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[ 19. Jun 2001 ]

Obergutachter bestätigt Erstickungstod Marcus Omofumas

Das rechtsmedizinische Gutachten zur Frage nach der Todesursache Marcus Omofumas von Obergutachter Prof. Dr. med. B. Brinkmann (Münster) bestätigt einen Tod durch Ersticken.

 

ZUSAMMENFASSUNG

Der Tod des Markus Omofuma am 01.05.1999 in Sofia war die Folge eines Erstickungsvorganges, bei dem eine restriktive Komponente (Brustkorbkompression) und eine obstruktive Komponente (partieller Verschluß der Atemöffnungen durch Klebeband) zusammenwirkten. Der Vorgang ist als protrahierter Prozeß zu verstehen, der mit einem über zumindest 20 bis vielleicht 60 Minuten bestehenden Sauerstoffmangel verbunden war. Der Ersickungsvorgang wurde durch einen gesteigerten Sauerstoffbedarf infolge Erregungszustand und körperlicher Aktivität begünstigt.

Die vorbestehende Herzschädigung kann auch bei Nachweis einzelner LymphozytenhÀufchen nicht als floride Herzmuskelentzündung bewertet werden. Ein Einfluss des leicht vorgeschädigten Herzens auf die Sterbephase im Sinne eines begünstigenden Faktors ist bei der Qualität und Quantität dieses Befundes nicht plausibel. Ein primäres, plötzliches Herzversagen als Todesursache kann aufgrund der ausgedehnten Schocksymptomatik und der Beweise für eine langzeitig bestehende "Vis a tergo" ausgeschlossen werden.

Der im Vorgutachten beschriebenen Lungenfettembolie kann aufgrund ihrer Quantität und ihres Entstehungsmechanismus keine eigenständige pathophysiologische Bedeutung beigemessen werden. Sie ist vielmehr als Befund bei restriktiver Asphyxie (Thoraxkompression) mit Knochenmarksembolie zu bewerten