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[ 01. Dec 2005 // letzte änderung: 03. Dec 2005 ]

UK: Mit IOM 'freiwillig' zurück in den Irak

Großbritannien war von Anfang an im Krieg gegen den Irak federführend dabei. Doch den Flüchtlinge von dort wollen die britischen Behörden kein Asyl gewähren. Eine wesentliche Rolle in der geplanten Rückführung von mehr als 20.000 AsylwerberInnen spielt ein Programm zur "freiwilligen Rückkehr", das von der IOM geleitet wird. Jene, die nicht "freiwillig" zurückkehren, sollen abgeschoben werden.

 

Inhalt:
- Migrationsmanagement der IOM - es wird auch abgeschoben!
- "Section 4" Support
- Warum plötzlich die Rückkehr möglich sein soll?
- "Freiwillige Rückkehr"
- Mit Sicherheit nicht sicher
- Grundlegend ist festzuhalten ...
- Quellen



Migrationsmanagement der IOM - es wird auch abgeschoben!

Die VorlgängerInnenorganisation der Internationale Organisation für Migration (IOM) wurde 1952 gegründet. Ihren jetzigen Namen trägt die IOM seit 1989. Ihr Hauptsitz ist in der Schweiz, doch sie betreibt in zahlreichen Ländern Büros und Außenstellen, von denen aus die Tätigkeiten geleitet werden. Rund um die Festung Europa baute sie in den letzten Jahren in rasantem Tempo ihre Vorposten auf und aus. In den letzten Jahren ist sie verstärkt in oder in der Nähe von sog. Krisenregionen aufzufinden. Neben zahlreichen Außenstellen in Transitländern gibt es mittlerweile auch Büros in Kriegsgegenden wie im Irak.

Die IOM betreit "Migration Management", wie sie es selbst nennt. Sie managed die Kontrolle von Migration. Als Grundlage dafür sieht sie "das Recht jedes Staates zu entscheiden, wer das Staatsgebiet betreten darf und wer nicht."

Für BürokratInnen wichtig ist die Frage nach dem Gleichgewicht zwischen dem Bedürfnis nach Kontrolle der Grenzen durch die Staaten und deren Bedürfnis, aus grenzüberschreitenden Bewegungen wie Handel, Tourismus, Familienzusammenführungen und Bildung Profite zu schlagen. Daraus resultieren technisch hoher Aufwand und eine entsprechende Infratruktur zur Kontrolle der strengen Regelungen, wer unter welchen Umständen Grenzen überqueren darf.

Trotz der enormen Bemühungen lässt sich Migration jedoch nicht komplett managen. Den staatlichen Interessen stehnen die Interessen und Bedürfnisse der MigrantInnen gegenüber, die auf ihrem Weg zwar auf Hindernisse stoßen, es aber immer wieder schaffen, diese zu umgehen.

Viele, denen der Eintritt offiziell gewährt wird, unterliegen restriktiven Auflagen, wie im Zugang zum Arbeitsmarkt oder im Aufenthaltsrecht. Auch sie schaffen es immer wieder, die bürokratischen Hürden zu überwinden und zu unterminieren.

Die IOM, eine zwischenstaatliche Organisation, unterliegt keinerlei demokratischer Kontrolle. Sie handelt im Interesse ihrer Mitgliedsländer, die gleichzeitig AuftraggeberInnen für verschiedenste Programme sind. Finanziert werden die Programme zum Managen bzw. zur Bekämpfung von (undokumentierter) Migration aus freiwilligen Zuwendungen ebendieser Mitgliedsstaaten. Die MitarbeiterInnen der IOM genießen DiplomatInnenstatus.

Im Verlauf der 1990er Jahre ist der IOM die Funktion einer transnationalen Organisation zur Planung und Steuerung von globalen Migrationsbewegungen zugewiesen worden. Sie sieht es als ihre Aufgabe, die Staaten bei der Reglementierung der Migration und der Durchführung von Kontrolle und restriktiven Maßnahmen zu unterstützen und vermittelt oft zwischen Behörden und Wirtschaft. Darüber hinaus betreibt die IOM umfangreiche wissenschaftliche Arbeit und ist in der Bewertung von Migrationsbewegungen und dem Aufspüren von Migrationsrouten aktiv. Sie bildet Grenzpolizei aus, führt sogenannte Aufklärungskampagnen in "Herkunftsländern" durch, betreibt Abschiebelager, unterstützt NGO's finanziell bzw. bei der Beschaffung billiger Flüge, betreibt Beratungsstellen, Flüchtlingslager und Rückführungsprogramme.

