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[ 13. Jul 2005 ]

Neonazi schießst auf G8-GegnerInnen / Antifa-Demo verboten

In der Nacht auf Samstag schoss ein Neonazi in der schweizer Stadt Thun mehrmals in eine Gruppe linker AktivistInnen. Dabei wurde eine Person getroffen und am Bein verletzt. Eine antifaschistische Demonstration in Brunnen wurde von den Behörden untersagt.

 

Als sich in der Nacht von Freitag auf Samstag einige TeilnehmerInnen eines Camps von G8-GegnerInnen auf den Weg zum Thuner Bahnhof machten, kam es zu folgenschweren Auseinandersetzung. Die Leute wurden von mehreren Neonazis verbal und körperlich angegriffen. Im Zuge dessen schoss einer der Neonazis mehrmals in die Gruppe linker AktivistInnen und traf eine Person am Bein.

Das Opfer, ein 17-Jähriger Teilnehmer des Anti-G8-Camps, erlitt einen Oberschenkeldurchschuss. Er konnte das Krankenhaus mittlerweile verlassen und befindet sich in häuslicher Behandlung.

Der geständige Schätze ist der Thuner Polizei seit Jahren als Mitglied rechtsextremer Gruppierungen bekannt und ist auch schon verschiedentlich mit den Behörden in Konflikt geraten, so Heinz Leuenberger, Vorsteher der Direktion Sicherheit der Stadt Thun, gegenüber MedienvertreterInnen. Laut Jörg Mosimann, Sprecher der Kantonspolizei Bern, befindet sich der Schätze in Untersuchungshaft.

AntifaschistInnen rufen nun zu einer Demonstration am Donnerstag, den 14. Juli 2005 auf. Treffpunkt ist der Aarefeldplatz (beim Bahnhof) in Thun. Die Auftaktkundgebung ist für 20 Uhr angesetzt.

Unterdessen wurde eine antifaschistische Demo in Brunnen (Kanton Schwyz) von den Behörden untersagt. Wie in den vergangen Jahren, wird es auch in diesem Jahr Aufmärsche von Rechtsextremen am 1. August - dem schweizer Nationalfeiertag - geben. "Mit Befremden haben wir davon Kenntnis genommen, dass der Gemeinderat von Brunnen das von uns eingereichte Gesuch für eine antifaschistische Platzkundgebung am 1. August 2005 abgelehnt hat", heisst es in einer Aussendung der OrganisatorInnen.

Die Begründung ist widersprüchlich, lässt aber tief blicken. So bezeichnete der Gemeinderat von Brunnen die antifaschistische Platzkundgebung als nicht bewilligungsfähig, während sie gleichzeitig gegen faktisches Auftreten von Rechtsextremen (mit Transparenten und Fahnen) über keine rechtliche Handhabe verfüge. Das "Bündnis für ein buntes Brunnen" dazu: "Beachtlich ist (...), dass 60 Jahre nach dem Ende des Krieges Antifaschismus und Antirassismus als Provokation bezeichnet werden. Antifaschismus und der Kampf für Menschenrechte werden durch den Gemeinderat von Brunnen offensichtlich auf die selbe Stufe gestellt wie Neonazitum!"