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[ 25. Jan 2002 ]

Entscheid des UVS: Fremdenpolizisten handelten rechtswidrig

Omofuma Transparent

Zwei Jahre und neun Monate nach dem Erstickungstod des nigerianischen Schubhäftlings Marcus Omofuma liegt nun der erste amtliche Entscheid vor: Die fremdenpolizeilichen Massnahmen wie Mundverkleben und Fesseln waren "rechtswidrig". Diese Feststellung traf der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) in Wien.

 

Der Wiener Rechtsanwalt Georg Zanger hatte sich im Namen der Hinterbliebenen von Marcus Omofuma an den UVS gewandt: Die Behörde solle prüfen, ob Omofuma durch eine Menschenrechtsverletzung zu Tode gekommen sei. Der UVS erklärte zunächst, nur Betroffene selbst könnten ein derartiges Anliegen vorbringen. Doch der Verfassungsgerichtshof sprach Omofumas Angeh?rigen Parteienstellung zu, der UVS musste den Fall behandeln.

In der Entscheidung wird ausgeführt, dass alle Zwangsmassnahmen rechtswidrig gewesen seien. Omofuma war, weil er sich gegen seine Abschiebung gewehrt hatte, gefesselt und geknebelt worden. Im Flugzeug verklebten ihm drei Fremdenpolizisten den Mund, noch vor der Zwischenlandung in Sofia war Omofuma erstickt. Der Strafprozess gegen die Beamten beginnt am 4. März am Landesgericht Korneuburg. Vorwurf: Quälen eines Gefangenen mit Todesfolge. Höchststrafe: zehn Jahre Gefängnis.