Wenn die IOM vorgibt, gegen Menschenhandel vorzugehen, meint sie einerseits einen Kampf gegen sog. "Schlepperbanden" bzw. FluchthelferInnen, andererseits gegen undokumentierte MigrantInnen selbst.

Sichtbar wird dies in Programmen wie jenem zur "freiwilligen Rückführung" von Flüchtlingen aus Großbritannien in den Irak. Wenn wir im Folgenden über dieses Voluntary Assisted Return and Reintegration Programme (VARRP) schreiben, dann handelt es sich hierbei lediglich um ein Beispiel, das letzendlich die restriktive Deportationspolitik aufzeigt.

Anfang 2004 gab das britische Innenministerium bekannt, dass es ein Pilotprogramm für die Abschiebung abgelehnter AsylwerberInnen und ein Programm zur freiwilligen Rückkehr in den Irak plant. Das Programm zur "freiwilligen Rückkehr" wurde gemeinsam mit der IOM ausgearbeitet. (Ähnliche Programme gibt es bereits zur Rückführung afghanischer Flüchtlinge.) Das Attribut der "Freiwilligkeit" ist jedoch mehr als hinterfragenswürdig, da abgelehnte AsylbewerberInnen, die nicht unmittelbar in ihr Herkunftsland zurückgeschickt werden können, in Großbritannien nur dann Anspruch auf staatliche Unterstützung haben, wenn sie per Unterschrift erklären, dass sie "freiwillig" zurückkehren, sobald dies möglich ist. Gleichzeitig ist es ihnen verboten, Arbeit aufzunehmen.

Das VARRP startete im Mai 2004. Es ist ein Unterstützungspaket, das von der IOM koordiniert und unter Mitarbeit der PartnerInnen durchgeführt wird. Bei den "PartnerInnen" handelt es sich um AsylwerberInnen, abgelehnte AsylwerberInnen und Personen mit eingeschränktem Aufenthaltsrecht, die dauerhaft in ihr Herkunftsland zurückkehren wollen. Finanziert wird das Programm vom britschen Innenministerium und co-finanziert vom European Refugee Fund (ERF).

Es beinhaltet im Allgemeinen:

- Hinweise, Beratung und Information zur Hilfe für die BewerberInnen bei der Entscheidung ob sie am Programm teilnehmen wollen;
- Wenn angebracht ein Training zur Bewußtseinsförderung;
- Einen Flug in das Herkunftsland mit anschließendem Transport zum endgültigen Bestimmungsort.
- Die Möglichkeit, an einer Reintegrationsförderung im Herkunftsland teilzunehmen.

Im folgenden gehen wir auf die Hintergründe dieses Programmes ein, wie der "Freiwilligkeit" der Rückkehr und der Perspektiven nach einer Rückkehr, die mit Sicherheit keine Sicherheit garantieren. Als Quellen dienen ein Bericht des Refugee Council mit dem Titel: "Iraq - return and section 4 support" vom November 2005 und der Jahresbericht 2004 zu Großbritannien vom European Council on Refugees and Exiles (ECRE).



Section 4 Support

Für abgelehnte AsylwerberInnen gibt es in Großbritannien (GB) auch dann die Möglichkeit eine finanzielle Unterstützung und Unterkunft zu erhalten, wenn sie nicht unter das staatliche Asyl-Unterstützungsservice (NASS) fallen. Die "Section 4" Unterstützung harter Fälle ('hard case' support) wird über die Einwanderungs- und Asylgesetzgebung von 1999 geregelt. Sie wird alleinstehenden mittellosen Personen gewährt, die "angemessene" (reasonable) Schritte unternehmen, GB zu verlassen, möglicherweise in Verbindung mit der Einwilligung zur Beantragung von Reisepapieren, die die Durchführung der Rückkehr ermöglichen. (Anm: Familien fallen unter :: "Section 9".) Da der Irak insgesamt bisher als unsicher galt, konnte den Leuten aber nicht zugemutet werden, Schritte zur "freiwilligen Rückkehr" zu setzen.

