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[ 31. May 2007 ]

Sexarbeiterinnenrechte sind Frauenrechte

serarbeiterInnen haben lust auf ihre rechte

Im folgenden dokumentieren wir einen Text der Kampagne "SexarbeiterInnen haben Lust... auf ihre Rechte!", die vom 8. März 2007, dem internationalen Frauentag bis zum 2. Juni 2007, dem internationalen Hurentag mit zahlreichen Veranstaltungen Sexarbeit zum Thema machte.

 

"Menschenrechte von Frauen und Mädchen sind ein unveräußerlicher, integraler und unteilbarer Bestandteil der universellen Menschenrechte"
(Abschlusserklärung der UN-Menschenrechtskonferenz, Wien 1993)

In der historischen Konstruktion und in der sozialpolitischen und gesellschaftlichen Wahrnehmung war und ist Prostitution verbunden mit einem Konzept von Opfern und Gewalt. Diese problematische Identifizierung verschiedener Themen miteinander weicht einer differenzierten gesamtgesellschaftlichen und politischen Wahrnehmung von Prostitution aus.

SexarbeiterInnen werden als Objekte gesehen und nicht als Subjekte von Rechten. Sie werden marginalisiert, kontrolliert und diskriminiert: durch Gesetze, Regelungen, soziale Strömungen.

Legale Sexarbeit - illegale SexarbeiterInnen?
Die Instrumentalisierung der AkteurInnen wird durch Gesetze unterstützt, die unter anderem dem Staat Profit ermöglichen - die SexarbeiterInnen aber weitgehend rechtlos lassen. Verschärft wird diese Situation noch durch Unklarheiten bei Fremdengesetzen bzw. einer restriktiven Migrationspolitik. Gleichzeitig toleriert die in der Gesellschaft institutionalisierte Doppelmoral die Präsenz von (migrantischen) SexarbeiterInnen - ohne aber, dass der Staat ihren Schutz garantiert oder ihre Rechte.

Sexarbeit bedeutet Arbeit
Dieses Konzept der Prostitution - in dem das Stigma bereits festgeschrieben ist - muss dekonstruiert werden: Wenn über andere Berufe gesprochen wird, entsteht ein inhaltlicher Bezug zur Tätigkeit. Bei Prostitution entsteht eine Assoziation zu Moral, Gewalt und Kriminalität.

Zudem hat sich das "Prostitutionskonzept" mit einer negativen sozialen Bedeutung verfestigt und wird allgemein für Personen verwendet, die "sich verkaufen". Das Konzept erfährt also eine zusätzliche emotional negative Besetzung. Die stigmatisierte Bedeutung wird in bestimmten Ländern - u.a. in Österreich - durch die gesetzliche Definition von Prostitution im Rahmen der Sittenwidrigkeit verstärkt. In diesem Sinn ist das Konzept der Sexarbeit transparenter, weil es den Arbeitsbereich betont.

Keine Arbeit wie jede andere, aber ein Beruf wie jeder andere
Seit den 1970er Jahren bildeten sich in Europa wichtige Bewegungen von SexarbeiterInnen selbst, die - um ihre Rechte zu verteidigen und aus der Marginalisierung auszubrechen - in die Öffentlichkeit traten und ihre Rechte als Frauen und als SexarbeiterInnen forderten.

Das Recht auf Selbst-bestimmung ist dabei zentral - und nicht die Frage nach den Gründen, aus denen die Tätigkeit ausgeübt wird. Zur Umsetzung dieser Rechte braucht es einen Perspektivenwechsel und eine Politik der Einbeziehung von (migrantischen) Sexarbeiterinnen - statt einer Politik des Ausschlusses.

Sexarbeit und Migration
Transnationalität im Bereich der Prostitution ist eine globale Realität - ob auf einer interkontinentalen, kontinentalen oder regionalen Ebene - und kann nur innerhalb des Rahmens globaler wirtschaftlicher Restrukturierung verstanden werden, die seit den 1970er Jahren stattgefunden hat. Sie muss also innerhalb des Kontexts der gegenwärtigen globalen Wirtschaft und strukturellen Ungleichheit analysiert werden. Der Mangel an sozialen und wirtschaftlichen Möglichkeiten blieb ein wichtiger Grund für Migration.

Seit den 1970er Jahren gab es bedeutende Anstiege in der Zahl der Frauen, die alleine migrierten - auf der Suche nach neuen Aussichten für ihr eigenes Überleben und um ihre Familien in ihren Herkunftsländern zu erhalten. Der weltweite Trend der Feminisierung der Armut beeinflusst stark die so genannte Feminisierung der Migration.

Die Internationalisierung von Sexarbeit bedeutet, Migrationsprozesse von Frauen und die bestehende Nachfrage in Europa (als einem Zentrum der Weltwirtschaft) in Betracht zu ziehen. Sie bedeutet einen Wechsel in der Quantität wie auch in der Qualität innerhalb der Prostitutionsszene und eine Auseinandersetzung mit Frauenmigration.

