Drei der Polizisten, die im April 2006 den Schubhäftling Bakary J. misshandelt und gefoltert hatten, wurden nun von der Disziplinaroberkommission aus dem Polizeidienst entlassen.
Drei Wiener Beamte der WEGA, die beschuldigt wurden, den Schubhäftling Bakary J. im April 2006 gefoltert zu haben wurden jetzt doch aus dem Polizeidienst entlassen. Ein vierter Polizist hatte schon zuvor eine Geldstrafe akzeptiert, sein Fall war nicht mehr Gegenstand der nunmehr bereits dritten Runde vor der Disziplinaroberkommission im Bundeskanzleramt.
Bakary J. war, nachdem er sich seiner Abschiebung widersetzt hatte, in eine Lagerhalle in der Wiener Leopoldstadt gebracht und dort schwer verletzt worden. Die Polizisten hatten dem Mann aus Gambia umfangreiche Frakturen von Jochbein, Kiefer und Augenhöhle zugefügt.
Die vier WEGA-Beamten wurden vor Gericht gestellt und 2009 wegen Quälens eines Gefangenen nur zu mehrmonatigen bedingten Haftstrafen verurteilt. Sie durften zunächst weiter Polizeidienst verrichten, allerdings nur im Innendienst. Zwei der Beschuldigten wurden später wegen psychischer Probleme frühpensioniert.
Dienstrechtlich landete der Fall danach vor der im Bundeskanzleramt angesiedelten Disziplinaroberkommission. Dort ging man zunächst von einer "allgemein begreiflichen heftigen Gemütsbewegung" aus und erkannte, dass eine Entlassung nicht gerechtfertigt sei. Der Verwaltungsgerichtshof VwGH hob den Bescheid wegen "Rechtswidrigkeit seines Inhalts" teilweise auf.
Nunmehr, nach einer Rüge des Verwaltungsgerichtshofes, habe das Gremium entschieden, "dass das Foltern eines Menschen doch kein minderschweres Vergehen sei. Auch die Frühpensionierung der Folterbeamten ist damit rückwirkend aufgehoben", berichtet der "Falter".
Das Bundeskanzleramt habe nach dem jüngsten Bericht der Wiener Wochenzeitung über den Fall "Druck gemacht". "Ein vierter Polizist, jener, der den Folterbeamten die Lagerhalle in Simmering aufsperrte, wurde wieder nicht entlassen, sondern nur mit einer Geldstrafe zurück in den Dienst geschickt."
Quelle: derstandard.at vom 24.04.2012 - redigiert von no-racism.net