Denn die Einwilligung zur "freiwilligen Rückkehr" wird allgemein als Antrag an die Einwanderungsbehörden zur Ausstellung von Reisedokumenten für eine Ausweisung, bzw. an die IOM zur Unterstützung einer "freiwilligen Rückkehr" verstanden. Bei letzterem muss eine Rückkehrerklärung unterzeichnet werden.

Die "Section 4" Unterstützung kann auch abgelehnt werden, wenn von den AntragstellerInnen angenommen wird, dass sie nicht in ausreichendem Maße mitwirken.

Insgesamt gibt es in GB eine sehr hohe Anzahl abgelehnter AsylwerberInnen, unter ihnen viele Flüchtlinge aus dem Irak. Mehr als 5.000 von ihnen erhalten derzeit (Nov 2005) "Section 4" Support. Bis Dezember sollen sie nun aufgefordert werden, zu ihrer Situation Stellung zu beziehen. Der Bericht des Refugee Council spricht bis zur Veröffentlichung von 363 Antworten, davon 171 mit dem Wunsch bzw. Antrag zur "freiwilligen Rückkehr". 117 seien bereits in den Irak zurückgekehrt. Für 432 Leute wurde die Unterstützung eingestellt, einige erhoben gegen diese Einstellung des "Section 4" Support Einspruch.
Bis Februar 2006 sollen nach Plänen des britischen Innenministeriums alle betroffenen Flüchtlinge aus dem Irak, die "Section 4" Support erhalten, die Entscheidung zu einer "freiwilligen Rückkehr" treffen.



Warum plötzlich die Rückkehr möglich sein soll?

Zur Erinnerung: GB war und ist maßgeblich am Krieg im Irak beteiligt und gilt als engster Verbündeter der USA. Tausende Kriegsflüchtlinge schafften es bis GB. Seit Beginn 2004 gibt es Versuche bzw. Ankündigungen, die Mehrzahl der ca. 20.000 abgelehnten AsylwerberInnen aus dem Irak (nur die wenigsten erhalten letztendlich Asyl), die in den vergangenen drei Jahren nach GB gekommen sind, zur Rückkehr zu bewegen - oder abzuschieben. Aufgrund der anhaltenden kritischen Situation im Irak gab (bzw. gibt) es weder sichere Reiserouten in den bzw. halbwegs stabile Gebiete im Irak. Dies wird auch in offiziellen Dokumenten der UNO wiederholt festgestellt. Mehrmalige Ankündigungen geplanter Rückführungen fanden nicht statt. Dies änderte sich jedoch im September, als das UN Flüchtlingshilfswerk UNHCR drei der vier kurdischen Provinzen im Norden Iraks für stabil erklärte. Eine freiwillige Rückkehr von Flüchtlingen sei bedingt möglich, wenn sie von intakten sozialen Netzwerken aufgefangen würden. Akut von dieser Ansicht betroffen sind ca. 5.000 KurdInnen aus dem Irak, wobei sicher Leute davon betroffen werden, die früher nicht in den betroffenen Provinzen lebten. Dazu sei generell angemerkt, dass Leuten, die nicht nachweisen können, dass sie schon früher in diesen Provinzen gelebt haben, wird die Einreise verweigert. Doch sei angemerkt, dass es auch dort weiterhin zu bewaffneten Konflikten, (Selbstmord)Anschlägen und Toten kommt.

Sehr wohl sind aber trotz dieser Umstände seit Beginn von VARRP Leute mit Unterstützung der IOM in den Irak zurückgekehrt. Meist mit Flügen nach Jordanien und dann weiter über den Landweg. Der Großteil von ihnen wohl tatsächlich freiwillig.

Abschiebungen (removals) erfordern in der Regel Abkommen zwischen den betreffenden Staaten, in diesem Fall UK und Irak, aber auch die Zustimmung von Transitstaaten wie Jordanien, die u.a. Visa für die Durchreise ausstellen. Angeblich werfügt GB seit Jänner 2005 über ein entsprechendes Abkommen mit dem Irak, das mit der damaligen Übergangsregierung kurz vor den Wahlen abgeschlossen wurde. Als zwischenstaatliches Abkommen wird es vertraulich behandelt.

