Anlässlich einer Anhörung am 3. Bundes- berufungs- gericht der USA kam es am 9. November 2010 zu einer Solikundgebung für Mumia Abu-Jamal vor der US-Botschaft in Wien.
Zum Hintergrund: Für den 9. November hat das 3. Bundesberufungsgericht der USA eine mündliche Anhörung von Staatsanwält_innenschaft und Verteidigung über die Frage der Todesstrafe gegen Mumia Abu-Jamal angesetzt. Seit über 29 Jahren kämpft Mumia Abu-Jamal im US Bundesstaat Pennsylvania um ein neues Verfahren. 1982 war er unter massiven Rechtsbrüchen in einem abgekarteten Verfahren völlig chancenlos zum Tod für den vermeintlichen Mord an dem Polizisten Faulkner verurteilt worden.
Obwohl im Laufe der letzten drei Jahrzehnte diverse unabhängige Untersuchungen den Charakter des Verfahrens aufgedeckt und sämtliche von der Staatsanwält_innenschaft vorgebrachten Beweise entkräftet haben, weigert sich die Justiz der USA hartnäckig, ein neues Verfahren in dem weltweit bekannten Fall einzuleiten.
Während sich in Pennsylvanias Hauptstadt Philadelphia eine Medienschlacht um das Erscheinen von zwei neuen Dokumentationen zu dem Fall abspielt, meldet nun das Internationale Verteidigungs Kommitee (IVK) einen neuen Gerichtstermin.
Am 9. November wird es jedoch nicht um die Frage gehen, warum Mumia Abu-Jamal nach über 29 Jahren ohne bewiesene Schuld noch immer von der Hinrichtung bedroht im Todestrakt sitzt, sondern lediglich um das Strafmass.
Nach monatelangen Protesten hatte sich der Höchste Gerichtshof der USA im Januar 2010 offensichtlich nicht getraut, die von ihm selbst favorisierte Hinrichtung des afro-amerikanischen Bürger_innenrechtlers und Revolutionärs einzuleiten.
Stattdessen hoben sie eine Entscheidung von 2008 wieder auf, in der das tiefer gelegene 3. Bundesberufungsgericht zwar ein neues Verfahren für Mumia verweigert hatte, jedoch ebenfalls die Todesstrafe gegen ihn abgelehnt hatte. Das Höchste US Gericht wies im Januar 2010 eben dieses Gericht an, seine Entscheidung über die Todesstrafe "zu überdenken".
In einem Interview erklärte ein Verteidiger Mumias vor wenigen Wochen die Optionen: es geht um Hinrichtung oder lebenslänglich ohne Bewährung.
Genau darum wird es am 9. November 2010 gehen. Mumia Abu-Jamal selbst wird diesem Schlagabtausch um sein Leben jedoch nicht beiwohnen können. Gefangene haben bei solchen Vorgängen kein Recht, ihre 6qm kleinen Zellen im Todestrakt von Waynesburg zu verlassen.
Allerdings sagte sein Verteidiger, dass es weitere Handlungsspielräume gäbe, sollte Mumia diese Phase der juristischen Auseinandersetzung überleben. Der politische Druck, Mumia staatlich zu ermorden, ist in den USA sehr groß.
Mehr zur Anhörung am 9. November 2010 auf englisch im Artikel :: Round Two: Third Circuit Court Panel Re-Hears Issue of Abu-Jamal's Death Penalty on Orders of Supreme Court.
Artikel zuerst veröffentlicht am 11. November 2010 auf :: at.indymedia.org.