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[ 11. Apr 2002 // letzte änderung: 11. Apr 2002 ]

Die Europäische Union baut das Schengen Informationssystem aus

Auch Geheimdienste dürfen das größte Europäische Fahndungssystem nutzen Nicht das Europol-Computersystem ist das größte polizeiliche IT-System in Europa, sondern das SIS, das Computersystem der ehemaligen Schengen-Staaten: Es reicht von Island bis zum Mittelmeer, vom Atlantik bis an die polnische Grenze.

 

Ende 2001 speicherte es knapp 11 Millionen Falldaten. Die überwachung durch das SIS sollte die Öffnung der Binnengrenzen kompensieren. Nun will die EuropäischeUnion unter dem Eindruck der Terroranschläge vom 11. September das SIS wesentlich erweitern - und auch Inlandgeheimdienste den Zugang öffnen.

1985 hatten Deutschland, Frankreich und die Benelux-Staaten in Stadt Schengen in Luxemburg eine Vereinbarung getroffen: Die länder akzeptierten gegenseitig Visa und vereinbarten eine engere polizeiliche Zusammenarbeit. außerdem bauten sie die nationalen Grenzkontrollen zwischen den ländern ab, während die Kontrollen entlang der aussengrenzen verstärkt wurden. 1990 unterzeichneten sie das so genannte Schengen-Abkommen. Italien, Spanien, Portugal, Griechenland und Österreich folgten. 1999 wurde mit dem Amsterdamer Vertrag das Schengen-System in die EU-Strukturen intgriert. großbritannien und Irland behielten ihre nationalen Grenzkontrollen, nehmen jedoch am SIS teil.

Nun will die EU das Informationssystem ausbauen. Nach Informationen der britischen bürgerrechtsorganisation Statewatch sind vier neue Funktionen vorgesehen: Zum einen soll eine Datebank für gewalttätige Unruhestifter eingerichtet werden, die zu bestimmten Zeiten von Reisen in bestimmte Gegenden abgehalten werden sollen. Eine andere so genannten Demonstranten-Datenbank soll alle ausgegebenen und verweigerten Visa führen. Desweiteren soll das SIS eine Terroristen-Datenbank führen und eine neue Kategorie für "Leute, die daran gehindert werden, den Schengen-Raum zu verlassen" einrichten. Dazu zählen Leute, die Teil einer strafrechtlichen Untersuchung sind, Gefangene, die auf Bewährung entlassen wurden, sowie Kinder, denen eine Entführung droht.

SIS II - das Fahndungssystem

Zu den Vorschlägen für ein SIS II gehört auch der Vorschlag, zusätzliche Identifikationsdaten zu verwenden - wie Fotografien, Fingerabdrücke und "möglicherweise andere Materialien" - womit wohl DNA-Profile gemeint sind. Die EU möchte auch biometrische Daten SIS II zuführen, so dass nationale Datenbanken auf Daten zur Gesichts- und Iriserkennung, der Erkennung von Autokennzeichen oder Fingerabdrücken zurückgreifen können.

Auch sollen Personen mit "Aufklärungskennzeichen" versehen werden, wenn sie im Verdacht stehen, eine Straftat begangen zu haben, oder eine "psychologische Gefahr" darstellen oder bestimmte Gegenstände "besitzen, mit sich führen oder gebrauchen". zusätzlich sollen neue Objektkategorien eingeführt werden, um Beschlagnahmungen oder überwachungen zu unterstützen, aber auch um jede SIS-Suche zu dokumentieren. Auf diese Weise können Behörden anderen Staaten nachvollziehen, was ihre Kollegen interessiert.

Was Datenschätzer irritieren dürfte, ist folgender Vorschlag: Daten sollen miteinander verbunden werden können: So könnten die Daten unterschiedlicher Personen miteinander verknüpft werden, um eine überwachung für eine bestimmte Gruppe zu initiieren. Ebenfalls könnten Personen mit Objekten verknüpft werden. Der Schritt zu einer Rasterfahndung auf europäischer Ebene ist hier nicht mehr weit.