Im Irak selbst gibt es Kritik am restriktiven Umgang mit den Flüchtlingen in GB. Der Irakische Einwanderungsminister soll mehrmals die Aufforderung geäußert haben, dass die Flüchtlinge im jeweiligen Aufenthaltsland Asyl fordern sollen und nicht sofort zurückkehren. Solange es dem Irak nicht möglich sei, die Flüchtlinge entsprechend aufzunehmen, würden keine Deportationen oder großangelegte freiwillige Rückkehraktionen akzeptieren - was angesichts der anhaltenden Konflikte und den massiven Wiederaufbauproblemen nicht verwundert. Auch aus dem kurdischen Teil des Irak, der zum Teil für halbwegs stabil erklärt wurde, gibt es Kritik am Umgang GBs mit Flüchtlingen. So forderte eine Vertreterin der kurdischen Regionalregierung (KRG) die britische Regierung auf, ihre Entscheidung bezüglich der Rückführung abgelehnter AsylwerberInnen nach Kurdistan zu überdenken. Außerdem sprach sich die KRG klar gegen die Internierung und Deportation von Flüchtlingen in GB aus.



"Freiwillige Rückkehr"

Angesichts der anhaltend unsicheren Situation hat sich bisher nicht einmal der UNHCR für die Empfehlung einer freiwilligen Rückkehr ausgesprochen. Die Behörden im Irak seien nicht in der Lage, den BewohnerInnen ein Minimum an Sicherheit zu garantieren, geschweige denn eine Infrastruktur zur Verfügung zu stellen, die für ein sicheres und stabiles Leben Voraussetzung sind. Weiters äußerte der UNHCR Kritik an einigen Staaten, die Flüchtlingen aus dem Irak keine ausreichende Sicherheit bieten.

Die Probleme einer Rückkehr beginnen schon damit, dass es de facto keinen sicheren Weg in den bzw. im Irak gibt. Sowohl Flugverbindungen als auch Straßen gelten als sehr unsicher, sodass einige Staaten ihren DiplomatInnen empfehlen bzw. vorschreiben, keine zivilen Verkehrsmittel zub benutzen. Sowohl die Rückkehr selbst als auch die Reintegration im Irak werden als sehr schwierig eingeschätzt. Aus Beobachtungen des UNHCR gehe außerdem hervor, dass sich viele ZurückkehrerInnen als Binnenflüchtlinge (internal displaced persons) im Irak wiederfinden und mit massiven Problemen konfrontiert sind.

Jene, die aus unterschielichen Gründen zurückkehren wollen, erhalten Unterstützung von der IOM im Rahmen des VARRP, das im Mai 2004 startete und seither angeboten wird. RückkehrerInnen erhalten 500 Pfund in bar und sind berechtigt, im Irak an Reintegrationsmaßnahmen in einem Wert von 500 Pfund (nicht in Form von Bargeld) teilzunehmen. Diese Unterstützung wird jedoch erst seit kurzem angeboten. Um daran teilzunehmen, müssen die Leute nach ihrer Rückkehr in den Irak eine lokale NGO in Arbil kontaktieren, die als Vertragspartnerin der IOM die entsprechende Unterstützung anbietet. Die Aktivitäten dieser Reintegrationsprogramme umfassen vor allem Berufsberatung, Anschaffung von Equipment, um ein Geschäft zu starten und Ausbildung.



Mit Sicherheit nicht sicher

Die Möglichkeit, an diesem nocht nicht sehr fortgeschrittenen Programmen teilzunehmen hängen auch davon ab, ob es die Leute überhaupt bis Arbil schaffen bzw. die NGO von anderswo kontaktieren können. Für die IOM kein Problem, denn sie sichert sich schon im Vorhinein ab. Alle RückkehrerInnen müssen ein Papier unterzeichnen, dass sie die Rückkehr auf eigene Gefahr vornehmen und dass die IOM von jeglicher Verantwortung ihnen gegenüber nach dem Erreichen irakischen Territoriums entbunden ist.

Der zu unterzeichnende Text lautet wörtlich : "I acknowledge that IOM has no responsibility for me or my depentants once I return to Iraqi territory and I hereby release IOM from any liability in this respect."

Dieses "Abkommen" gilt für alle Routen, die die IOM anbietet. Sicher ist dabei lediglich, dass keine dieser Routen sicher ist!

