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beschreibung

Artikelsammlung zum Thema:

asylgesetznovelle 2003

Die Asylgesetznovelle 2003 tratt am 1.5.2004 in Kraft. Sie ist Teil der :: Europäischen Harmonisierung- und Abschottungspolitik auf nationaler Ebene.
Siehe auch :: Regelung zur Grundversorgung

Im Oktober 2004 hat der Vfgh das neue Asylgesetz in zentralen Punkten :: als verfassungswidrig erklärt. Die Reaktion des Innenministeriums sind weitere Verschärfungen - bis zur Abschaffung rechtsstaatlichen Standards im Asylverfahren. Mehr dazu in der :: Artikelsammlung zur Asyl- und Fremdenrechtsnovelle 2005

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Evaluierung des neuen Asylgesetzes seitens der größeren NGO s im Forum Asyl mit Schwerpunkt auf den Vollzug in den Erstaufnahmestellen.

 
 

Die Asylgesetznovelle 2003, die mit 1. Mai 2004 in Kraft trat, ist eine weitere Verschärfung beim Zugang zu Asyl und war eine restriktive Änderungen von Asylgesetz 1997, Bundesbetreuungsgesetz und im Bundesgesetz über den Unabhängigen Bundesasylsenat (UBAS). Nachdem der VfGH zentrale Teile aufgehoben hat, stehen weitere Verschärfungen mit der Asylgesetznovelle 2005 bevor. (Chronologie, oder: Was bis dahin geschah...)

 
 

Der Vfgh hat Strassers neues Asylgesetz in den zentralen Punkten für nicht mit der Verfassung konform erklärt. Neuerungsverbot, Abschiebung im laufenden Berufungsverfahren und Schubhaft bei neuerlichem Asylantrag fallen :-) , Liste der sicheren Dritt- und Herkunftsstaaten, Durchsuchung von Flüchtlingen, Schubhaft bei Entfernen aus Erstaufnahmestelle und Ausschlussgründe für Grundversorgung bleiben :-(

 
 

Seit 1. Mai 2004 findet ein beschleunigtes und verschärftes Asylverfahren für Flüchtlinge statt über das AsylwerberInnen mittels ministerieller Informationsblätter informiert werden sollen. Die übersetzungen sind zum Teil mangelhaft und irreführend und für ihre Zielgruppe weitgehend nicht verständlich.

 

Mit Inkrafttreten des neuen Aslygesetzes können Asylanträge nicht mehr bei Österreichischen Vertretungen im Ausland oder an der Grenze gestellt werden. Ausgenommen sind Angehörige von anerkannten Flüchtlingen oder subsidiÀr Schutzberechtigten (EMRK Geschützten Personen).

 
 

Bei einem gemeinsamen Frühstück des südafrikanischen Ex-präsidenten Nelson Mandela mit Bundeskanzler Wolfgang schüssel im Hotels Sacher wurde versucht über die Asylgesetznovelle zu informieren.

 
 

Es ist alles gesagt. Strasser muss weg.
Zu Strasser fällt mir nichts mehr ein. Es ist alles gesagt. Die Novelle zum Asylgesetz, die am 23. Oktober 2003 vom schwarz-blauen Block beschlossen wurde, ist verfassungswidrig und bricht das Menschenrecht.
von Michael Genner

 
 

Nach vielen unbeantworteten Protestschreiben gegen die Asylgesetznovelle hat das Innenministerium nun endlich einen Mustertext, der hier dokumentiert wird.

 

Von Institutionen, Parteien und anderen Gruppen wurde der Entwurf kritisiert und abgelehnt. Mit 31. Mai 2003 endete die Frist zur Begutachtung der Asylgesetznovelle 2003. Nur 11 Tage nach Ende der Begutachtung präsentierte Strasser einen - nur wenig - überarbeiteten Entwurf, der nicht besser als der ursprüngliche Entwurf ist.

 
 

Text zur geplanten Asylgesetznovelle 2003 aus der rapidite 06/2003

 
 

JuristInnen und juristisch versierte ExpertInnen von UNHCR, NGOs und dem "Netzwerk Asylanwalt" stellen unisono fest, dass der vorliegende Entwurf nicht nur eine drastische Verschlechterung für Flüchtlinge darstellt, sondern wichtige rechtsstaatliche Prinzipien in Frage stellt.

 

Die Österreichische Regierung plant eine weitere Verschärfung beim Zugang zu Asyl. Die Gesetzesänderungen befinden sich derzeit im Stadium der Begutachtung. Am 30. Mai 2003 endet die Begutachtungsfrist, ein Beschluss des Gesetzes, das mit 1. Jänner 2004 in Kraft treten soll, ist noch vor der Sommerpause des Parlaments zu erwarten.

 

Unvolständige Chronologie zur AsylG-Novelle 2003 und der Proteste dagegen.

 

Das geplante Asylgesetz spricht einem fairen, rechtsstaatlichen Verfahren Hohn. Wir NGOs werden diese Maßnahmen des schwarz-blauen Regime mit aller unser Kraft bekämpfen.

 

Recht mus Recht bleiben
Innenminister Strasser will Schnellverfahren einführen. für den Leiter der Bundesasylamtes, Taucher, stellt sich nicht die Frage nach der Genfer Flüchtlingskonvention