Seit 1. Mai 2004 findet ein beschleunigtes und verschärftes Asylverfahren für Flüchtlinge statt über das AsylwerberInnen mittels ministerieller Informationsblätter informiert werden sollen. Die übersetzungen sind zum Teil mangelhaft und irreführend und für ihre Zielgruppe weitgehend nicht verständlich.
Seit 1. Mai 2004 findet in eigenen Erstaufnahmestellen ein beschleunigtes und verschärftes Asylverfahren für Flüchtlinge statt. Zur Wahrung der Rechte von AsylwerberInnen werden diese Informationsblätter ausgehÀndigt, die nach Intention des Gesetzgebers deren Handlungsfähigkeit sicherstellen und die evidenten Rechtsschutzdefizite des Verfahrens ausgleichen sollen. Die Informationsblätter werden in 36 übersetzungen bereit gehalten.
Die AG Sprachenrechte hat WissenschaftlerInnen und DolmetscherInnen um ihre fachliche Expertise zu den Informationsblättern gebeten. Dabei wurde einerseits festgestellt, dass die übersetzungen zum Teil mangelhaft und irreführend sind, andererseits, dass die Informationsblätter insgesamt für ihre Zielgruppe weitgehend nicht verständlich sind. Weder kann von diesen ein AufKlärung über den Ablauf eines Asylverfahrens erhofft, noch die Handlungsfähigkeit von AsylwerberInnen gesteigert werden.
Alle Versionen zu den Infoblättern, also Erstinformationsblatt, Orientierungsinformation, Merkblatt, Rechtliche Hintergründe der Informationsblätter sowie eine übersicht, in welche Sprachen übersetzt wurde, sind als pdf auf www.sprachenrechte.at zu erhalten.
Ebenso finden sich dort die ethnologische und die psychotherapeutische Stellungnahme von Univ. Lekt. Dr. Phil. Ruth Kronsteiner, die linguistische Stellungnahme von ao. Univ. Prof. Dr. Florian Menz und die psychiatrische Stellungnahme von Ass. Prof. Dr. Alexander Friedmann.