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[ 07. Jan 2007 ]

ECRE-Studie zur Dublin II-Praxis

ECRE (Europäischer Flüchtlingsrat) hat zur Anwendung der Dublin Verordnung Recherchen unter seinen Mitgliedern durchgeführt und der Kommission einen ausführlichen Bericht übergeben. Hier die Zusammenfassung der Ergebnisse.

 

ECRE-Studie zur Dublin II-Praxis


Der Europäische Flüchtlingsrat (ECRE) hat zur "Anwendung der Dublin II-Verordnung in Europa" einen aktuellen Bericht vorgestellt. Die Studie untersucht die Auswirkungen der Dublin II-Verordnung, welche die Zuständigkeit für Asylanträge unter den Mitgliedstaat festlegt.

Der Bericht hat Informationen des Europäischen Netzwerks für Asylrecht (ELENA) und weiterer Mitwirkender auf nationalstaatlicher Ebene zusammengeführt. Zusätzlich basiert die Studie auf Befragungen, die im Zuge der Erstellung des ECRE-Länderberichts 2004 durchgeführt wurden.

Die Analyse zur Umsetzung der Dublin II-Verordnung (Dublin II) zeigt ungeschminkt die Folgen für Asylsuchende und den Menschenrechtsschutz in Europa insgesamt auf:

- Einige Staaten verweigern aufgrund der Zuständigkeitsregelung überstellten Personen den Zugang zu einem fairen Asylverfahren.
Asylsuchende werden immer häufiger inhaftiert, um Überstellungen zu erzwingen.
- Das System der Zuständigkeitsverteilung hat besonders harte Auswirkungen auf unbegleitete Kinder und Familien, die daran gehindert werden, mit ihren Verwandten zusammen zu kommen.
- Folteropfer und andere besonders schutzbedürftige Personen sind besonders betroffen, da unter den Mitgliedstaaten große Unterschiede in den sozialen Aufnahmebedingungen existieren und medizinische und psychiatrische Versorgungsmöglichkeiten nicht in allen Staaten gleichermaßen zugänglich sind.

Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass das Dublin-Zuständigkeitssystem unfair, ineffizient, ressourcenintensiv ist und eine Hürde für eine faire Verteilung von Zuständigkeiten unter den Mitgliedstaaten darstellt.

ECRE ruft die europäischen Mitgliedstaaten auf, im Zuge der anstehenden Evaluation der Dublin II-Verordnung durch die Europäische Kommission, die aufgezeigten Missstände und immanenten Fehlentwicklungen abzustellen, die Empfehlungen zu berücksichtigen und sich auf eine echte Debatte über die verantwortungsvolle Regelung von Zuständigkeiten einzulassen.

Konkret schlägt der Europäische Flüchtlingsrat vor, die Dublin II-Verordnung durch ein einfacheres System zu ersetzen, das die Prüfung von Asylanträgen zulässt in dem Land, in dem sie gestellt werden oder dort wo Familienmitglieder wohnen. Die Staaten, die proportional höhere Zahlen an Asylanträgen verzeichnen, sollten über Vereinbarungen zur Lastenteilung unterstützt werden. Grundsätzlich fördert eine Gewährung der Bewegungsfreiheit für Flüchtlinge eine erfolgreiche Integration zum Vorteil der betroffenen Person und der Gesellschaft.

Ein ausführlicher Bericht mit Hintergrundinformationen und Statistiken zu der Praxis in den einzelnen Ländern ist auf der ECRE-Homepage abrufbar.