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[ 31. Dec 2009 ]

Mumia Abu-Jamal - von Hinrichtung bedroht

Stop the execution - Free Mumia!

Nach 28 Jahren im Todestrakt versucht die rassistische Justiz in den USA nach wie vor, Mumia Abu-Jamal hinzurichten. Im folgenden dokumentieren wir ein paar Texte mit aktuellen und Hintergrund- informationen sowie Aufrufe zur Solidarität.

 

Nachdem am 6. April 2009 der US Suprme Court den Antrag von Mumia Abu-Jamal auf ein neues Verfahren abgelehnte, droht für Mumia im Folge einer weiteren Entscheidung des Höchstgerichts die Exekution. Der Antrag der Staatsanwaltschaft von Pennsylvania auf die Wiedereinsetzung des Hinrichtungsbefehls gegen Mumia vor dem selben Gericht ist noch nicht entschieden. Mehr dazu im Artikel :: Höchtes US-Gericht lehnt Antrag von Mumia Abu Jamal ab.
Informationen über die Vorgeschichte liefert ein Artikel vom 10. Dezember 2005 :: Freiheit für Mumia Abu Jamal .

Die Situation ist kritisch. Ursprünglich wurde von einem Urteil Ende 2009 ausgegangen, doch der Oberste Gerichtshof der USA ist nun bis 11. Jänner 2009 auf Urlaub. Danach kann jeden Tag das Todesurteil bestätigt werden. Viele Unterstützer_innen gehen davon aus, dass in diesem Fall die Vollstreckung innerhalb kurzer erfolgen wird, damit nicht wie schon einmal die Hinrichtung aufgrund massiven Widerstandes verhindert wird. Um so wichtiger erscheint es, sich gerade jetzt solidarisch zu zeigen.

Die folgenden Texte als Anstoß zu Soliaktionen und Informationen zur aktuelle juristische Situation. Links zu Solidaritätseiten mit aktuellen und Hintergrundinformationen in der linken Spalte.


Schreibt Mumia Abu-Jamal


Mumias Hauptanwalt Robert R. Bryan hat wiederholt gesagt, dass Mumia im Augenblick viel geholfen wäre, wenn Unterstützer_innen ihm verstärkt schreiben.

Hier Mumias Adresse:

Mumia Abu-Jamal
AM 8335
SCI Greene Prison
175 Progress Drive
Waynesburg, PA 15370
USA

Erstens freut sich Mumia riesig über Briefe und Postkarten in seiner 6 qm Todestraktzelle. Zwar kann er viele nicht beantworten, aber es ist ihm eine enorme moralische Stütze, wenn er merkt, dass sein Fall immer noch bekannt ist und er trotz Isolationshaft nicht vergessen wurde.

Und zweitens ist diese Post ein großer Schutz für ihn. Zeigt er doch der Zensurbehörde, die sämtliche Post liest und auch dem Gericht und der Staatsanwaltschaft übermittelt, dass sie unter Beobachtung stehen. Das kann durchaus Einfluss auf die anstehenden Entscheidungen haben.

Im jetzigen Stadium können Briefe daher wirklich helfen. Eine kleine Hilfe, wie ihr einem euch persönlich unbekannten Gefangenen schreiben könnt, bietet der Artikel :: Wie schreibe ich Gefangenen.

Denkt daran, dass jede_r Brief_Postkarte eine_n Absender_in benötigt, da es dem Gefangenen ohne nicht ausgehändigt wird.

Quelle :: mumia-hoerbuch.de.


Aktionen gegen Repression am 16. Dezember 2009 in Wien


Trotz Schnee und klirrender Kälte, kurzer Ankündigungszeit und gleichzeitigen Polizeistress an der besetzten Uni fanden sich heute ca. 30 Menschen am Stefansplatz zur Free Mumia Kundgebung ein.

Mumia Abu-Jamal sitzt seit 28 Jahren im Gefängnis, davon 26 in der Todeszelle in der USA. Als Journalist und Black Panther-Aktivist engagierte er sich gegen Rassismus und Polizeigewalt. Durch seinen juristischen Kampf gegen die rassistische US-Justiz wurde er zum weltweiten Symbol und zum wohl bekanntesten politischen Gefangenen.

Auf der Kundgebung gab es einen Infotisch, ein Transpi und Reden, die sich mit Musik von Adventsbläsern, welche nur wenige Meter entfernt standen.