Breite Zugriffsbefugnisse

Die SIS II-Daten sollen künftig auch Europol und Eurojust zur Verfügung stehen. Die Staatsanwälte von Eurojust werden über SIS II Zugriff auf den Europäischen Haftbefehl erhalten, der dort gespeichert ist und der an die Polizei entweder über ein Sirene-Büro oder Interpol übermittelt werden soll. Sirene (Suppl"©ment d"Information Requis a l"Entr"©e Nationale) ist das andere IT-System im Schengen-System, das den bilateralen und multilateralen Austausch erleichtern soll. Es liefert zudem ergänzende Informationen über Personen und Objekte, die im SIS registriert sind. über das Sirene-System kann die Polizei länderübergreifend über bestimmte Personen Ergänzungsinformationen beziehungsweise "weiche Daten" anfordern. Das SIS hingegen speichert ziemlich begrenzte und standardisierte Informationen. Sirene gilt als wesentlich effizienter als das Interpol-System.

Europol seinerseits soll sogar Daten hinzufügen, abändern oder löschen können (siehe Statewatch News). Ein entsprechender Vorschlag liegt mit dem Papier "Crimorg 80" bereits seit Juni 1999 auf dem Verhandlungstisch. Der Vorschlag ging auf Deutschland zurück, wurde jedoch von Frankreich kritisiert. Doch offenbar sind jetzt alle Streitigkeiten ausgeräumt. Hintergrund ist, dass Europol nicht von allen ländern gleichermaßen mit Informationen versorgt wurde. Mehrere Analysen wurden so blockiert. Mit dem vollen SIS-Zugriff würde Europol aber auch über operationelle Befugnisse verfügen, die ihm nach dem Europol-Abkommen bislang nicht zustehen. Artikel 6 verbietet ausdrücklich die Verbindung der Europol-Datenbank mit den Datenbanken anderer Strafverfolgungsbehörden.

Auch Behörden, die für Asylbewerber zuständig sind, sowie Einwohnemelderämter, die für die Ausgabe von Identitätsausweisen zuständig sind, sollen auf SIS II zugreifen können - genauso wie auch Kraftfahrzeugämter und Kreditanstalten im Zuge der grenzüberschreitenden Betrugsbekämpfung.

Inlandgeheimdienste

Auch Inlandgeheimdiensten soll der Zugriff zur geplanten Terroristen-Datenbank möglich sein. Sie sollen so besser in der Lage sein, Bedrohungsszenarien sowie Notfall- und Eingriffspläne zu entwickeln. Statewatch erinnert hier mahnend darn, dass Artikel 99.3 des Schengen-Abkommens den Diensten keinen umfassenden Zugriff auf SIS gewährt, sondern nur auf die entsprechende Terroristen-Datenbank. Daten, die Flüchtlinge und Ausländer betreffen, dürfen nur von den zuständigen nationalen Einwanderungsbehörden abgerufen werden. Alles andere wäre "ungesetzlich".

Statewatch kritisiert, dass zwar vorgesehen ist, dass die Behörden Zugriff auf alle SIS-Daten bekommen sollen, doch dass zwei wesentliche Fragen dabei nicht beantwortet würden: "Zu welchem Zweck dürfen sie die Information nutzen?" und "Welche Garantien für einen Datenschutz werden gegeben?" Fraglich ist deshalb, welche Art von Informationen unter welchen Bedingungen in die Terroristen-Datenbank einfließen werden, zu welchem Zweck sie benutzt werden und welche Datenschutz-Garantien es gibt.

Fazit

Die Frage des Datenschutzes, der Kontrolle ist bislang unbefriedigend ungelöst. Zumindest ist in den Arbeitspapieren davon nichts zu lesen. Erschwerend kommt hinzu, dass mit der Integration des Schengen-Systems in die EU auch die jährliche Berichte der "Schengen Joint Supervisory Authority" eingestellt wurden. Die internationale Datenschutzbehörde existiert zwar noch, ist jedoch nicht mehr für den gesamten Schengen-Komplex verantwortlich. Auch ist eine überarbeitung des Schengen-Abkommens oder gar des Europol-Abkommens nicht in Sicht.