit einer Person ohne Aufenthaltsbewilligung.


Die
BewohnerInnen duerfen bei der Hausdurchsuchung anwesend sein: versuche
(moeglichst bevor du die Tuer oeffnest) eineN Nachbarin, FreundIn u/o
eineN AnwaeltIn zu erreichen. Lass dir jeden noch so kleinen Gegenstand,
den die Polizei mitnimmt protokollieren. Unterschreibe das Protokoll nur,
wenn du wirklich sicher bist, dass sonst nichts mitgenommen wurde und
alles aufgelistet ist, dich die aufgelisteten Sachen nicht belasten (wofuer
auch immer) und wenn auch sonst keine belastenden Dinge dort stehen. Niemand
MUSS etwas unterschreiben.



Tagebuecher
sind zu versiegeln und duerfen nur von der/dem UntersuchungsrichterIn
geoeffnet werden: "Will der Inhaber von Papieren deren Durchsuchung
nicht gestatten, so sind diese versiegelt bei gericht zu hinterlegen;
auch ist sofort die Entscheidung der Ratskammer einzuholen ob sie durchsucht
oder zurueckgegeben werden sollen." (StPO 145 (2))


Es
duerfen nur Gegenstaende beschlagnahmt werden die auf dem Hausdurchsuchungsbefehl
aufgefuehrt sind. Wenn angefuehrt ist, dass Schriftstuecke gesucht werden,
dann darf die Exekutive nicht den Computer mitnehmen, weil der ist eindeutig
kein Schriftstueck.


In
Wohngemeinschaften duerfen nur jene Raeume durchsucht werden, welche die
Person, auf die der Hausdurchsuchungsbefehl ausgestellt ist, benutzt.




Checkliste Hausdurchsuchung.



IST
DIE POLIZEI NOCH VOR DER TUER:


-Frage
nach dem Hausdurchsuchungsbefehl

-Versuche eine Vertrauensperson zu erreichen, die zu dir kommen kann.

-Kann niemand kommen, versuch wen am Telefon die Hausdurchsuchung mithoeren
zu lassen.


IST
DIE POLIZEI IN DEINER WOHNUNG:


-Gegen
wen richtet sich die HD? - Nur diese Raeume sind erlaubt.


-Was wird gesucht? - Nur das ist erlaubt.

-Ein Zimmer nach dem anderen. - Du darfst zuschauen!

-Wirds dir zu privat. - Verlangen dass es versiegelt wird.

-Lass dich auf keine Gespraeche ein!

-Alles mitgenommene muss genau (!) protokolliert werden.

-Unterschreiben im Zweifelsfall unterlassen. Niemand muss mit der Polizei
zusammenarbeiten.



DANACH:


-Gedaechtnisprotokoll
schreiben.

-Rechtliche Beratrung einholen.






Warum
ist die Aussageverweigerung so empfehlenswert?



(zum index)


Juristisch:


Die
Aussageverweigerung ist ein recht. Die Wahrnehmung dieses Rechts, bietet
vorerst (d.h. vor rechtskundiger Beratung, Akteneinsicht etc.) den bestmoeglichen
Schutz vor der Eroeffnung einer Verfahrens und - wenn ein Verfahren eingeleitet
wird - die besten vorrausetzungen fuer eine optimale verteidigung. Wie
bereits gesagt, eine Aussage bei der Polizei ist ein ermittlungsschritt
GEGEN den/die "VerdaechtigeN". Achtung: Auch als ZeugIn oder
GeschaedigteR kann schnell zu Verdaechtigen oder Beschuldigten gemacht
werden! Deshalb berufst du dich auch als ZeugIn oder GeschaedigteR auf
das Entschlagungsrecht und machst keine Aussage: "Ich entschlage
mich der Aussage, um nicht die Gefahr einer strafgerichtlichen Verfolgung
einzugehen." Auch wenn du bereits in einem polizeilichen Verhoer
eine Aussage gemacht hast: fang einfach beim naechsten Verhoer/Einvernahme/Niederschrift
mit der Aussageverweigerung an (Schadensbegrenzung!) In der Klassenjustiz
garantiert die Aussageverweigerung keinen Freispruch. Sicher ist, dass
Aussagen immer Nachteile mit sich bringen. Daher empfiehlt die Rechtshilfe
gegenueber Polizei und U-RichterInnenschaft die Aussage zu verweigern
und Beweise erst im eventuellen Gerichtsverfahren zu praesentieren. Das
bietet die bestmoegliche Verteidigung.


Politisch:



