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beschreibung

Artikelsammlung zum Thema:

eurodac, dublin und sichere drittstaaten

Das Dubliner Übereinkommen regelt die Zuständigkeit der EU-Staaten für Asylverfahren: Die Flüchtlinge müssen immer im ersten Staat, in dem sie laut Ansicht der Behörden sicher sind, einen Asylantrag stellen. Den Bestimmungen zufolge gelten alle EU-Staaten als Teil des Dubliner Abkommens als "sicher". Doch selbst Kriegsgebiete wie der Irak oder Afghanistan werden von den Behörden als "sicher" bewertet - und Menschen dorthin abgeschoben.

In der Eurodac Datenbank werden die Fingerabdrücke von allen Flüchtlingen und "illegalen Grenzgänger_ innen" registriert.

Eurodac, Dubliner Abkommen und "sichere Drittstaaten" sind Instrumente der :: europaeischen politik zu migration und unsicherheit

Linktipps:
:: Informationen zu verschiedenen EU-Staaten auf w2eu.info
:: "A Dublin II Deportation Diary" auf w2eu.net
:: Bye Bye Dublin Zwei. Keine Abschiebungen nach Griechenland, keine Abschiebungen!
Infos zu Dublin II bei:
:: Pro Asyl
:: asylkoordination österreich
:: European Council on Refugees and Exiles (ECRE)

Geschichte
Die Dubliner Konvention wurde 1990 von EU Mitgliedsstaaten unterzeichnet und trat 1997 in Kraft. Im Jahr 2002 wurde sie durch die 'Dublin II' Regulation abgelöst.

Die Eurodac Verordnung wurde am 11. Dezember 2000 verabschiedet und am 26. Februar 2002 um eine Durchführungsbestimmungs- verordnung ergänzt. Das Fingerabdrucksystem wurde am 15. Jänner 2003 in Betrieb genommen.

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Aktionstag gegen inner- europäische Abschiebungen am Freitag, 30. März 2012 an den Flughafen- Terminals Frankfurt, München, Berlin, Hamburg und Düsseldorf.

 
 

Seit Jahren gibt es Kritik an den schlechten Bedingungen für Flüchtlinge in Ungarn. Trotzdem wurden viele Menschen im Zuge des Dublin 2 Verfahrens dort hin abgeschoben. Nun stoppte eine vorläufige Maßnahme des EGMR erstmals eine Abschiebung aus Österreich in den Nachbarstaat.

 

Der Europ. Gerichtshofs entschied, dass Asylwerber _innen nicht in Mitgliedstaaten abgeschoben werden dürfen, in denen sie Gefahr laufen, unmenschlich behandelt zu werden. Aussendung der asylkoordination.

 
 

Kurz vor Ablauf der Dublin-II-Frist für ihre Abschiebung nach Bulgarien verhindern fünf Kinder diese in Schwechat, indem sie davonlaufen. Damit müsste die Familie irgendwann zusammen in Österreich leben können.

 
 

Die EU verspricht ihren Bürger_innen vier "Grund- freiheiten": freier Verkehr von Waren, Kapital, Dienstleistungen und Arbeitskräften im Gebiet der Gemeinschaft. Dies bedeutet u.a., dass sich Menschen im EU-Raum frei bewegen können. Doch gibt es zahlreiche Mechanismen, die diese Freiheiten beschneiden und einzelne Menschen oder Gruppen davon ausschließen, eines davon ist das Dublin-II-Abkommen.

 
 

Im Zuge der Prüfung der (Nicht-) Zuständigkeit von EU-Staaten für Asylverfahren nach Dublin 2 wird ohne Prüfung, ob die Abgeschobenen in den jeweiligen Staaten sicher sind, abgeschoben. Am 21. Jänner 2011 traf der EGMR eine Entscheidung, die dieses System grundlegend in Frage stellt.

 

Bundesinnenministerium stoppt Überstellungen von Asylsuchenden nach Griechenland. Presseerklärung von Pro Asyl, 19. Jänner 2011.

 

Zum ersten mal hat der Verfassungs- gerichtshof (VfGH) in Österrich eine Abschiebung nach Griechenland als verfassungswidrig aufgehoben. Zahlreiche Organisationen fordern einen sofortigen Abschiebestopp. Aussendung der asylkoordination.

 

Presse- erklärung von Pro Asyl, 23. Oktober 2010: Bundes- regierung in Deutschland will weiter abschieben - Verfassungsgericht verhandelt am 28. Oktober 2010.

 
 

EGMR verfügt Abschiebungsstopp. Die asylkoordination Österreich appelliert an das Bundesasylamt und den Asylgerichtshof, die Aufforderung der Menschenrechtsgerichtshofs nach einem Abschiebungsstopp bei Fällen, in denen Griechenland für das Asylverfahren zuständig wäre, sofort auch in Österreich anzuwenden.

 

Der High Court Irlands ruft den EuGH zur EU-weiten Klärung an: Dürfen Asylsuchende trotz menschen- rechtswidriger Lebensumstände nach Griechenland zurückgeschickt werden?

 

asylkoordination österreich: Die Positionen, die Österreichs Sicherheits- ministerin Fekter gegenüber den europäischen Plänen zur Reform der Asylpolitk einnimmt, zeugen von einer verzerrten Problemsicht ...

 

Die asylkoordination Österreich fordert in einer Aussendung vom 04. Mai 2010 die Behörden auf, keine Flüchtlinge mehr nach Griechenland abzuschieben.

 

Ein Iraker hatte in einem Eilantrag Einspruch gegen seine Abschieung nach Griechenland erhoben: In diesem Fall hätte er praktisch keine Möglichkeit mehr hatten, einen Asylantrag zu stellen.

 

ECRE (Europäischer Flüchtlingsrat) hat zur Anwendung der Dublin Verordnung Recherchen unter seinen Mitgliedern durchgeführt und der Kommission einen ausführlichen Bericht übergeben. Hier die Zusammenfassung der Ergebnisse.

 

Interview mit Karl Kopp, Europareferent von PRO ASYL zu der Studie des Europäischen Flüchtlingsrates zu Dublin II, einer Richtlinie zur Bestimmung des zuständigen EU-Landes für ein Asylverfahren.

 

"The very first European Automated Fingerprint Identification System (AFIS) will be launched on 15 January. It is called EURODAC and will register the fingerprints of asylum seekers and certain categories of illegal immigrants arriving in any of the participating countries ."

 

Ab Mittwoch, 15. Jänner 2003, werden Fingerabdruckdaten von AsylwerberInnen, die mit den Eurodac-"Live Scannern" gewonnen werden, bis zu zehn Jahre gespeichert.

 

Seit Jahren gehört die Harmonisierung des Asyl- und Fremdenrechts zu den Dauerbrennern der EU-Politik. Die ersten Richtlinienentwürfe der EU-Kommission im Jahr 2000 ließen in Österreich gewisse Hoffnungen auf eine Verbesserung der Situation aufkommen. Aber spätestens nach dem 11. September 2001 hat sich die Linie der Repression durchgesetzt.

 
 

Die EU-Staaten haben sich auf eine neue Zuständigkeits-Regelung für Asylanträge geeinigt. Laut Informationen der EU-Kommission in Brüssel, wird damit das bestehende System abgelöst werden, wonach für einen Asylantrag das EU-Land zuständig ist, in dem einE AsylbewerberIn zuerst EU-Boden betreten hat ("Dubliner Übereinkommen").

 

France and Germany were ruled "unsafe" countries for asylum seekers by Britain's highest court yesterday, reports the Daily Telegraph.