Im Anschluss gab es in der Kärntner Strasse einen Flashmob gegen die Repression in Kopenhagen, wo es seit letzten Freitag bei Aktionen gegen den Klimagipfel täglich zu präventiven Massenverhaftungen, Durchsuchungen,... kommt, an der noch 15 Menschen teilnahmen. Auf ein Kommando hin knieten sich die Akteure hin und verschränkten die Arme hinterm Kopf. Trotz der wenigen Leute konnte durch dieses ungewöhnliche Verhalten einigen an Aufmerksamkeit erregt werden. Passant_innen wurden durch ein Transpi("etwas ist faul im Staate Dänemark") und Flyer über den Hintergrund der Aktion aufgeklärt.
Das ganze fand nochmals direkt vor der Tür der dänischen Botschaft statt, wo auch Flyer hinterlassen wurden.

Quelle :: at.indymedia.org, 16. Dez 2009.


Erklärung von Robert R. Bryan, Hauptverteidiger von Mumia Abu-Jamal aus San Francisco


Heute, am 14 Dezember 2009, hat der Oberste Gerichtshof der USA seine letzten Entscheidungen des Jahres getroffen und geht nun in die Weihnachtsgerichtsferien bis zum 11. Januar 2010 und nimmt dann seine Arbeit offiziell wieder auf.

Überraschenderweise hat der Oberste Gerichtshof im Fall meines Mandanten Mumia Abu-Jamal bislang noch nicht darüber entschieden, ob er leben wird und einen neuen Geschworenenprozess über das Straßmaß erhält, oder ob er unter den Händen des Henkers sterben soll. Eigentlich hatten wir im letzten Jahr vor dem US-Bundesberufungsgericht einen Teilerfolg erzielt, weil die Bundesrichter mit ihrer Entscheidung vom 27. März 2008 die Umwandlung des Todesurteils in lebenslange Haft in Aussicht stellten. Mumia befindet sich aber weiterhin im Todestrakt, weil die Staatsanwaltschaft vor dem Obersten Gerichtshof gegen diese Entscheidung in Berufung gegangen ist, um seine Hinrichtung durchzusetzen. Mumia befindet sich in allergrößter Gefahr seit seiner Verhaftung am 9. Dezember 1981.

Quelle :: freedom-now.de, 15. Dez 2009


MUMIA ABU-JAMAL - Exekution nach 27 Jahren Todestrakt?


»Eure Ideen selbst sind Erzeugnisse der bürgerlichen Produktions- und Eigentumsverhältnisse, wie euer Recht nur der zum Gesetz erhobene Wille eurer Klasse ist, ein Wille, dessen Inhalt gegeben ist in den materiellen Lebensbedingungen eurer Klasse.« Der Satz aus dem aus dem Kommunistischen Manifest hat sich in den 160 Jahren seit er von Marx und Engels veröffentlicht wurde, in der Justizgeschichte bürgerlicher Demokratien vielfach bestätigt, auch durch politisch gewollte, im Wissen um die Unschuld der Opfer herbeigeführte und vollstreckte Todesurteile - wie 1927 in den USA trotz weltweiter Proteste und Massenkundgebungen mit der Hinrichtung von Sacco und Vanzetti. Fast ausschließlich sind Angehörige der arbeitenden und arbeitslosen Bevölkerung betroffen, besonders wenn sie als Mitglieder kommunistischer, sozialistischer oder anarchistischer Organisationen gelten, oder wie Mumia Abu-Jamal zum afroamerikanischen Widerstand in den USA gehören. Niemand kann sagen, ob es Tage, Wochen oder wenige Monate sein werden, bis durch den obersten Gerichtshof der USA, den U.S. Supreme Court, über sein Schicksal entschieden wird. ...