Bei
einem Angriff gegen dich als politisch aktive Person bist nicht du als
Individuum gemeint, sondern die Opposition/der Widerstand/die Bewegung
als gesamtes und zwar ohne einen Unterschied zu machen welcher Mittel
du bzw. die gesamte Bewegung sich bedient. Ziel fuer jeden Staat ist es,
keine nennenswerte (ausserparlamentarische) Opposition/Widerstand/Bewegung
im eigenen Land zu haben. Bilder von pruegelnden PolizistInnen sollen
im Fernsehen nicht vorkommen, "sozialer Friede" als Wettbewerbsfaktor
fuer den Wirtschaftsstandort Oesterreich weiterhin ...Auch die Justiz
schuetzt den Staat und die Herrschenden. Wieviele Gesetze hast du schon
gemacht, wieviele sind in deinem Interesse, wieviele Urteile hast du schon
gefaellt? Wir sehen die kollektive Aussageverweigeerung als solidarisches
Zusammenstehen der Bewegung. Wenn wir bei der Polizei sitzen oder vor
dem Richtertisch stehen, muessen wir uns immer vor Augen halten, dass
wir nicht persoenlich gemeint sind, sondern stellvertretend fuer die Opposition/den
Widerstand/die Bewegung hier sind. In solchen Situationenschuetzt die
Polizei/das Gericht nicht das Grundrecht der Demonstrationsfreiheit, sondern
versucht mit repressiven Massnahmen DemonstrantInnen, PassantInnen, BuergerInnen
mit Zivilcourage einzuschuechtern, mit zeitaufwendigen Verfahren einzudecken
und zu verurteilen. Wir rufen alle dazu auf, daran nicht mitzuarbeiten.
Die Aussageverweigerung ist ein Mittel dazu. Warum sollten wir ihnen irgendwelche
Informationen ueber uns geben?


Gegen
sinnlose Gewalt!


Eine
Gesellschaft, die auf Herrschaftsverhältnissen basiert, ist noch nie "gewaltlos"
veründert worden. Vergessen wir nicht, dass viele der sozialen Errungenschaften,
gegen deren Abbau wir uns jetzt gerade zur Wehr setzen, einst blutig ercc
wurden. Die Illusion, mensch könne eine Unrechtsregierung einfach wieder
abcclen, hat schon viele Kopf und Kragen gekostet (denken wir z.B. an
Chile oder österreich 1934 ). Wir können nur was veründern, wenn wir über
die derzeitigen Demonstrationsveranstaltungen hinaus zu anderen Formen
des Widerstandes (Streiks, Besetzungen, ...) uebergehen. Alleine mit dem
Pflasterstein gegen hunderte Polizisten werden wir nicht viel ausrichten
können. Das waere wohl sinnlose Gewalt bzw. verheizen wir uns selbst.
Egal, welche Widerstandsform wir wählen, es macht auf jeden Fall Sinn,
uns und unsere Zusammenhaenge zu schuetzen. Die Gewalt geht vom Staat
aus, gewaltbereit ist vor allem die Polizei. Das ist ihre einzige Legitimation.
Lassen wir uns von denen, die die Gewalt ausueben, nicht spalten, und
in gute Gewaltfreie und boese Gewaltbereite einteilen. Angesichts des
Angriff auf unsere sozialen Rechte, von Medien, die lügen wie gedruckt,
von bewaffneten Polizisten, angesichts dieser massiven Gewalt von Oben,
ist es laecherlich, von Gewalt zu sprechen, wenn ein paar kleine Parolen
an die Waende gesprayt oder ein paar Tomaten und Eier geworfen werden.
Denn die Mittel unseres Widerstandes bestimmen wir, und zwar anhand der
Notwendigkeiten. Lassen wir uns nicht Spalten! Gegen die Gewalt der kapitalistischen
Weltordnung! Gegen die Gewalt von Justiz und Polizeiapparat! Gegen die
Gewalt von "Grenzschutz"trupps und Bundesheer! Hoch die internationale
Solidarität!



13.9.2000, Rechtshilfe Wien




Praktische Solidaritaet



Festnahmen/Uebergriffe beobachten

Rechtshilfe kontaktieren

Gedaechtnisprotokolle schreiben

Aussage verweigern


Fotos&Filme abgeben

Spenden !

Niemanden alleine lassen mit der Repression

Helfen wir einander! Halten wir zusammen!










Das
Vermummungsverbot im Wortlaut:


(zum index)



Auszug aus dem Versammlungsgesetz zum Vermummungsverbot (in Kraft seit
1. September 2002).




9. (1) An einer Versammlung dürfen keine Personen teilnehmen,



1. die ihre Gesichtszüge durch Kleidung oder andere Gegenstände
allein zu dem Zweck verhüllen oder verbergen, ihre Wiedererkennung
im Zusammenhang mit der Versammlung zu verhindern oder

2. die Gegenstände mit sich führen, die ihrem Wesen nach dazu
bestimmt sind, die Feststellung der Identität zu verhindern.




(2) Von der Festnahme einer Person gemäß 35 Z 3 des
Verwaltungsstrafgesetzes 1991 wegen eines Verstoßes gegen Abs. 1
ist abzusehen, wenn der gesetzmäßige Zustand durch Anwendung
eines gelinderen Mittels hergestellt werden kann; 81 Abs. 3 bis
6 des Sicherheitspolizeigesetzes gilt sinngemäß.



(3) Darüber hinaus kann von der Durchsetzung der Verbote nach Abs.
1 abgesehen werden, wenn eine Geführdung der öffentlichen Ordnung,
Ruhe und Sicherheit nicht zu besorgen ist.




9a. An den im 2 erwähnten Versammlungen dürfen
Bewaffnete nicht teilnehmen; ebenso dürfen Personen nicht teilnehmen,
die Gegenstände bei sich haben, die geeignet sind und den Umständen
nach nur dazu dienen, Gewalt gegen Menschen oder Sachen auszuüben.



19a. Wer an einer Versammlung entgegen dem Verbot des 9
Abs. 1 teilnimmt und bewaffnet ist oder andere Gegenstände gemäß § 9a bei sich hat, wird vom Gericht mit Freiheitsstrafe bis zu sechs
Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen, im Wiederholungsfall
mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen
bestraft.