Am 6. März 2006 wurde Herr Owusu in seinem Geschäft von vier Männern niedergeschlagen, wie sich später herausstellte, von Polizisten in zivil. Doch nicht die Beamten wurden angeklagt. Der von ihnen Misshandelte wurde am 25. Jan 2007 wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt in erster Instanz zu vier Monaten bedingt verurteilt.
Die Frage, warum nicht die vier Polizisten, die im Zuge eines Einsatzes einen Mann in dessem Geschäftslokal niederschlugen, vor Gericht stehen ist schnell erklärt: Es ist Praxis in Österreich, das Opfer von Polizeiübergriffen, vor allem wenn sie sich dagegen beschweren angeklagt werden - meist wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt. So auch in diesem Fall, der seit 8. Juni 2006 am Landesgericht Salzburg verhandelt wurde. Und es wundert auch nicht, dass der zuständige Richter Herrn Owusu für schuldigt erklärte.
Die Begründnung warum sich Richter Manfred Seiss für einen Schuldspruch entschieden hat, war bei der unsicheren Beweislage vor allem eine zurückliegende Auseinandersetzung mit der Polizei, die der Richter erst bei der Urteilsverkündigung (!) ins Spiel brachte und somit dem Angeklagten keine Möglichkeit gab, sich in irgendeiner Art rechtfertigen zu können.
Großes Gewicht legte der Richter ebenfalls in die Aussagen eines jungen Präsenzdieners, der sich in seinem Lokal zu dieser Zeit aufgehalten, den Tathergang genau beobachtet hat und den Aussagen der Polizisten in wesentlichen Punkten widersprach. So sollen sie sich nicht mit der Dienstkokade ausgewiesen haben, noch sei es richtig, dass Herr Owusu zu Beginn aggressiv gewesen sei und die Auseinandersetzung ein Beamter begonnen hätte, indem er Herrn Owusu mitteilte, er hätte hier nichts zu sagen und ihm mehrere Faustschläge gegen seinen Brustkorb versetzte mit anschließender Halsklammer und "Nasezuhalten". Letzteres wurde von den Beamten verneint.
Warum Herr Owusu ohnmächtig am Boden liegen blieb, wurde nicht geklärt. Alles gut und schön wenn es einen Zeugen gibt, dem der Richter Glauben schenkt. Nur bedeutet das Urteil von Richter Seiss, dass der Zeuge nicht alles hätte sehen können, was der bisherigen Tatbeschreibung völlig widerspricht. War es eine Eingebung des Richters in letzter Sekunde?
Gegen das Urteil wurde Einspruch von Seiten der Verteidigung erhoben. Die Fortsetzung des Prozesses findet deshalb voraussichtlich in zweiter Instanz am Oberlandesgericht in Linz statt.