Die Gruppe Arbeiterpolitik berichtet in Nr. 3 ihrer gleichnamigen Informationsbriefe vom 10. November 2009 ausführlich über den Kampf für Mumia Abu-Jamal.
:: kompletter Artikel (vier Seiten) aus der Arpo 3-2009 als pdf


Mumia: Zur momentanen juristischen Lage


Im fol­gen­den ein Bei­trag vom IVK Bre­men vom 30. Sep­tem­ber 2009, der einen kur­zen Über­blick über den ju­ris­ti­schen Stand gibt:

Mumia Abu-Ja­mal und der Obers­te Ge­richts­hof der USA - zu ei­ni­gen Ver­wir­run­gen und Irr­tü­mern be­züglich der aus­ste­hen­den ju­ris­ti­schen Ent­schei­dung

Er­freu­li­cher­wei­se neh­men im Mo­ment die Ak­ti­vi­tä­ten der Free-Mu­mia-Be­we­gung zu. Neue Bünd­nis­se wer­den ge­grün­det, Ver­an­stal­tun­gen ge­macht, Flug­blät­ter ge­druckt etc. Lei­der taucht darin immer wie­der eine Begriff­lich­keit auf, die nichts mit der ju­ris­ti­schen Wirk­lich­keit in die­sem Fall zu tun hat. Ein paar kurze Er­läu­te­run­gen sind not­wen­dig.

In Flug­blät­tern und Ar­ti­keln wird fal­sch­li­cher­wei­se von einer dro­hen­den »Wie­der­ein­set­zung der To­des­strafe«, einer neuen »Ver­kün­dung der To­des­stra­fe« durch den Obers­ten Ge­richts­hof der USA (U.S. Su­pre­me Court) ge­spro­chen oder dass die­ses höchs­te Ge­richt Mumia Abu-Ja­mal even­tu­ell »zum Tode ver­ur­teilt«, wenn er jetzt ab Ok­to­ber über die letz­ten Be­ru­fungs­an­trä­ge von Staats­an­walt­schaft und Ver­tei­di­gung befin­det.

Dazu ist zu sagen:

DER OBERS­TE GE­RICHTS­HOF DER USA KANN NUR DIE VER­FAS­SUNGS­MÄS­SIG­KEIT VON UR­TEI­LEN ÜBER­PRÜ­FEN

Der Obers­te Ge­richts­hof der USA ist kein Tat­sa­chen­ge­richt - er kann keine To­des­ur­tei­le aus­spre­chen, sondern nur in Be­ru­fungs­ver­fah­ren dar­über ent­schei­den, ob ein Prozess und ein Ur­teil gegen die US-Verfassung ver­stößt oder nicht.

Das höchs­te Ge­richt der USA kann Ur­tei­le also nur ab­seg­nen oder aufheben (und dann vor den zu­stän­di­gen un­te­ren Ge­rich­ten neu­ver­han­deln lassen). Sieht es einen Ver­fas­sungs­ver­stoß, MUSS das ur­sprüng­li­che Urteil auf­ge­ho­ben wer­den. Sieht es kei­nen, BE­STÄ­TIGT es das ur­sprüngli­che Ur­teil.

Das im Juli 1982 aus­ge­spro­che­ne To­des­ur­teil gegen Mumia Abu-Ja­mal ist nach wie vor rechts­kräf­tig, sonst säße er nicht im To­des­trakt, son­ern in einem »nor­ma­len« Knast.

Am 6. April 2009 hat der Obers­te Ge­richts­hof durch seine la­pi­da­re Entschei­dung, die da lau­te­te: »An­trag ab­ge­lehnt«, einen neuen fai­ren Prozess, wie er von Ver­tei­di­gung, Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­tio­nen und inter­na­tio­na­ler So­li­da­ri­täts­be­we­gung ge­for­dert wird, ver­hin­dert.
Mumia ist damit rechts­kräf­tig »wegen Mor­des« ver­ur­teilt.

BE­STÄ­TI­GUNG DES TO­DES­UR­TEILS ODER NEU­VER­HAND­LUNG ÜBER DAS STRAF­MASS

Nun geht es in der zwei­ten se­pa­ra­ten Ent­schei­dung des Obers­ten Ge­richts­hofs, mit der ab jetzt zu rechnen ist, um die Frage des Straf­ma­ßes, also Bei­be­hal­tung der To­des­stra­fe oder Um­wand­lung die­ser Strafe in le­bens­lan­ge Haft.

Die Staats­an­walt­schaft for­dert seine Hin­rich­tung (also Be­stä­ti­gung des ur­sprüng­li­chen To­desu­teils), die Ver­tei­di­gung na­tür­lich seine Frei­las­sung, da er un­schul­dig ist.

