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[ 26. Sep 2012 ]

Ungarn kein sicherer Asylstaat

Appell an Europäische Staaten, AsylwerberInnen, die durch Serbien eingereist sind, nicht nach Ungarn zurückzuschicken. Presseaussendung der asylkoordination vom 26. September 2012.

 

asylkoordination österreich appelliert gemeinsam mit dem Europäischen Flüchtlingsdachverband ECRE an die Europäischen Staaten, Rückführungen nach Ungarn im Rahmen des Dublin-Systems sofort zu stoppen, wenn AsylwerberInnen auf ihrem Weg in die EU durch Serbien gereist sind. Die Europäischen Staaten sollten stattdessen selbst diese Anträge auf internationalen Schutz prüfen.

Die ungarischen Behörden verweigern regelmäßig die inhaltliche Prüfung von Asylanträgen, wenn die Flüchtlinge über Serbien, das als sicheres Drittland angesehen wird, eingereist sind. Diese Annahme widerlegte der UNHCR vor kurzem, indem er das völlige Fehlen von Anerkennungen des Flüchtlingsstatus und die Gewährung des Subsidiären Schutz in nur fünf Fällen seit 2008 aufzeigte und empfahl, AsylwerberInnen nicht nach Serbien zurückzuschicken. Durch Kettenabschiebung könnten Asylsuchende nicht nur in Griechenland landen, zu dem der Europäische Menschenrechtsgerichtshof erkannt hat, dass die Rechte von AsylwerberInnen systematisch verletzt werden, sondern in Länder abgeschoben werden, wo ihnen möglicherweise Gewalt und Verfolgung droht.

"Solche Kettenabschiebungen in angeblich sichere Drittstaaten führen dazu, dass Asylsuchende in ein Land, in dem sie Gefahr laufen, verfolgt oder verletzt zu werden, abgeschoben werden, ohne dass jemals eine Behörde ihren Asylantrag inhaltlich geprüft hätte", kritisiert die asylkoordination österreich die Abschiebung der Verantwortung. "Die Europäischen Staaten müssen die Verantwortung für diesen Dominoeffekt wahrnehmen und beenden", erklärt die Obfrau der asylkoordination, Anny Knapp.

Österreichische NGOs konnten sich mit ihren Bedenken gegen die Abschiebung nach Ungarn teilweise bereits Gehör verschaffen: So wurde der erste Abschiebungsstop nach Ungarn des Menschenrechtsgerichtshof von einer österreichischen NGO erwirkt. Auch die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes, wonach rechtlich erst geklärt werden müsse, ob eigentlich Griechenland und nicht Ungarn für die Prüfung des Asylantrags zuständig wäre, bezeichnet Anny Knapp als Meilenstein, weil Asylsuchende nun nicht mehr automatisch nach Ungarn abgeschoben werden, wenn Griechenland zuständiger Staat sein könnte.

Dieses Erkenntnis des Verfassungsgerichtshof bewirkt jedoch nur für wenige Asylsuchende, dass ihr Antrag in Österreich geprüft wird; Österreich schiebt nach wie vor viele Asylsuchende nach Ungarn ab, wo ihr Asylantrag nicht geprüft, sondern die Drittstaatsklausel angewendet wird. 2011 verweigerte Ungarn ca. 450 Personen (einschließlich jener, die nach Serbien abgeschoben wurden) den Zugang zu einem inhaltlichen Asylverfahren. Eine solche Praxis untergräbt nachhaltig das durch die Grundrechtecharta garantierte Asylrecht. So lange die ungarischen Behörden nicht alle notwendigen Schritte unternehmen um sicherzustellen, dass Menschen, die internationalen Schutz suchen, in Ungarn Zugang zu einem fairen Asylverfahren erhalten, sollte auch niemand nach Ungarn abgeschoben werden, fordert die asylkoordination.


Weitere Informationen

Quelle :: asyl.at, 26. Sep 2012