Der Anteil von Migrantinnen in der Sexarbeit ist heute in den meisten EU-Staaten auf über 50% gestiegen und ist durch eine große Heterogenität gekennzeichnet: bezüglich Herkunft, Arbeitskontext, Aufenthaltsdauer oder Aufenthaltsstatus. In Österreich sind etwa 60-80% der SexarbeiterInnen Migrantinnen. Als Migrantinnen sind sie zusätzlich zur Prostitutionsgesetzgebung von repressiven Fremden- und Migrationsgesetzgebungen betroffen. Restriktive Einwanderungs- und Anti-Prostitutionsgesetzgebungen sind entscheidende Faktoren, die dazu beitragen, dass die Rechte von Migrantinnen verletzt werden. Schutz vor Ausbeutung und Gewalt bedeutet nicht, Prostitution abzuschaffen, sondern die Frauen-/Menschenrechte von SexarbeiterInnen sicherzustellen und zu schützen.

Die soziale und politische Einbeziehung von migrantischen SexarbeiterInnen ist eine wichtige vorbeugende Maßnahme gegen Frauenhandel. Eine Vorbedingung zu dieser sozialen Einbeziehung ist die Anerkennung und Umsetzung ihrer Menschenrechte: als Frauen, MigrantInnen und SexarbeiterInnen.

Erste österreichweite Kampagne
Seit über 20 Jahren arbeitet der Verein LEFÖ für die Rechte von Migrantinnen in Österreich. Seit 15 Jahren existiert ein Arbeitsschwerpunkt zu Migrantinnen, die in der Sexarbeit tätig sind. LEFÖ fordert seitdem gemeinsam mit dem Verein maiz (Autonomes Integrationszentrum von & für Migrantinnen) in Linz Rechte für SexarbeiterInnen - abseits von sensationalistischen Clichés oder pauschalen Opferzuschreibungen. Diese Arbeit ist stark stigmatisiert und findet in einer breiten Öffentlichkeit schwer Unterstützung.

Besonders die Verbindung von Migration und Prostitution ist ein Bereich, in dem in der öffentlichen Diskussion viele rassistische und sexistische Vorurteile reproduziert werden - und gesetzlich eine rechtlose Situation hergestellt wird.

Um auf die gesellschaftliche Doppelmoral diesbezüglich aufmerksam zu machen und die Menschen-, Arbeits- und MigrantInnenrechte von SexarbeiterInnen einzufordern, wurde - erstmals in Österreich - eine bundesweite Kampagne für die Rechte von SexarbeiterInnen konzipiert.

Die Kampagne beginnt am 8. März, dem Internationalen Frauentag, um auf Sexarbeiterinnenrechte als integralen Teil der unteilbaren Frauen-/Menschenrechte aufmerksam zu machen.

Sie endet symbolisch am 2. Juni, dem Internationalen Hurentag, einem weltweiten Aktionstag für die Anerkennung der Prostitution und der Rechte von SexarbeiterInnen.

Recht auf Information und Beratung
SexarbeiterInnen haben viele Pflichten und sollen sich mit wenig Rechten zufrieden geben. SexarbeiterInnen in Österreich sind zu einer behördlichen Registrierung verpflichtet. Das STD-Gesetz sieht eine verpflichtende wöchentliche amtsärztliche Untersuchung auf das "Freisein von Geschlechtskrankheiten" vor. SexarbeiterInnen müssen Steuern zahlen. SexarbeiterInnen, die nicht EU-BürgerInnen sind, dürfen innerhalb eines Jahres höchstens 6 Monate durchgehend in Österreich in der Sexindustrie arbeiten - eine Maßnahme, die nur die Nachfrageseite bedient.

In diesem Rahmen bietet LEFÖ seit Jahren - und als erste Organisation in Österreich - ebenso wie maiz (muttersprachliche) Information und Beratung durch kulturelle Mediatorinnen für Sexarbeiterinnen an. Sexarbeiterinnen selbst werden - unter anderem als Multiplikatorinnen - in die Arbeit einbezogen und sind Teil der gemeinsamen Projekte.

Die NGOs in diesem Bereich sind aber - trotz jahrelanger Arbeit und bewährter Konzepte - finanziell nicht abgesichert. Im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern gibt es in Österreich kaum Einrichtungen, die SexarbeiterInnen unterstützen. Die wenigen, die es gibt, sind angesichts des großen Bedarfs, der steigenden Mobilität und Diversität mit viel zu wenig Ressourcen ausgestattet. LEFÖ und maiz fordern bereits seit Jahren die langfristige finanzielle Absicherung der bisherigen Arbeit - in Wien, Linz und bundesweit.

Ausblick
Trotz eines blühenden Wachstums der Sexindustrie gibt es keine Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen von (migrantischen) SexarbeiterInnen.

Wenn aber die Sexindustrie in der Mehrheit der EU-Länder anerkannt, akzeptiert und rechtlich verankert ist, dann müssen SexarbeiterInnen, mehrheitlich Frauen und Migrantinnen, die jene Industrie ermöglichen, ebenfalls anerkannt, akzeptiert und rechtlich in das System eingebunden werden.

Alles andere ist eine offensichtliche Verletzung der Frauen- und Menschenrechte von SexarbeiterInnen.