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[ 23. May 2003 ]

Stellungnahmen zur Asylgesetznovelle 2003

Die Österreichische Regierung plant eine weitere Verschärfung beim Zugang zu Asyl. Die Gesetzesänderungen befinden sich derzeit im Stadium der Begutachtung. Am 30. Mai 2003 endet die Begutachtungsfrist, ein Beschluss des Gesetzes, das mit 1. Jänner 2004 in Kraft treten soll, ist noch vor der Sommerpause des Parlaments zu erwarten.

 

Die AusländerInnenberatungsstelle Zebra aus Graz fast die geplanten Änderungen in ihrer Stellungnahme zur Novellierung des Asylgesetzes folgendermaßen zusammen:

"Im Wesentlichen zielt die Novellierung auf eine deutliche strukturelle Verringerung der Qualität der Asylverfahren ab. Das Ziel, die Asylverfahren zu verkürzen, wird statt mit personeller Aufstockung mit rigiden maßnahmen zu erreichen versucht, die möglichst viele Schutzsuchende von vornherein vom Verfahren ausschließen. Das Recht auf eine zweite, unabhängige Instanz wird zwar prinzipiell beibehalten. De facto wird der Instanzenzug jedoch in vielen fällen abgeschnitten, da einer Berufung die aufschiebende Wirkung verwehrt wird, also Asylwerberinnen bei laufendem Verfahren abgeschoben werden können.
Punktuelle Verbesserungen für Familienangehörige von Refoulement-Flüchtlingen und traumatisierte Flüchtlinge können über diesen Befund nicht hinwegtÀuschen, zumal gerade über die Möglichkeit einer Traumatisierung innerhalb von wenigen Tagen entschieden werden muss und der Schutz dieser Gruppe in der Praxis wohl weit weniger wirksam sein wird als erhofft.

Mit der Implementierung einer Liste von jedenfalls als sicher geltenden Drittstaaten wendet sich der Gesetzgeber teilweise gegen geltende Rechtssprechung der (momentan) unabhängigen zweiten Instanz, des Unabhängigen Bundesasylsenats (UBAS). Dieser soll in Zukunft im Innenministerium angesiedelt sein, was den Wunsch einer Beschneidung seiner Unabhängigkeit zumindest möglich macht.

Insgesamt weist nichts darauf hin, dass "jene, die es brauchen, tatsächlich
schneller Asyl bekommen werden" als bisher, wie oft als Zielvorgabe formuliert. Dafür sind den Behörden zahlreiche weitere Möglichkeiten gegeben, inhaltliche Verfahren abzuschneiden und Asylsuchende mit Kriminellen gleichzustellen. Das Ende der immer wieder postulierten "Asylstrasse" soll in den meisten fällen eindeutig die schnelle und reibungslose Abschiebung oder zurückschiebung sein."

Die komplette Stellungnahme findet sich auf zebra.or.at


Weitere Stellungnahmen zur Asylgesetznovelle 2003 gibt es von

asylkoordination Österreich
Arbeitsgruppe Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge
Verein Integrationshaus Wien
Deserteurs- und Flüchtlingsberatung
Asyl in Not
UNHCR (Stellungnahme pdf)
amnesty international
Flughafensozialdienst

Die asylkoordination Österreich fürchtet im Rahmen der Gesetzesnovelle um die Unabhängigkeit des Unabhängigen Bundesasylsenat.
Stellungnahme zum UBAS.

Die Grünen veranstalteten am 19.05.2003 ein Asylhearing im Parlament. Dabei wurde schwere Kritik von ExpertInnen am vorliegenden Gesetzesentwurf geübt.
Info und Protokoll des Hearings zum download.