Am häufigsten fliegen die Leute derzeit nach Ammann, der Hauptstadt von Jordanien und werden von dort bis zur Grenze eskortiert, von wo aus ihre Weiterfahrt auf dem Highway 10 über Ramadi und Falujah nach Baghdad ermöglicht wird. Doch dieser Highway 10 gilt als gefährliche Straße, auf der es immer wieder zu Überfällen, Detornationen von Minen und Ähnlichem kommt. Die Reise kann außerdem mehrere Wochen dauern, da Visa für Jordanien erforderlich sind und die Grenzen zum Irak immer wieder mal geschlossen werden.

In einigen Fällen wurden Linienflüge mit den Iraqi Airways über Baghdad nach Arbil angeboten. Diese Möglichkeit können jedoch nur jene annehmen, die über ein irakisches Dokument wie einen Personalausweis, eine Geburtsurkunde oder einen FührerInnenschein, und zusätzlich über ein EU-Reisedokument verfügen.

Weiters fanden am 16. August, 13. September und 7. Oktober 2005 Charterflüge direkt nach Arbil statt. In den nächsten Wochen und Monaten sind weitere dieser Flüge geplant. Die Einreise in die kurdischen Gebiete wird von der KRG jedoch nur jenen gestattet, die belgen können, dass sie aus einer dieser nördlichen Provinzen des Irak stammen. Sie werden dann von der NGO aus Arbil vom Flughafen abgeholt und ihr Transport an den Zielort organisiert.

Die IOM befindet sich angesichts der doch schwierigen Lage auf der Suche nach weiteren Wegen und Möglichkeiten der Zurückführung von Flüchtlingen in den Irak.

Erwähnt sollte auch noch werden, dass die britsche Regierung die Möglichkeit eines Projektes zur "Erforschung und Vorbereitung" überlegt. Den dafür in Frage kommenden Leuten soll es ermöglicht werden, in den Irak zu reisen, die Lage vor Ort zu beurteilen und anschließend nach GB zurückzukehren, ohne dass dies Auswirkungen auf ihren Aufenthaltsstatus in GB hat. (Ein ähnliches Programm läuft derzeit für Flüchtlinge aus Afghanistan.)



Grundlegend ist festzuhalten:

  • Die hier erwähnten Ausführungen beziehen zwangsweise Rückführungen nicht mit ein (siehe dazu :: Abschiebung irakischer Kurden aus Großbritannien)

  • Die meisten irakischen Flüchtlinge wollen derzeit offensichtlich nicht zurück in den Irak

  • Es ist zwar gut, wenn es Programme gibt, die Leute bei der Rückkehr unterstützen, jedoch kann nicht von Freiwilligkeit gesprochen werden, wenn die Entscheidung unter Androhung von Entzug jeglicher sozialen Hilfestellung und von Zwangsmaßnahmen (wie Internierung und Deportation) getroffen werden muss.

  • Die Situation im Irak ist in keiner Weise sicher und der Krieg, für den GB mitverantwortlich ist, ist noch lange nicht zu Ende. Die Besatzungstruppen der USA und ihrer Verbündeten sind nicht bereit, sich zurückzuziehen und es gibt sogar Aussagen, denen zu folge das Land kurz vor dem Ausbruch eines massiven BürgerInnenkrieges steht.

  • Wenn Charterflüge durchgeführt werden, dann sollen diese nicht Leute gegen ihren Willen in den Irak befördern, sondern vielmehr Leuten, die den Irak verlassen wollen, die Ausreise ermöglichen, um sich andernorts niederzulassen.

  • Alle Flüchtlinge aus dem Irak sollten im Land ihrer Wahl dauerhaftes Asyl im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention erhalten; ohne Befristung und mit der notwendigen Unterstützung, sich eine neue Existenz aufzubauen.




Quellen:

- Refugee Council Briefing, November 2005: :: Iraq - return and Section 4 support (pdf)
- European Council on Refugees and Exiles (ECRE): :: Country Report UK 2004 (pdf)
- :: Abschiebung irakischer Kurden aus Großbritannien
- Die Homepage der IOM findet sich unter iom.int, dort werden z.B. Begriffe wie Migration Management oder "assisted voluntary return of migrants" aus der Sicht der IOM erklärt.
- Zur Geschichte der IOM siehe: :: Die IOM, eine Agentur für transnationales Migrationsmanagement