Keine der bis­he­ri­gen Ent­schei­dun­gen der US-Bun­des­ge­rich­te (2001 und 2008), in denen eine even­tu­el­le Umwand­lung der To­des­stra­fe in le­bens­lan­ge Haft ALS MÖG­LICH­KEIT AN­GE­ORD­NET wurde, (um eine völ­li­ge Auf­deckung der Ver­fas­sungs­ver­let­zun­gen in Mu­mi­as Ver­fah­ren zu ve­hin­dern und die Pro­test­be­we­gung zu be­ru­higen,) ist rechts­kräf­tig ge­wor­den.

Des­halb sitzt Mumia seit Juli 1982 UN­UN­TER­BRO­CHEN in der Iso­la­ti­on des To­des­trakts.

Die seit Ende der 1990er Jahre vor den US-Bun­des­ge­rich­ten ge­stell­ten Be­ru­fungs­an­trä­ge haben - un­ter­stützt durch die in­ter­na­tio­na­len Pro­tes­te - bis­lang zwei an­ge­setz­te Hin­rich­tun­gen (1995 und 1999) verhin­dert. Soll­te der Obers­te Ge­richts­hof als letz­te Ge­richts­in­stanz jetzt in der Fol­ge­zeit ent­scheiden, dass über das Straf­maß (und nur dar­über!) neu ver­han­delt wer­den soll, dann muss er den Fall an die Ge­rich­te in Phil­adel­phia zu­rück­ver­wei­sen, wo beide Pro­zess­par­tei­en vor einer neu­ge­wähl­ten Jury ihre Ar­gu­men­te vor­tra­gen kön­nen, warum sie "Be­stä­ti­gung des To­des­ur­teils" bzw. "Frei­las­sung wegen Unschuld" for­dern. Die 12-köp­fi­ge Jury muss dann neu ent­schei­den: Be­stä­ti­gung der Ver­ur­tei­lung zum Tode oder le­bens­lan­ge Haft.

MUMIA ABU-JA­MAL UND SEINE VER­TEI­DI­GUNG FOR­DERN VON SICH AUS NICHT »UM­WAND­LUNG IN LE­BENS­LAN­GE HAFT«, SON­DERN FREI­LAS­SUNG WEGEN NACH­WEIS­LI­CHER UN­SCHULD

Weder Mumia Abu-Ja­mal noch seine Ver­tei­di­gung for­dern von sich aus die "Um­wand­lung in le­bens­lan­ge Haft", weil Mumia un­schul­dig ist. Wenn die Jury des Staats­ge­richts in Phil­adel­phia so ent­schei­den würde, dann wäre das in Mu­mi­as Augen nur die zweit­schlech­tes­te Ent­schei­dung, mit der aber im­mer­hin die Dro­hung der Gift­sprit­ze vom Tisch wäre und wei­ter für seine Frei­las­sung ge­kämpft wer­den könn­te. Für ihn und seine Ver­tei­di­gung ist klar: er sitzt seit dem 9. De­zember 1981 un­schul­dig im Knast (und seit Juli 1982 in To­des­trakt) und muss nach fast drei Jahr­zehn­ten hin­ter Git­tern frei­ge­las­sen wer­den!

Soll­te der Obers­te Ge­richts­hof aber der Mei­nung sein, dass es keine ver­fas­sungs­recht­li­chen Be­den­ken gegen Mumia Abu-Ja­mals Ver­ur­tei­lung zum Tode gibt und das Ur­teil von 1982 un­an­ge­tats­tet las­sen, kann der Gou­ver­neur von Penn­syl­va­nia, Ed Ren­dell (ein frü­he­rer Staats­an­walt, der gegen Mumia er­mit­telt hat), schon bald einen neuen Hin­rich­tungs­be­fehl un­ter­zeich­nen und da­nach den Ter­min zur Hin­rich­tung mit der Gift­sprit­ze an­set­zen. Die Chan­cen, da­ge­gen ju­ris­ti­sche Ein­sprü­che vor­zu­brin­gen, sind ge­ring, wer­den aber na­tür­lich von der Ver­tei­di­gung ver­sucht wer­den.

Wir hof­fen, mit die­sen Er­läu­te­run­gen zur Klä­rung bei­ge­tra­gen und deut­lich ge­macht zu haben, wie drin­gend alle Ak­ti­vi­tä­ten sind, um die­sen dro­hen­den Jus­tiz­mord zu ver­hin­dern.

:: IVK Bre­men, 30. Sep­tem­ber 2009